Für innerhalb der ersten vier Fachsemester im ersten Versuch bestandene Modulprüfungen kann bei bis zu drei Modulprüfungen

a) in Modulen der Volkswirtschaftslehre (Modulnummern B.WIWI-VWL.[Ziffern], ausgenommen sind die Seminare

und

b) in den Modulen Mikroökonomik I, Mikroökonomik II, Makroökonomik I und Makroökonomik II

die Prüfung je einmal zum Zwecke der Notenverbesserung wiederholt werden; durch die Wiederholung kann keine Verschlechterung der Note eintreten.

Eine Wiederholung muss innerhalb von zwölf Monaten nach Bekanntgabe des erstmaligen Bestehens erfolgen.