Nachweis ausreichender Kenntnisse der französischen Sprache


Bei Studienaufnahme in den Fächern Französisch (B.A.) (2-Fächer/Profil Lehramt) und Französisch/Galloromanistik (B.A.) (2-Fächer) ist ein Nachweis ausreichender Kenntnisse der französischen Sprache Immatrikulationsvoraussetzung für alle Studienbewerberinnen und Studienbewerber. Dies betrifft sowohl Erstsemesterstudierende als auch Studierende, die das Fach oder den Studienort wechseln.

Das Seminar für Romanische Philologie freut sich über jede Studienbewerberin und jeden Studienbewerber. Aus diesem Grund sind wir darum bemüht, dass Ihnen alle erforderlichen Informationen zur Verfügung stehen, damit sich Ihre Immatrikulation an der Georg-August-Universität Göttingen so einfach wie möglich gestaltet.

Auf dieser Seite finden Sie deshalb Antworten auf die wichtigsten Fragen zur Nachweiserbringung ausreichender Kenntnisse der französischen Sprache und den sprachpraktischen Eignungs- und Orientierungstest Französisch: