Prof. Dr. Christian Starck

Prof. Dr. iur. utr. Christian Starck lehrte bis 2005 öffentliches Recht an der Universität Göttingen. Er war Mitglied des Fernsehrates des ZDF, Vorsitzender des Beirates ARTE Deutschland und hatte Gastprofessuren in Paris und Nanjing inne. Bis 2006 war er Richter des Niedersächsischen Staatsgerichtshofs und ist sei 2008 Präsident der Akademie der Wissenschaften in Göttingen.

Errungenschaften der Rechtskultur
Vortrag von Prof. Dr. Christian Starck, 5. Juli 2011, 18 Uhr, Lichtenberg-Kolleg / Historische Sternwarte


Rechtskultur ist ein Bereich der Kultur. Mit diesem Begriff werden entwickelte und gepflegte menschliche Lebensformen bezeichnet. Rechtskultur hängt von der politischen Kultur einer Gesellschaft ab und prägt sie zugleich. Rechtkultur erschöpft sich nicht in Normengefüge, sondern hängt von dem den Normen entsprechenden Verhalten ab. Wenn man über Rechtskulturen spricht – vergleichend oder entwicklungsgeschichtlich –, kann man Aussagen über Errungenschaften der Rechtskultur machen. Als Grundlagen der Errungenschaften der Rechtskultur werden die Menschenrechte und die Gewaltenteilung ausgemacht, die beide der Mäßigung der Staatsgewalt dienen und Räume individueller Freiheit sichern. Lange vor der französischen Erklärung der Menschen- und Bürgerrechte, die Sicherung der Menschenrechte und Gewaltenteilung zur Voraussetzung für das Vorliegen einer Verfassung erklärt, sind die Grundlagen dafür in der Antike, und im biblisch-christlichen Menschenbild gelegt worden, was im Einzelnen ausgeführt wird.