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Sicherheitsbeauftragte

Sicherheitsbeauftragte unterstützen als ehrenamtlich und freiwillig benannte Personen Vorgesetzte und Mitarbeiter*innen bei den vielfältigen Fragen und Aufgaben im Arbeits- und Gesundheitsschutz vor Ort. Damit sind Sicherheitsbeauftragte in den verschiedenen Einrichtungen und Arbeitsbereichen wichtige Ansprechpartner.

Kriterien für die Anzahl von Sicherheitsbeauftragten sind gemäß DGUV Regel 100-001 "Grundsätze der Prävention":
• Bestehende Unfall- und Gesundheitsgefahren;
• Räumliche Nähe, zeitliche Nähe und fachliche Nähe der zuständigen Sicherheitsbeauftragten zu den Beschäftigten;
• Anzahl der Beschäftigten.

Um die Bestellung einer/eines Sicherheitsbeauftragten einzuleiten, bedarf es nur einer formlosen Information (Mail, Hauspost) von der Einrichtungsleitung an die zuständige Sicherheitsfachkraft oder an das Sekretariat der Stabsstelle Sicherheitswesen und Umweltschutz.

Bei Neubestellungen wird nach Zustimmung durch den Personalrat/ Betriebsrat ein Einführungsgespräch mit der/dem Sicherheitsbeauftragten und der/dem jeweiligen Vorgesetzten zusammen mit der zuständigen Sicherheitsfachkraft und der Betriebsärztin bzw. dem Betriebsarzt durchgeführt.

Eine Abbestellung ist jederzeit ohne Angabe von Gründen und auch ohne Zustimmung der Einrichtungsleitung möglich. Der Einrichtungsleitung ist dieses zur Kenntnis zu geben.
Umfassende Informationen enthält die Informationsschrift der Berufsgenossenschaften (siehe Link).