ࡱ> % |vbjbj%%1GG)rRlJJJ8(KKI=2tMtM"MMMMBMM<<<<<<<${> @<NMMNN<VMM=VVVNMM<VN<VV]J #\`9 MhM SeEJQX+l9\=0I=,F {AT Bl9VPrfungsordnung fr den Master-Studiengang Biologische Diversitt und kologie der Georg-August-Universitt Gttingen, Biologische Fakultt, Fakultt fr Agrarwissenschaften, Fakultt fr Forstwissenschaften und Waldkologie, Fakultt fr Geowissenschaften und Geographie, Juristische Fakultt 1 Zweck der Prfungen Der Master-Studiengang umfasst zwei Studienabschnitte mit einer Dauer von jeweils einem Studienjahr. Der erste Studienabschnitt wird dem Studium in Lehrveranstaltungen sowie dem Selbststudium zum Erwerb integrativen Wissens in den belegten Schwerpunkt- und Ergnzungsmodulen gewidmet. Im zweiten Studienabschnitt wird das Modul zum Erwerb integrativen Wissens in den belegten Schwerpunkt- und Ergnzungsmodulen abgeschlossen, und eine praktisch ausgerichtete Master-Arbeit wird angefertigt. Der Studiengang ermglicht den berufsqualifizierenden Abschluss des Studiums. Einen besonderen Schwerpunkt bilden Praktika, Kurse und Exkursionen, in denen sowohl umfassende als auch spezialisierte Kenntnisse in den Bereichen Pflanzen- und Tierkologie sowie Pflanzen- und Tiersystematik erworben werden. Durch die Prfungen soll festgestellt werden, ob die fr den bergang in die Berufspraxis notwendigen grndlichen Fachkenntnisse erworben wurden, die fachlichen Zusammenhnge berblickt werden und die Fhigkeit vorliegt, wissenschaftlich zu arbeiten und wissenschaftliche Erkenntnisse anzuwenden. Fr die Aufnahme in den Studiengang gelten besondere Zugangsvoraussetzungen, die in einer gesonderten "Ordnung ber besondere Zugangsvoraussetzungen" geregelt sind. 2 Hochschulgrad Nach Bestehen der erforderlichen Prfungen verleiht die Biologische Fakultt, die den Studiengang federfhrend trgt, den Hochschulgrad Master of Science (abgekrzt: M.Sc.) im Studiengang Biologische Diversitt und kologie. ber diesen Grad stellt die Biologische Fakultt eine Urkunde ( auf Wunsch in englischer Sprache ( mit dem Datum des Zeugnisses aus (Anlage1). 3 Dauer und Gliederung des Studiengangs Fr die Planung und Durchfhrung des Studiengangs gelten sinngem die in der jeweils gltigen Studien- und Zulassungsordnung des Master-Studiengangs Biologische Diversitt und kologie getroffenen Regelungen. Die Regelstudienzeit fr den Master-Studiengang betrgt einschlielich der Prfungen zwei Jahre (vier Semester). Der Master-Studiengang umfasst zwei Studienabschnitte mit einer Dauer von jeweils einem Studienjahr. Der erste Studienabschnitt wird dem Studium in Lehrveranstaltungen sowie dem Selbststudium zum Erwerb integrativen Wissens in den belegten Schwerpunkt- und Ergnzungsmodulen gewidmet. Im zweiten Studienabschnitt wird das Modul zum Erwerb integrativen Wissens in den belegten Schwerpunkt- und Ergnzungsmodulen ("Integration der Kenntnisse und Kompetenzen aus Schwerpunkt- und Ergnzungsmodulen") abgeschlossen, und eine praktisch ausgerichtete Master-Arbeit wird angefertigt. Ist aus methodischen Grnden ein Beginn der Arbeit im Frhjahr erforderlich, kann unter Einhaltung der vorgesehenen Gesamtdauer ihr Beginn auf Antrag an den Studien- und Prfungsausschuss (s.4) in den ersten Studienabschnitt vorgezogen werden. Die Studienleistungen werden mit Credits (C) entsprechend dem ECTS-Handbuch fr Benutzer zum Europischen System zur Anrechnung von Studienleistungen im Rahmen des European Credit Transfer System (ECTS) bewertet. Ein Credit entspricht einer Gesamt-Arbeitsbelastung (work load) von 30Zeitstunden. Im ersten und im zweiten Studienabschnitt mssen jeweils mindestens 60Credits erworben werden. Nach erfolgreicher Absolvierung des Moduls "Integration der Kenntnisse und Kompetenzen aus Schwerpunkt- und Ergnzungsmodulen" kann bei positiver Bescheidung eines entsprechenden Antrags an den Studien- und Prfungsausschuss unmittelbar der Promotions-Studiengang Biologische Diversitt und kologie an der Universitt Gttingen begonnen werden. Notwendige Voraussetzung fr die Zulassung zum Promotions-Studiengang ist neben dem bestandenen Modul "Integration der Kenntnisse und Kompetenzen aus Schwerpunkt- und Ergnzungsmodulen" das Vorliegen eines berufsqualifizierenden Studienabschlusses sowie das Bestehen eines Auswahlgesprchs. Einzelheiten der Zulassung und Durchfhrung des Promotions-Studiengangs Biologische Diversitt und kologie an der Universitt Gttingen regeln die entsprechenden Zulassungs-, Studien- und Prfungsordnungen. 4 Studien- und Prfungsausschuss Fr die Planung und Durchfhrung des Studiums sowie zur Organisation und Durchfhrung von Prfungen wird ein Studien- und Prfungsausschuss gewhlt, der aus sieben Mitgliedern besteht. Die Wahl wird auf einer zu diesem Zweck einberufenen Vollversammlung durchgefhrt. Vier Mitglieder werden von der Gruppe der Hochschullehrerinnen und Hochschullehrer und diesen gleichgestellten einschlielich der Juniorprofessorinnen und Juniorprofessoren (im Folgenden "Habilitierte" genannt), ein Mitglied von der Gruppe der wissenschaftlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und zwei Mitglieder von der Gruppe der Studierenden im Master-Studiengang gestellt. Vorsitz und stellvertretender Vorsitz mssen von Habilitierten ausgebt werden. Diese und die weiteren Mitglieder des Studien- und Prfungsausschusses sowie deren Vertretungen werden auf Vorschlag von den jeweiligen Gruppen aus den jeweiligen Gruppen gewhlt. Whlbar und wahlberechtigt aus der Gruppe der Habilitierten sowie der wissenschaftlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind Personen aus denjenigen Abteilungen, die an der Durchfhrung des Studiengangs beteiligt sind. Die beteiligten Teilfcher werden angemessen vertreten. Die Amtszeit der Mitglieder des Studien- und Prfungsausschusses betrgt zwei Jahre, fr die studentischen Vertreterinnen oder Vertreter ein Jahr. Wiederwahl ist mglich. Dem Studien- und Prfungsausschuss obliegt die Ausarbeitung und Durchfhrung des Curriculums sowie die Organisation der Prfungen und die Wahrnehmung der durch diese Prfungsordnung zugewiesenen Aufgaben. Er entscheidet ber die Anerkennung von Leistungen, die in anderen Studiengngen oder an anderen Einrichtungen erworben wurden. Die studentischen Mitglieder nehmen an Sitzungen zur Bewertung von Prfungs- und Studienleistungen nicht teil. Der Studien- und Prfungsausschuss stellt die Durchfhrung der Prfungen sicher. Er achtet darauf, dass die Bestimmungen des Niederschsischen Hochschulgesetzes (NHG) und dieser Prfungsordnung eingehalten werden. Er berichtet den Fakultten regelmig ber die Entwicklung der Prfungen und Studienzeiten. Der Bericht ist in geeigneter Weise durch den Studien- und Prfungsausschuss zu verffentlichen. Der Studien- und Prfungsausschuss oder die von ihm beauftragte Stelle fhrt die Prfungsakten. Der Studien- und Prfungsausschuss fasst seine Beschlsse mit der Mehrheit der abgegebenen gltigen Stimmen. Stimmenthaltungen gelten als nicht abgegebene Stimmen. Bei Prfungsentscheidungen ist eine Stimmenthaltung nicht zulssig. Bei Stimmengleichheit gibt die Stimme der oder des Vorsitzenden oder ( in deren oder dessen Abwesenheit ( der oder des stellvertretenden Vorsitzenden den Ausschlag. Der Studien- und Prfungsausschuss ist beschlussfhig, wenn die Mehrheit seiner Mitglieder, darunter die oder der Vorsitzende oder stellvertretende Vorsitzende, anwesend ist. Der Studien- und Prfungsausschuss gibt sich eine Geschftsordnung. ber die Sitzungen des Studien- und Prfungsausschusses wird eine Niederschrift gefhrt. Die wesentlichen Gegenstnde der Errterung und die Beschlsse des Studien- und Prfungsausschusses sind in der Niederschrift festzuhalten. Die Mitglieder des Studien- und Prfungsausschusses haben das Recht, an der Abnahme der Prfungen als Beobachtende teilzunehmen. Die Sitzungen des Studien- und Prfungsausschusses sind nicht ffentlich. Die Mitglieder des Studien- und Prfungsausschusses und deren Vertretungen unterliegen der Amtsverschwiegenheit. Sofern sie nicht im ffentlichen Dienst stehen, sind sie durch die Vorsitzende oder den Vorsitzenden zur Verschwiegenheit zu verpflichten. 5 Prfende und Beisitzerinnen oder Beisitzer Berechtigt zur Abnahme und Bewertung von Prfungsleistungen und zur Betreuung von Master-Arbeiten sind die aktiv an der Ausbildung im Master-Studiengang mitwirkenden Dozentinnen und Dozenten der am Studiengang beteiligten Fakultten. Dozentinnen und Dozenten im Sinne dieser Ordnung sind habilitierte Personen an den am Studiengang beteiligten Einrichtungen und diesen durch ein Berufungsverfahren oder ein quivalentes Verfahren mindestens gleichgestellte Personen sowie Juniorprofessorinnen und Juniorprofessoren. In Ausnahmefllen knnen auch andere Personen aufgrund ihrer besonderen Beteiligung an der Lehre zur Abnahme von Prfungen bestellt werden. Zu mndlichen Prfungen zieht die oder der Prfende eine Beisitzerin oder einen Beisitzer hinzu. Zu Beisitzenden drfen nur Personen bestellt werden, die selbst mindestens die durch die Prfung festzustellende oder eine gleichwertige Qualifikation besitzen. ber die Prfung ist ein Protokoll zu fhren. Fr die Bewertung schriftlicher Prfungsleistungen sind gem Abs.1 zwei Prfende zu bestellen, soweit gengend Prfende zur Verfgung stehen. Stellt der Studien- und Prfungsausschuss fr einen Prfungstermin fest, dass auch unter Einbeziehung aller gem Abs.1 zur Prfung Befugten die durch die Bestellung zur oder zum Zweitprfenden bedingte Mehrbelastung der oder des einzelnen Prfenden unter Bercksichtigung ihrer oder seiner brigen Dienstgeschfte unzumutbar ist oder nur eine Prfende oder ein Prfender vorhanden ist, so kann er zulassen, dass fr diesen Prfungstermin die betreffenden schriftlichen Prfungsleistungen nur von einer Prfenden oder einem Prfenden bewertet werden. Der Beschluss ist der zu prfenden Person bei der Meldung zur Prfung mitzuteilen. Studierende knnen fr die Bewertung der Master-Arbeit Prfende vorschlagen. Der Vorschlag kann bei der Entscheidung bercksichtigt werden. Fr die Prfenden und die Beisitzenden gilt 4 Abs.7 Stze2 und 3 entsprechend. 6 Anrechnung von Studienzeiten, Studien- und Prfungsleistungen Studienzeiten, Studienleistungen und Prfungsleistungen, die in einem anderen Studiengang oder an einem anderen Studienort absolviert wurden, werden angerechnet, soweit die Gleichwertigkeit festgestellt ist. Die Gleichwertigkeit ist festzustellen, wenn Studienzeiten und Studienleistungen in Inhalt, Umfang und in den Anforderungen denjenigen des Studiengangs, fr den die Anrechnung beantragt wird, im wesentlichen entsprechen. Dabei ist kein schematischer Vergleich, sondern eine Gesamtbetrachtung und Gesamtbewertung im Hinblick auf die Bedeutung der Leistungen fr den Zweck der Prfungen nach 1 vorzunehmen. Fr die Feststellung der Gleichwertigkeit von Studienzeiten, Studienleistungen und Prfungsleistungen, die im Ausland absolviert wurden, sind die von der Kultusministerkonferenz und der Hochschulrektorenkonferenz gebilligten quivalenzvereinbarungen sowie Absprachen im Rahmen von Hochschulpartnerschaften magebend. Soweit Vereinbarungen nicht vorliegen oder eine weitergehende Anrechnung beantragt wird, entscheidet der Studien- und Prfungsausschuss ber die Gleichwertigkeit. Zur Aufklrung der Sach- und Rechtslage kann eine Stellungnahme der Zentralstelle fr auslndisches Bildungswesen eingeholt werden. Abweichende Anrechnungsbestimmungen auf Grund von Vereinbarungen mit auslndischen Hochschulen bleiben unberhrt. Bei Vorliegen der Voraussetzungen nach Abs.1 besteht ein Rechtsanspruch auf Anrechnung. ber die Anrechnung entscheidet auf Antrag der oder des Studierenden der Studien- und Prfungsausschuss. 7 Art und Umfang des Master-Studiengangs Der erste Studienabschnitt umfasst ein Studienjahr. Er dient der praktischen Ausbildung der Studierenden in Form von Praktika, Kursen und Exkursionen, kombiniert mit einer intensiven theoretischen Ausbildung durch Vorlesungen und Seminare, sowie dem Erwerb integrativen Wissens in den gewhlten Schwerpunkt- und Ergnzungsmodulen. Die Studieneinheiten sind thematisch einem schwerpunktbergreifenden Modul, vier Studienschwerpunkten sowie einer Reihe mglicher Ergnzungs- und Wahlmodule zugeordnet. Im ersten Studienabschnitt werden ein schwerpunktbergreifendes Modul, ein Schwerpunktmodul, zwei Ergnzungsmodule und drei Wahlmodule sowie das Modul "Integration der Kenntnisse und Kompetenzen aus Schwerpunkt- und Ergnzungsmodulen" belegt. Die Studieneinheiten des Master-Studiengangs werden entsprechend dem ECTS-Handbuch zum Europischen System zur Anrechnung von Studienleistungen mit entsprechenden Credits (C) bewertet. Ein Credit entspricht einer Gesamt-Arbeitsbelastung (work load) von 30Zeitstunden. Von den Studieneinheiten des ersten Studienabschnitts sind fr die Meldung zur Prfung mindestens 60Credits aus schwerpunktbergreifendem Modul, Schwerpunktmodulen, Ergnzungsmodulen und Wahlmodulen nachzuweisen. Im ersten Studienabschnitt werden im Bereich Biologie ein schwerpunktbergreifendes Modul und vier in Module gegliederte Studienschwerpunkte angeboten: schwerpunktbergreifendes Modul "Biodiversitt" (Pflichtmodul); Studienschwerpunkt Pflanzenkologie mit den Modulen b1) Pflanzenkologie, b2) Vegetationsanalyse und Vegetationsgeschichte; Studienschwerpunkt Tierkologie (bestehend aus dem Modul Tierkologie); Studienschwerpunkt Pflanzensystematik mit den Modulen d1) Systematik der Embryophyta, d2) Phykologie und Mykologie; Studienschwerpunkt Tiersystematik, Morphologie, Evolution und Verhalten mit den Modulen e1) Tiersystematik, Morphologie und Evolution, e2) Evolution und Verhalten. Darber hinaus werden Studieneinheiten in verschiedenen Ergnzungs- und Wahlmodulen angeboten. Jedes Modul besteht aus praktischen (Praktika, Kurse, Exkursionen) und theoretischen Veranstaltungen (Vorlesungen, Seminare). Art, Umfang und Inhalt der Studieneinheiten sind in Anlage2 zu dieser Prfungsordnung aufgefhrt. Das Schwerpunktmodul ist aus den in Abs.3 genannten vier Studienschwerpunkten zu whlen. Im Schwerpunktmodul sind 15Credits nachzuweisen, die aus praktischen und aus theoretischen Veranstaltungen zu erwerben sind. Neben dem Schwerpunktmodul sind zwei Ergnzungsmodule zu belegen. Die Ergnzungsmodule knnen stammen aus den in Abs.3 aufgefhrten, nicht als Schwerpunktmodul belegten Modulen der Studienschwerpunkte und/oder aus einer in Anlage3 zu dieser Prfungsordnung aufgefhrten Liste von Ergnzungs- und Wahlmodulen. In jedem Ergnzungsmodul sind sieben Credits zu erwerben. Die in der Liste der Ergnzungs- und Wahlmodule aufgefhrten Fcher werden als Kombination aus einem praxisorientierten Teil (Praktikum, Kurs, Projekt oder Projektseminar) und einem theoretisch ausgerichteten Teil (Vorlesung und/oder Seminar) angeboten. Zustzlich zu der Absolvierung von Schwerpunkt- und Ergnzungsmodulen sind folgende Module zu belegen: das schwerpunktbergreifende Modul "Biodiversitt", aus dem mindestens zehn Credits zu erwerben sind, drei beliebig aus Studienschwerpunkten und/oder Ergnzungs- und Wahlmodulen zu whlende Wahlmodule mit einem Umfang von jeweils sieben Credits. Die Wahlmodule sollen nach Mglichkeit und Magabe des Angebots aus einer Kombination aus praktischen und theoretischen Studieneinheiten bestehen (Praktikum, Kurs oder Projekt sowie Vorlesung und/oder Seminar), das Modul "Integration der Kenntnisse und Kompetenzen aus Schwerpunkt- und Ergnzungsmodulen", in dem am Ende des ersten Studienabschnitts im Selbststudium integratives Wissen in den Fachgebieten der Schwerpunkt- und Ergnzungsmodule erworben wird (s. 10). Fr den Fall, dass die Anzahl der Kandidatinnen und Kandidaten, welche die Zulassung zu einem Ergnzungs- oder Wahlmodul anstreben, die dort verfgbaren Kapazitten bersteigt, erhalten diejenigen Kandidatinnen und Kandidaten bevorzugt Zugang, welche die lngste Wartezeit fr die Zulassung zu diesem Modul aufweisen. Aufgrund der Wartezeit werden 50Prozent der zur Verfgung stehenden Pltze vergeben. Mit den verbleibenden Kandidatinnen und Kandidaten fhrt die verantwortliche Dozentin oder der verantwortliche Dozent ein Auswahlgesprch durch. Zu diesem Auswahlgesprch ist eine zweite, an der Durchfhrung des Moduls mageblich beteiligte Person in beratender Funktion hinzuzuziehen. Kriterien fr die Auswahl sind: die Darlegung des besonderen Interesses der Kandidatin oder des Kandidaten an dem Modul, besondere Kenntnisse, Fhigkeiten oder Erfahrungen im Zusammenhang mit dem Studiengang, die ein Belegen des Moduls besonders wichtig oder sinnvoll erscheinen lassen, die bisherigen Leistungen im Master-Studiengang Biologische Diversitt und kologie, die Leistungen in dem Studiengang, auf dessen Grundlage die Zulassung zum Master-Studiengang Biologische Diversitt und kologie erfolgte. In Zweifelsfllen kann die verantwortliche Dozentin oder der verantwortliche Dozent die Stellungnahme einer oder mehrerer weiterer Personen einholen, die in verantwortlicher Weise an der Durchfhrung des Master-Studiengangs Biologische Diversitt und kologie beteiligt sind. Nach Abschluss der Auswahlgesprche teilt die verantwortliche Dozentin oder der verantwortliche Dozent den Kandidatinnen und Kandidaten das Ergebnis des Auswahlverfahrens mit. Abgelehnte Kandidatinnen und Kandidaten erhalten die Mglichkeit, sich bei nchster Gelegenheit erneut um Zugang zu der Studieneinheit oder den Studieneinheiten zu bewerben. Mindestens eine von smtlichen belegten Studieneinheiten muss nach Magabe des Angebots eine mehrtgige Exkursion oder einen Kurs mit entsprechendem Exkursionsteil auerhalb der Umgebung Gttingens enthalten. In den Fchern des Master-Studiengangs kann das Absolvieren von grundlegenden Studieneinheiten, die im Rahmen des Bachelor-Studiengangs "Biologische Diversitt und kologie" der Universitt Gttingen angeboten werden und in denen grundlegende methodische und theoretische Kenntnisse vermittelt werden, zur Pflicht gemacht werden, sofern sie nicht bereits im Bachelor-Studium belegt wurden oder gleichwertige Studieneinheiten erfolgreich abgeschlossen wurden. Soweit Prfungsvorleistungen anerkannt werden sollen, die nicht im Rahmen des Bachelor-Studiengangs oder eines vergleichbaren Abschlusses erworben wurden, entscheidet ber die Gleichwertigkeit der Studien- und Prfungsausschuss. Der zweite Studienabschnitt umfasst das zweite Studienjahr. In ihm wird das Modul "Integration der Kenntnisse und Kompetenzen aus Schwerpunkt- und Ergnzungsmodulen" abgeschlossen und die Master-Arbeit wird angefertigt. Im zweiten Studienjahr sind 60Credits zu erwerben. Fr das bestandene Modul "Integration der Kenntnisse und Kompetenzen aus Schwerpunkt- und Ergnzungsmodulen" werden 15Credits vergeben. Die Master-Arbeit wird mit 45Credits bewertet. 8 Arten der fr den Erwerb des Master-Grades erforderlichen Prfungsleistungen Das erfolgreiche Absolvieren der Studieneinheiten oder Module ist von der oder dem jeweiligen Modulverantwortlichen zu bescheinigen. Das erfolgreiche Absolvieren einer Studieneinheit kann durch Bestehen folgender Leistungsanforderungen nachgewiesen werden: Klausur, mndliche Prfung, Protokoll oder Bericht, Projektarbeit, Referat, Anlegen einer biologischen Artensammlung. Schriftliche Leistungen sind in der Regel sptestens vier Wochen nach der jeweiligen Leistung zu bewerten. Nicht bestandene Leistungsanforderungen knnen hchstens zweimal wiederholt werden; dabei werden bestandene Leistungen angerechnet. In einer Klausur soll der Prfling nachweisen, dass er auf der Basis des notwendigen Grundlagenwissens in begrenzter Zeit, mit begrenzten Hilfsmitteln und unter Aufsicht mit den gelufigen Methoden des Faches ein Problem erkennen und Wege zu einer Lsung finden kann. Durch mndliche Prfungsleistung soll der Prfling nachweisen, dass er die Zusammenhnge des Prfungsgebietes erkennt und spezielle Fragestellungen in diese Zusammenhnge einzuordnen vermag. Ferner soll festgestellt werden, ob der Prfling ber ein dem Stand des Studiums entsprechendes Grundlagenwissen verfgt. Die mndliche Prfung gem 5 Abs.1 und 2 sowie Abs.5 findet als Einzelprfung oder als Gruppenprfung fr bis zu fnf Studierende gleichzeitig statt. Die oder der Beisitzende ist vor der Notenfestsetzung zu hren. Die wesentlichen Gegenstnde der Prfung, die Bewertung der Prfungsleistung und die tragenden Erwgungen der Bewertungsentscheidung sind in einem Protokoll festzuhalten. Es ist von den Prfenden oder der oder dem Prfenden und der oder dem Beisitzenden zu unterschreiben. Die Studierenden sollen auch befhigt werden, selbstndig und im Zusammenwirken mit anderen Personen wissenschaftliche Erkenntnisse zu gewinnen sowie deren Bedeutung fr die berufliche Praxis und die Gesellschaft zu erkennen. Hierzu werden geeignete Arten von Prfungsleistungen in Form einer Gruppenarbeit zugelassen. In erster Linie sind hierfr Protokolle oder Berichte ber Untersuchungen im Rahmen von Praktika oder Projektarbeiten vorgesehen. Der als Prfungsleistung zu bewertende Beitrag des einzelnen Prflings muss die an die Prfung zu stellenden Anforderungen erfllen sowie als individuelle Prfungsleistung auf Grund der Angabe von Abschnitten, Seitenzahlen oder anderen objektiven Kriterien deutlich abgrenzbar und fr sich bewertbar sein. Das Referat mit Ausarbeitung in schriftlicher Form oder mit Aufbereitung fr eine selbstndige visuelle Prsentation ist eine selbstndige Bearbeitung einer Aufgabenstellung, deren mglichst fachbergreifendes Thema von den Prfenden festgelegt wird. Durch Anlegen einer biologischen Artensammlung sollen die Studierenden ber eine intensivere Beschftigung mit dem Untersuchungsgegenstand vertiefte Formenkenntnisse und eine grere Sicherheit bei der Ansprache biologischer Objekte erwerben. Fr die Dauer bzw. den Umfang der Teilmodulprfungen in einzelnen Studieneinheiten gelten in der Regel folgende Richtlinien: Klausur 90 Minuten mndliche Prfung 15 Minuten Protokoll, Bericht, Projektarbeit, Referat Umfang circa 10 Seiten Anlage einer biologischen Sammlung 50 Arten Bei weiterer Untergliederung der Prfungen soll die Summe der Prfungsanforderungen die genannten Werte nicht berschreiten. Aufgaben fr Prfungsleistungen werden von den jeweils Modulverantwortlichen festgelegt. Ist fr die Aufgabenstellung einer Prfung mehr als eine Person zustndig und knnen sich diese Personen nicht einigen, legt der Studien- und Prfungsausschuss die Aufgabe fest. Fr Prfungsaufgaben knnen die Prflinge Vorschlge machen. Diese Vorschlge sind fr die Prfenden und den Studien- und Prfungsausschuss nicht verbindlich. Studierende drfen Studieneinheiten, die fr den Erwerb des Bachelor-Grades angerechnet wurden, nicht mehr zum Erwerb des Master-Grades einbringen. Studieneinheiten, die fr den Erwerb des Bachelor-Grades belegt wurden, drfen nur dann nochmals zum Erwerb des Master-Grades belegt werden, wenn sie sich inhaltlich von der bereits absolvierten Studieneinheit wesentlich unterscheiden. Die Entscheidung ber die inhaltliche Unterschiedlichkeit trifft die oder der Modulverantwortliche, in Zweifelsfllen der Studien- und Prfungsausschuss. Im Rahmen des Master-Studiengangs belegte Studieneinheiten drfen nur einmalig zum Erwerb des Master-Grades angerechnet werden. Die studienbegleitenden Modul- und Teilmodulprfungen werden von den Modulverantwortlichen durchgefhrt, soweit diese die Voraussetzungen nach 5 erfllen. Art und Umfang der Prfungen werden den Studierenden zu Beginn der Lehrveranstaltungen von den verantwortlichen Prfenden bekannt gegeben. 9 Meldung und Zulassung zu Prfungen und Abmelderecht Leistungsnachweise knnen nur von immatrikulierten Personen (Studierende) erbracht werden. Zu prfende Personen mssen zum Zeitpunkt des Antrags auf Zulassung zur Prfung und whrend des gesamten Prfungszeitraums im Master-Studiengang Biologische Diversitt und kologie oder im Promotions-Studiengang Biologische Diversitt und kologie an der Universitt Gttingen immatrikuliert sein. Hiervon ausgenommen sind Studierende, die zu dem ersten Prfungstermin einer im vorangegangenen Semester besuchten Lehrveranstaltung an eine andere Hochschule wechseln und an dieser Hochschule bereits immatrikuliert sind. Die Immatrikulation an der neuen Hochschule ist nachzuweisen. Die Meldung zu Prfungen im ersten Studienabschnitt erfolgt mit der Meldung zur ersten Modulprfung dieses Studienabschnitts bei dem Studien- und Prfungsausschuss. Bis sptestens zwei Wochen vor der ersten Teilmodulprfung besteht ein Abmelderecht. Die Meldung zu Teilmodulprfungen erfolgt bei der oder dem jeweiligen Modulverantwortlichen. Die Meldung zur ersten Modulprfung im ersten Studienabschnitt hat sptestens 7Tage vor dem Prfungstermin vorzuliegen. Die Meldefrist fr die Meldung betrgt 14Tage. Die Meldetermine sind den Studierenden in angemessener Weise bekannt zu geben. Bei bertreten der Meldefrist geht der Prfungsanspruch fr den angestrebten Prfungstermin verloren. Der Studien- und Prfungsausschuss berprft die Einhaltung der Meldefristen zu Modulprfungen. Die oder der Modulverantwortliche berprft die Einhaltung der Meldefristen zu Teilmodulprfungen. Zugelassen zu Prfungen sowie zum Absolvieren der Master-Arbeit sind alle Studierenden, welche die jeweils erforderlichen Vorleistungen erbracht haben. ber die Zulassung entscheidet der Studien- und Prfungsausschuss. 10 Modul "Integration der Kenntnisse und Kompetenzen aus Schwerpunkt- und Ergnzungsmodulen" Im Modul "Integration der Kenntnisse und Kompetenzen aus Schwerpunkt- und Ergnzungsmodulen" wird integratives Wissen in den Fachgebieten von Schwerpunkt- und Ergnzungsmodulen erworben. Das Modul besteht aus prfungsvorbereitenden Gesprchen mit den Dozentinnen und Dozenten der Schwerpunkt- und Ergnzungsmodule, Selbststudium und abschlieenden mndlichen Prfungen. Die Prfungen bestehen aus: einer mndliche Prfung von 60Minuten Dauer im Fachgebiet des gewhlten Schwerpunktmoduls, deren Benotung zu 50Prozent in die Modulnote eingeht, zwei mndlichen Prfungen von je 30Minuten Dauer in den Fachgebieten der beiden gewhlten Ergnzungsmodule, deren Noten zu je 25 Prozent in die Modulnote eingehen. Die Prfungen sind innerhalb eines Zeitraums von 14Tagen abzulegen. Sie werden von je einer Dozentin oder einem Dozenten zusammen mit einer oder einem Beisitzenden gem 5 durchgefhrt. Die oder der Studierende muss sich mindestens zwei Wochen vor den jeweils durch Aushnge bekannt gegebenen Prfungsterminen anmelden. Von den Studieneinheiten des ersten Studienabschnitts sind fr die Meldung zur Prfung mindestens 60Credits aus schwerpunktbergreifendem Modul sowie Schwerpunkt-, Ergnzungs- und Wahlmodulen nachzuweisen. Credits, die nach der offiziellen Meldefrist zur Prfung in der vorlesungsfreien Zeit vor Beginn des zweiten Studienabschnitts erworben werden sollen, sind bis zum Ende dieser vorlesungsfreien Zeit nachzuweisen. Die Prfungen knnen einmal innerhalb von zwlf Wochen wiederholt werden. Der Prfling wird unter Bercksichtigung der Frist nach Satz1 zur Wiederholungsprfung geladen. In der Ladung wird der Prfling darauf hingewiesen, dass bei Versumnis dieses Termins oder bei erneutem Nichtbestehen die Master-Prfung endgltig nicht bestanden ist. 16 Abs.1 und 2 finden Anwendung. Die Wiederholung bestandener Prfungen ist nicht zulssig. 11 Master-Arbeit Um den Hochschulgrad Master of Science zu erlangen, beginnt die oder der Studierende sptestens zwei Wochen nach erfolgreicher Absolvierung des Moduls "Integration der Kenntnisse und Kompetenzen aus Schwerpunkt- und Ergnzungsmodulen" eine wissenschaftliche Arbeit im Fachgebiet ihres oder seines Schwerpunkt- oder Ergnzungsmoduls. Die Master-Arbeit umfasst acht Monate mit maximal einem Monat Verlngerung. Die Master-Arbeit ist in der Regel im Zeitraum von Anfang November bis Ende Juni bzw. Ende Juli durchzufhren. Ist aus methodischen Grnden ein Beginn der Arbeit im Frhjahr erforderlich, kann auf Antrag an den Studien- und Prfungsausschuss ihr Beginn unter Einhaltung der vorgesehenen Gesamtdauer in den ersten Studienabschnitt vorgezogen werden. Die erforderlichen Studienleistungen sind zum nchstmglichen Zeitpunkt nachzuholen. Die Master-Arbeit beinhaltet experimentelle Untersuchungen, Untersuchungen im Gelnde oder eine Projektarbeit. Eine ausschlielich auf Literatur- oder Datenauswertung beruhende Arbeit ist nicht zulssig. Die betreuende Dozentin oder der betreuende Dozent stammt aus dem durch 5 Abs.1 festgelegten Personenkreis. Sie oder er legt das Thema der Arbeit fest und zeigt dem Studien- und Prfungsausschuss den Termin des Beginns der Arbeit entsprechend Abs.1 an. Auf Antrag sorgt der Studien- und Prfungsausschuss dafr, dass der Prfling rechtzeitig ein Thema erhlt. Das Thema der Arbeit kann nur einmal und nur innerhalb der ersten drei Monate der Bearbeitungszeit zurckgegeben werden. Die Studierenden knnen den experimentellen Teil bzw. den Gelnde- oder Projektarbeitsteil der Master-Arbeit nach Absprache mit der betreuenden Dozentin oder dem betreuenden Dozenten sowie mit dem Studien- und Prfungsausschuss an einer auslndischen Einrichtung durchfhren. Der Studien- und Prfungsausschuss stellt sicher, dass die Partnereinrichtung mindestens eine qualifizierte Betreuerin oder einen qualifizierten Betreuer benennt, welche oder welcher die Studierenden anleitet. Die oder der Studierende berichtet ber den Fortgang der Arbeit. Sptestens acht Monate nach dem angezeigten Termin des Arbeitsbeginns ist die Arbeit von der oder dem Studierenden dem Studien- und Prfungsausschuss vorzulegen. Auf begrndeten Antrag an den Studien- und Prfungsausschuss wird der oder dem Studierenden eine Fristverlngerung von einem Monat eingerumt. Der Abgabezeitpunkt ist aktenkundig zu machen. Bei der Abgabe der Master-Arbeit hat der Prfling schriftlich zu versichern, dass er die Arbeit selbstndig verfasst und keine anderen als die angegebenen Quellen und Hilfsmittel benutzt hat. Die Arbeit wird von zwei Prfenden gem 5 Abs.1 bewertet, die vom Studien- und Prfungsausschuss bestellt werden. Eine oder einer der Prfenden ist in der Regel die betreuende Dozentin oder der betreuende Dozent gem Abs.4. Die oder der Studierende hat ein Vorschlagsrecht fr die zweite zu bestellende Prfende oder den zweiten zu bestellenden Prfenden. Das Vorschlagsrecht begrndet keinen Anspruch. Die Master-Arbeit ist in der Regel innerhalb von vier Wochen nach ihrer Abgabe durch beide Prfende gem 12 Abs.1 zu bewerten. Die Bewertung der Arbeit und ihre Benotung samt den dafr mageblichen Erwgungen sind von den Prfenden in Form von Gutachten schriftlich niederzulegen. Die Gutachten sind mit der Master-Arbeit zu der Prfungsakte zu nehmen. Die Note der Master-Arbeit errechnet sich gem 12 Abs.2 und 4 aus dem Mittelwert der von den beiden Prfenden vergebenen Noten. Eine nicht bestandene Master-Arbeit kann einmal mit neuem Thema innerhalb von zwlf Monaten nach dem Datum der Bewertung wiederholt werden. Eine Rckgabe des Themas bei Wiederholung der Master-Arbeit ist nur zulssig, wenn von dieser Mglichkeit nicht schon bei der ersten Arbeit (Abs.4) Gebrauch gemacht wurde. Eine zweite Wiederholung der Master-Arbeit ist ausgeschlossen. Hat sich die oder der Studierende nach erfolgreichem Absolvieren des Moduls "Integration der Kenntnisse und Kompetenzen aus Schwerpunkt- und Ergnzungsmodulen" erfolgreich um die Zulassung zum Promotions-Studiengang in "Biologischer Diversitt und kologie" an der Universitt Gttingen beworben, so fertigt sie oder er die Master-Arbeit innerhalb des Promotions-Studiengangs an. Beginn und Ende der Master-Arbeit sind dem Studien- und Prfungsausschuss des Master-Studiengangs "Biologische Diversitt und kologie" an der Universitt Gttingen von der betreuenden Dozentin oder dem betreuenden Dozenten anzuzeigen. Der fr die Gesamtdauer der Master-Arbeit vorgesehene Zeitraum (maximal neun Monate) soll nicht berschritten werden. Abstze1, 3 und 5(10 sowie 12 gelten entsprechend. 12 Bewertung der Prfungsleistungen Fr die Bewertung der Prfungsleistungen sind folgende Noten zu verwenden: 1,0; 1,3 = sehr gut = eine hervorragende Leistung, 1,7; 2,0; 2,3 = gut = eine erheblich ber den durchschnittlichen Anforderungen liegende Leistung, 2,7; 3,0; 3,3 = befriedigend = eine Leistung, die durchschnittlichen Anforderungen entspricht, 3,7; 4,0 = ausreichend = eine Leistung, die trotz ihrer Mngel noch den Anforderungen gengt, 5,0 = nicht ausreichend = eine Leistung, die wegen erheblicher Mngel den Anforderungen nicht mehr gengt. Die benotete Prfungsleistung ist bestanden, wenn sie mit mindestens ausreichend bewertet wurde. Wird die Prfungsleistung von zwei Prfenden bewertet, ist sie bestanden, wenn beide die Leistung mit mindestens ausreichend bewerten. Die Note der Prfungsleistung errechnet sich aus dem Durchschnitt der von den Prfenden festgesetzten Einzelnoten. Die Begrndung der Bewertungsentscheidung mit den sie tragenden Erwgungen ist, soweit sie nicht zugleich mit der Bewertung erfolgt, auf Antrag der oder des Studierenden schriftlich mitzuteilen. Die Begrndung ist mit der Prfungsarbeit zu der Prfungsakte zu nehmen. Eine Modulprfung ist bestanden, wenn die Note mindestens ausreichend ist. Besteht eine Modulprfung aus mehreren Teilmodulprfungen, ist sie bestanden, wenn smtliche Prfungsleistungen mit mindestens ausreichend bewertet sind. Die Modulnote wird wie folgt gebildet: Die Note jeder einzelnen Prfungsleistung wird mit den Credits der entsprechenden Studieneinheit multipliziert, die resultierenden Produkte werden summiert, und die Summe wird durch die Anzahl der Credits des gesamten Moduls dividiert. Bei der Bildung der Note nach Abs.2 und 3 wird nur die erste Dezimalstelle hinter dem Komma bercksichtigt; alle weiteren Stellen werden ohne Rundung gestrichen. Die Master-Prfung gilt als bestanden, wenn alle Einzelleistungen mindestens mit ausreichend bewertet worden sind. Die Gesamtnote des Master-Abschlusses lautet: bei einem Durchschnitt bis einschlielich 1,5 ausgezeichnet = Grade: A (excellent), bei einem Durchschnitt von 1,6 bis einschlielich 2,0 sehr gut = Grade: B (very good), bei einem Durchschnitt von 2,1 bis einschlielich 2,5 gut = Grade: C (good), bei einem Durchschnitt von 2,6 bis einschlielich 3,5 befriedigend = Grade: D (satisfactory) bei einem Durchschnitt von 3,6 bis einschlielich 4,0 ausreichend = Grade: E (sufficient) bei einem Durchschnitt ber 4,0 nicht ausreichend = Grade: F (fail). Studierende von einer dem European Credit Transfer System angeschlossenen Universitt werden auf Antrag zu einzelnen Prfungen zugelassen. Die Prfung erfolgt nach den Bestimmungen dieser Ordnung. Alle Prfungsleistungen werden gem Abs.6 nach ECTS umgerechnet. Werden Studien- und Prfungsleistungen nach 6 angerechnet, werden die Noten ( soweit die Notensysteme vergleichbar sind ( bernommen und in die Berechnung der Gesamtnote einbezogen. ECTS-Grades werden wie folgt umgerechnet: A (excellent) = 1,0; B (very good) = 1,7; C (good) = 2,3; D (satisfactory) = 3,0; E(sufficient)=3,7; F (fail) = 5,0. Bei unvergleichbaren Notensystemen wird der Vermerk bestanden aufgenommen. Eine Kennzeichnung der Anrechnung im Zeugnis ist zulssig. 13 ffentlichkeit von mndlichen Prfungen Studierende, die sich im selben oder im folgenden Semester der gleichen Prfung unterziehen wollen, sowie andere Mitglieder der Hochschule, die ein eigenes berechtigtes Interesse geltend machen, sind als Zuhrerinnen oder Zuhrer bei mndlichen Prfungen zuzulassen. Dies erstreckt sich nicht auf die Beratung und Bekanntgabe des Prfungsergebnisses an den Prfling. Auf Antrag eines Prflings sind die Zuhrerinnen und Zuhrer nach Satz1 auszuschlieen. 14 Verleihung des Hochschulgrades Master of Science Die Verleihung des Hochschulgrades Master of Science setzt voraus: den Erwerb der erforderlichen Credits im ersten Abschnitt des Master-Studiengangs, das Bestehen des Moduls "Integration der Kenntnisse und Kompetenzen aus Schwerpunkt- und Ergnzungsmodulen" (vgl. 10), die erfolgreiche Durchfhrung einer wissenschaftlichen Master-Arbeit (vgl. 11). Sofern noch keine Entscheidung anhand des Curriculums fr den gesamten Studiengang vorliegt, berprft die Biologische Fakultt, ob die quivalenz zum Diplom in Biologie bescheinigt werden kann. Die gem 12 Abs.4 bis 6 zu vergebende Note setzt sich aus den einzelnen Prfungsleistungen auf der Grundlage folgender Gewichtungen zusammen: Note des Schwerpunktmoduls gem 7 15 % Noten der 2 Ergnzungsmodule gem 7: je 7%, insgesamt 14 % Noten der 3 Wahlmodule gem 7: je 7%, insgesamt 21 % Note des Moduls "Integration der Kenntnisse und Kompe 20 % tenzen aus Schwerpunkt- und Ergnzungsmodulen" gem 10 Master-Arbeit gem 11 30 % Summe 100 % 15 Zeugnisse und Bescheinigungen Sind smtliche Voraussetzungen fr die Vergabe des Master-Grades erbracht, ist darber, mglichst innerhalb von zwei Wochen, ein Zeugnis in deutscher und ( auf Wunsch ( in englischer Sprache auszustellen (Anlage4). Als Datum des Zeugnisses ist der Tag anzugeben, an dem die Voraussetzungen fr das Bestehen der Prfung erfllt sind. Falls die letzte zu erbringende Voraussetzung die Abgabe der Master-Arbeit ist und diese Arbeit mindestens mit ausreichend benotet wurde, ist als Datum des Zeugnisses der Tag der Abgabe der Arbeit anzugeben. Auf Antrag wird auch ein Diploma Supplement nach dem Muster in Anlage5 ausgestellt. Gelten die Voraussetzungen fr die Vergabe des Master-Grades endgltig als nicht erbracht, so erteilt die oder der Vorsitzende des Studien- und Prfungsausschusses darber einen schriftlichen Bescheid, der mit einer Rechtsbehelfsbelehrung zu versehen ist. Beim Verlassen der Hochschule oder beim Wechsel des Studiengangs wird auf Antrag eine Bescheinigung (Transcript of Records, Anlage6) ausgestellt, das die erbrachten Studien- und Prfungsleistungen und deren Bewertung enthlt. 16 Versumnis, Rcktritt, Tuschung, Ordnungsversto Eine Prfungsleistung gilt als mit nicht ausreichend bewertet, wenn der Prfling einen fr ihn bindenden Prfungstermin ohne triftigen Grund versumt oder wenn er von einer Prfung, die er angetreten hat, ohne triftigen Grund zurcktritt. Dasselbe gilt, wenn eine schriftliche Prfungsleistung nicht innerhalb der vorgegebenen Bearbeitungszeit erbracht wird. Die fr den Rcktritt oder das Versumnis geltend gemachten Grnde mssen dem Studien- und Prfungsausschuss unverzglich angezeigt und glaubhaft gemacht werden; anderenfalls gilt die betreffende Prfungsleistung als mit nicht ausreichend bewertet. Eine Exmatrikulation und eine Beurlaubung als solche sind keine triftigen Grnde. Bei Krankheit ist ein rztliches Attest vorzulegen, soweit die Krankheit nicht offenkundig ist. In besonderen Fllen kann die Vorlage eines amtsrztlichen Attestes verlangt werden. Werden die Grnde anerkannt, so wird ein neuer Termin, in der Regel der nchste regulre Prfungstermin, anberaumt. Die bereits vorliegenden Prfungsleistungen sind in diesem Fall anzurechnen. Versucht der Prfling, das Ergebnis seiner Prfungsleistung durch Tuschung oder Benutzung nicht zugelassener Hilfsmittel zu beeinflussen, gilt die betreffende Prfungsleistung als mit nicht ausreichend bewertet. Ein Prfling, der den ordnungsgemen Ablauf des Prfungstermins strt, kann von der Fortsetzung der betreffenden Prfungsleistung ausgeschlossen werden; in diesem Fall gilt die betreffende Prfungsleistung als mit nicht ausreichend bewertet. In schwerwiegenden Fllen kann der Studien- und Prfungsausschuss den Prfling von der Erbringung weiterer Prfungsleistungen ausschlieen. Auf Antrag des Prflings werden Entscheidungen nach Abs.3 Stze 1 und 2 vom Studien- und Prfungsausschuss berprft. Der Antrag ist binnen zweier Wochen ab der Entscheidung zu stellen. Belastende Entscheidungen sind dem Prfling unverzglich schriftlich mitzuteilen, zu begrnden und mit einer Rechtsbehelfsbelehrung zu versehen. 17 Wiederholung von Prfungsleistungen Mit Ausnahme des Moduls "Integration der Kenntnisse und Kompetenzen aus Schwerpunkt- und Ergnzungsmodulen" (s. 10) knnen nicht bestandene Modul- oder Teilmodulprfungen hchstens zweimal wiederholt werden; dabei werden bestandene Prfungsleistungen angerechnet. Wird die Prfung mit nicht ausreichend bewertet oder gilt sie als mit nicht ausreichend bewertet und ist eine Wiederholungsmglichkeit nach Abs.2 nicht mehr gegeben, so ist die Prfung endgltig nicht bestanden. Das endgltige Nichtbestehen von Wahlpflicht- und Wahlmodulen kann durch erfolgreiches Absolvieren einer entsprechenden Anzahl anderer Wahlpflicht- und Wahlmodule im entsprechenden Studienbereich kompensiert werden. Mit Ausnahme des Moduls "Integration der Kenntnisse und Kompetenzen aus Schwerpunkt- und Ergnzungsmodulen" (s. 10) ist eine zweite Wiederholung einer Modul- oder Teilmodulprfung nur zulssig, wenn der Notendurchschnitt der nach dieser Ordnung in dem betreffenden Studienabschnitt bis zu diesem Zeitpunkt abgelegten Prfungsleistungen mindestens ausreichend ist. Die Feststellung darber trifft der Studien- und Prfungsausschuss. Sofern im entsprechenden Studienabschnitt noch keine benoteten Leistungen erbracht wurden, ist eine zweite Wiederholung zulssig. Mit Ausnahme des Moduls "Integration der Kenntnisse und Kompetenzen aus Schwerpunkt- und Ergnzungsmodulen" (s. 10) findet die letzte Wiederholungsprfung einer Modul- oder Teilmodulprfung als mndliche Prfung, die von zwei Prfenden abgenommen wird, statt. Im brigen gelten 8 Abs.3 und 7 entsprechend. Wiederholungsprfungen einer Modul- oder Teilmodulprfung sind in angemessener Frist, sptestens im Rahmen des nchsten regulren Prfungstermins abzulegen. Der Prfungsanspruch erlischt bei Versumnis der Wiederholungsfrist, es sei denn, der Prfling hat das Versumnis nicht zu vertreten. Zur letzten Wiederholungsprfung wird der Prfling unter Bercksichtigung der Fristen nach Satz1 geladen. In der Ladung wird der Prfling darauf hingewiesen, dass nach dem Ausschpfen von Kompensationsmglichkeiten gem Abs.1 bei Versumnis dieses Termins (16 Abs.1 und 2) oder bei erneutem Nichtbestehen die zum Erreichen des Master-Grades erforderlichen Voraussetzungen endgltig nicht mehr gegeben sind. Die Wiederholung einer bestandenen Prfungsleistung ist nicht zulssig. In demselben Studiengang an einer anderen Universitt oder gleichgestellten Hochschule in der Bundesrepublik Deutschland oder in einem vergleichbaren Modul erfolglos unternommene Versuche, eine Prfungsleistung abzulegen, werden auf Wiederholungsmglichkeiten angerechnet. Dies gilt auch fr das Modul "Integration der Kenntnisse und Kompetenzen aus Schwerpunkt- und Ergnzungsmodulen" (s. 10) und fr die Master-Arbeit. 18 Ungltigkeit der Prfungen Wurde bei einer Prfung getuscht und wird diese Tatsache erst nach der Aushndigung des Zeugnisses bekannt, so kann der Studien- und Prfungsausschuss nachtrglich die Noten fr diejenigen Prfungsleistungen, bei deren Erbringung der Prfling getuscht hat, entsprechend 16 Abs.3 berichtigen und die Prfung ganz oder teilweise fr nicht bestanden erklren. Waren die Voraussetzungen fr die Zulassung zu einer Prfung nicht erfllt, ohne dass der Prfling hierber tuschen wollte, und wird diese Tatsache erst nach der Aushndigung des Zeugnisses bekannt, so wird dieser Mangel durch das Bestehen der Prfung geheilt. Wurde die Zulassung vorstzlich zu Unrecht erwirkt, so entscheidet der Studien- und Prfungsausschuss unter Beachtung der gesetzlichen Bestimmungen ber die Rcknahme rechtswidriger Verwaltungsakte. Dem Prfling ist vor einer Entscheidung Gelegenheit zur Errterung der Angelegenheit mit dem Studien- und Prfungsausschuss zu geben. Das unrichtige Prfungszeugnis ist einzuziehen und durch ein richtiges Zeugnis oder eine Bescheinigung zu ersetzen, welche die erbrachten Prfungs- und Studienleistungen und deren Bewertung enthlt. Im Fall einer endgltig nicht bestandenen oder als nicht bestanden gewerteten Master-Prfung wird die Bescheinigung auch ohne Antrag ausgestellt. Sie weist auch die noch fehlenden Prfungs- und Studienleistungen aus sowie ferner, dass Prfungen nicht bestanden oder endgltig nicht bestanden sind. Auf Antrag wird im Fall einer endgltig nicht bestandenen oder als nicht bestanden gewerteten Master-Prfung eine Bescheinigung ausgestellt, welche lediglich die erbrachten Prfungs- und Studienleistungen ausweist. Mit dem unrichtigen Prfungszeugnis ist auch die Urkunde einzuziehen, wenn die Prfung auf Grund einer Tuschung fr nicht bestanden erklrt wurde. Eine Entscheidung nach Abs.1 und Abs.2 Satz 2 ist nach einer Frist von fnf Jahren ab dem Datum der Prfung ausgeschlossen. 19 Einsicht in die Prfungsakte Der Prfling wird auf Antrag vor Abschluss einer Prfung ber Teilergebnisse unterrichtet. Dem Prfling wird auf Antrag nach Abschluss jeder Prfungsleistung Einsicht in seine schriftlichen Prfungsarbeiten, die Bemerkungen der Prfenden und in die Prfungsprotokolle gewhrt. Der Antrag ist sptestens innerhalb von drei Monaten nach Aushndigung des Zeugnisses oder des Bescheides ber die nicht bestandene Prfung beim Studien- und Prfungsausschuss zu stellen. Der Studien- und Prfungsausschuss bestimmt im Einvernehmen mit dem Prfling Ort und Zeit der Einsichtnahme. 20 Hochschulffentliche Bekanntmachungen des Studien- und Prfungsausschusses Der Studien- und Prfungsausschuss weist die Studierenden zu Beginn des Studiums in geeigneter Weise auf die fr sie geltenden Prfungsbestimmungen hin. Der Studien- und Prfungsausschuss kann beschlieen, dass die Entscheidungen und andere Manahmen, die nach dieser Prfungsordnung getroffen werden, insbesondere die Zulassung zur Prfung, Versagung der Zulassung, Melde- und Prfungstermine und fristen sowie Prfungsergebnisse, hochschulffentlich in ortsblicher Weise bekannt gemacht werden. Dabei sind datenschutzrechtliche Bestimmungen zu beachten. Dieser Beschluss ist hochschulffentlich in ortsblicher Weise bekannt zu machen. 21 Schutzbestimmungen Macht ein Prfling glaubhaft, dass er nicht in der Lage ist (z.B. wegen lnger andauernder oder stndiger krperlicher Behinderung), Prfungsleistungen ganz oder teilweise in der vorgesehenen Form abzulegen, so soll er die Prfungsleistungen in einer verlngerten Bearbeitungszeit oder gleichwertige Prfungsleistungen in einer anderen Form erbringen knnen. Dazu kann die Vorlage eines rztlichen Attestes verlangt werden. Die Entscheidung trifft der Studien- und Prfungsausschuss. Durch werdende Mtter drfen keine Prfungs- oder Studienleistungen erbracht werden, soweit hierdurch nach rztlichem Zeugnis Leben oder Gesundheit von Mutter oder Kind gefhrdet sind. Durch werdende Mtter drfen in den letzten sechs Wochen vor der Entbindung keine Prfungs- oder Studienleistungen erbracht werden, es sei denn, dass sie sich zur Erbringung der entsprechenden Leistung ausdrcklich schriftlich bereit erklren; diese Erklrung kann jederzeit widerrufen werden. Das Verbot der Erbringung von Prfungs- oder Studienleistungen gilt auch fr Mtter bis zum Ablauf von acht Wochen, bei Frh- und Mehrlingsgeburten bis zum Ablauf von zwlf Wochen nach der Entbindung. Bei Frhgeburten und sonstigen vorzeitigen Entbindungen verlngern sich die Fristen nach Satz3 zustzlich um den Zeitraum der Schutzfrist nach 3 Abs.2 Mutterschutzgesetz (MuSchG). Beim Tod ihres Kindes kann die Mutter auf ihr ausdrckliches Verlangen ausnahmsweise schon vor Ablauf dieser Fristen, aber noch nicht in den ersten zwei Wochen nach der Entbindung, wieder Prfungs- oder Studienleistungen erbringen. Werdende Mtter drfen keine Prfungs- oder Studienleistungen erbringen, die einer schweren krperlichen Arbeit im Sinne des 4 Abs.1 und 2 MuSchG oder einer Mehrarbeit im Sinne des 8 Abs.1 und 2 MuSchG entsprechen. Gleiches gilt fr Prfungs- oder Studienleistungen, bei denen eine Mutter der schdlichen Einwirkung von gesundheitsgefhrdenden Stoffen oder Strahlen, von Staub, Gasen oder Dmpfen, von Hitze, Klte oder Nsse, von Erschtterungen oder Lrm ausgesetzt ist. 4 Abs.4 MuSchG ist entsprechend anzuwenden. Werdende und stillende Mtter drfen Prfungs- oder Studienleistungen nicht zwischen 20 und 6Uhr und nicht an Sonn- und Feiertagen erbringen. Studierende haben, wenn sie mit einem Kind , fr das ihnen die Personensorge zusteht, des Ehegatten oder Lebenspartners, , das sie mit dem Ziel der Annahme als Kind in ihre Obhut aufgenommen haben, oder , fr das sie auch ohne Personensorgerecht in den Fllen des 1 Abs.1 Satz3 oder Abs.3 Nr.3 oder im besonderen Hrtefall des 1 Abs.5 Erziehungsgeld beziehen knnen, in einem Haushalt leben und dieses Kind selbst betreuen und erziehen, entsprechend den Vorschriften der 15 und 16 des Gesetzes zum Erziehungsgeld und zur Elternzeit Anspruch auf Elternzeit. Aus der Beachtung der Vorschriften der Abs.2 bis 4 drfen der oder dem Studierenden keine Nachteile erwachsen. Die Erfllung der Voraussetzungen der Abs.1 bis 4 sind durch geeignete Unterlagen, zum Beispiel fachrztliche Atteste, Geburtsurkunden, Bescheinigungen des Einwohnermeldeamtes usw., nachzuweisen. 22 Widerspruchsverfahren Ablehnende Entscheidungen und andere belastende Verwaltungsakte, die nach dieser Prfungsordnung getroffen werden, sind schriftlich zu begrnden, mit einer Rechtsbehelfsbelehrung zu versehen und der oder dem Studierenden bekanntzugeben. Gegen diese Entscheidungen kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe des Bescheides Widerspruch nach den 68 ff. der Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) eingelegt werden. Den Widerspruchsbescheid erlsst der Studien- und Prfungsausschuss unter Beachtung des Verfahrens nach Abs.3, sofern dem Widerspruch nicht abgeholfen wird. Soweit sich der Widerspruch gegen eine Bewertung einer Prferin oder eines Prfers richtet, leitet der Studien- und Prfungsausschuss den Widerspruch dieser Person zur berprfung zu. ndert die Prferin oder der Prfer die Bewertung antragsgem ab, so hilft der Studien- und Prfungsausschuss dem Widerspruch ab. Andernfalls berprft er die Entscheidung aufgrund der Stellungnahme der Prferin oder des Prfers insbesondere darauf, ob das Prfungsverfahren nicht ordnungsgem durchgefhrt worden ist, allgemeingltige Bewertungsgrundstze nicht beachtet worden sind, bei der Bewertung von einem falschen Sachverhalt ausgegangen worden ist, eine vertretbare und mit gewichtigen Argumenten folgerichtig begrndete Lsung als falsch gewertet worden ist, sich die Prferin oder der Prfer von sachfremden Erwgungen hat leiten lassen. Entsprechendes gilt, wenn sich der Widerspruch gegen die Bewertung durch mehrere Prfende richtet. Soweit konkrete und substantiierte Einwendungen gegen prfungsspezifische Wertungen und fachliche Bewertungen vorliegen, werden Prfungsleistungen durch andere, mit der Abnahme dieser Prfung bisher nicht befasste Prfende erneut bewertet oder die Prfung wiederholt, sofern Anhaltspunkte dafr vorliegen, dass die Besorgnis der Befangenheit der ersten Prferin oder des ersten Prfers oder der Erstprfenden besteht. Die Neubewertung darf nicht zur Verschlechterung der Prfungsbewertung fhren. ber den Widerspruch soll mglichst schnell entschieden werden. 23 Inkrafttreten Diese Ordnung tritt nach ihrer Genehmigung am Tag nach ihrer Bekanntmachung in den Amtlichen Mitteilungen der Georg-August-Universitt Gttingen in Kraft. Anlage 1a (zu 2) Georg-August-Universitt Gttingen Biologische Fakultt Master-Urkunde Die Georg-August-Universitt Gttingen, Biologische Fakultt, verleiht mit dieser Urkunde Frau / Herrn *).............................................................................................., geb. am *)...................................in *).........................................................., den Hochschulgrad Master of Science (abgekrzt: M.Sc.), nachdem sie / er *) die Master-Prfung im Studiengang Biologische Diversitt und kologie gem Prfungsordnung vom *)............................. (Datum) am *)................................(Datum) bestanden hat. (Siegel der Universitt) Gttingen, den *).............................. .............................................. .................................................................. Die Dekanin/der Dekan *) Vorsitz des Studien- und Prfungsausschusses *) *) Zutreffendes einsetzen bzw. Nichtzutreffendes streichen Anlage 1b (zu 2) Georg-August-Universitt Gttingen Faculty of Biology Masters Certificate Georg-August-Universitt Gttingen Faculty of Biology certifies that Ms. / Mrs. / Mr. *).............................................................................................., born on *).................................in *)..................................................................., has been awarded the degree Master of Science (M.Sc.) on *)................................(Datum) upon successful completion of the Masters examination in the Graduate Program in Biological Diversity and Ecology pursuant to the examination regulations of *)............................(Datum) (Siegel der Universitt) Gttingen, *)..............................(Datum) ...................................................... ................................................................. Dean of the Faculty of Biology *) Chairperson of the Examination Committee *) *) Zutreffendes einsetzen bzw. Nichtzutreffendes streichen Anlage 2 (zu 7): Studienschwerpunkte, Module und Studieneinheiten im ersten Studienabschnitt des Master-Studiengangs Biologische Diversitt und kologie Anmerkung1: In den Fchern des Master-Studiengangs kann das Absolvieren von grundlegenden Studieneinheiten, die im Rahmen des Bachelor-Studiengangs angeboten werden, zur Pflicht gemacht werden, sofern sie nicht bereits im Bachelor-Studium belegt wurden. Dies betrifft Lehreinheiten, in denen grundlegende methodische und theoretische Kenntnisse vermittelt werden. Anmerkung2: Prsenzzeiten in den Studieneinheiten sind in vollen Zeitstunden (h) angegeben. Die gesamte Zeitbelastung einschlielich der Prfungsleistungen (work load) geht aus der Anzahl der Credits (C) hervor (1C = 30Zeitstunden). Schwerpunktbergreifendes Modul "Biodiversitt" (Pflichtmodul) Dieses Modul wird nicht benotet, es wird lediglich ein erfolgreiches Absolvieren bescheinigt. Zu erwerben sind mindestens 10C durch Belegen einer Auswahl aus folgenden Studieneinheiten (das Belegen der Botanisch-Zoologischen Exkursionen fr Fortgeschrittene ist obligatorisch!): Bestimmungskurs fr Moose und Flechten (2-Wochen-Block, 64 h) 3 C Bestimmungskurs fr Grser und Grasartige (2-Wochen-Block, 64 h) 3 C Pollenanalytische bungen (2-Wochen-Block, 64 h) 3 C Einfhrung in die Pilze (2-Wochen-Block, 64 h) 3 C Bestimmungskurs fr Dipteren (2-Wochen-Block, 64 h) 3 C Bestimmungskurs fr Hymenopteren (2-Wochen-Block, 64 h) 3 C Kurs Wattenmeer-kologie (2-Wochen-Block, 64 h) 3 C Botanisch-Zoologische Exkursionen fr Fortgeschrittene (5 halbe oder ganze Tage) 1 C Groe Botanische Exkursion (14 Tage mit Begleitvorlesung oder seminar) 5 C Algen-/Flechtenexkursion (7 Tage mit begleitendem Seminar) 4 C Groe Zoologische Exkursion (15 Tage; im 2-jhrigen Turnus) 4 C (Anmerkung: 5 C werden vergeben, wenn wie bei der Groen Botanischen Exkursion zustzlich eine Begleitvorlesung oder ein Begleitseminar durchgefhrt wird) Limnologisches Gelndepraktikum (11 Tage mit begleitendem Seminar) 4 C Bioakustische und entomologische Exkursion in das Mittelmeergebiet (11 Tage mit Seminar) 4 C Kolloquiumsreihe des Gttinger Zentrums fr Biodiversittsforschung und kologie / 3 C "Modern research in biodiversity and ecology" (21 h) (Vortrge zu aktuellen Forschungsthemen auf dem Gebiet der Biodiversittsforschung und kologie von eingeladenen auswrtigen Rednerinnen und Rednern sowie von Mitgliedern des Zentrums fr Biodiversittsforschung und kologie und Mitgliedern der an den Studiengngen beteiligten Abteilungen der Universitt) Studienschwerpunkt "Pflanzenkologie" Modul Pflanzenkologie Aus diesem Modul sind mindestens zu erwerben: als Schwerpunktmodul 15 C, als Ergnzungs- oder Wahlmodul 7 C Praktika und Kurse: Pflanzenkologie II: Kohlenstoff- und Wasserhaushalt 4 C (3-Wochen-Block incl. Seminar, 96 h) (Messung wichtiger Parameter des CO2-Gaswechsels, des Wasserumsatzes und des Wasserzustandes ausgewhlter Pflanzenarten sowie des Bodenwasserzustandes) Pflanzenkologie III: Pflanzliche Interaktion/Landschaftskologie 4 C (3-Wochen-Block incl. Seminar, 96 h) (Experimentelle Bestimmung der Konkurrenzstrke ausgewhlter mono- und dikotyler Pflanzenarten / Vegetationstypen, Phytodiversitt und Bioindikation in einem strukturreichen Landschaftsraum Deutschlands) Projektkurs Pflanzenkologie IV 4 C (Projekt in der vorlesungsfreien Zeit incl. Seminar mit einem Gesamtzeitaufwand von 120 h) (Selbstndige Bearbeitung eines Projekts mit pflanzenkologischer Aufgaben- stellung unter Anleitung durch Dozenten) Bestimmungskurs fr Grser und Grasartige 3 C Vorlesungen und Seminare: Vorlesung Populationskologie der Pflanzen (10,5 h) 1,5 C (Struktur pflanzlicher Populationen, Natalitt und Mortalitt, Populations- wachstum, Ausbreitungsbiologie, Modelle der Populationsdynamik, Populationsgenetik) Seminar zu aktuellen Themen der Pflanzenkologie (21 h) 3 C (Behandlung grundlegender oder aktueller Themen aus Pflanzenkologie und kosystemforschung) Exkursionen: Groe Botanische Exkursion (14 Tage mit Begleitvorlesung oder seminar) 5 C Modul Vegetationsanalyse und Vegetationsgeschichte Aus diesem Modul sind mindestens zu erwerben: als Schwerpunktmodul 15 C, als Ergnzungs- oder Wahlmodul 7 C Praktika und Kurse: Vegetationskunde II (2-Wochen-Block, 64 h) 3 C (Gelndepraktikum zur vertieften Vermittlung der Methoden der Vegetationskunde einschlielich der Aufbereitung der Daten; Einfhrung in selbstndiges wissenschaftliches Arbeiten) (in Verbindung mit einer im 2-jhrigen Turnus stattfindenden, einwchigen Exkursion: Bewertung mit 4 Credits) Pflanzenkologie III: Pflanzliche Interaktion/Landschaftskologie 4 C (3-Wochen-Block incl. Seminar, 96 h) (Experimentelle Bestimmung der Konkurrenzstrke ausgewhlter mono- und dikotyler Pflanzenarten / Vegetationstypen, Phytodiversitt und Bioindikation in einem strukturreichen Landschaftsraum Deutschlands) Multivariate Vegetationsanalyse (1-wchiger Block, 40 h) 2 C (Einfhrung in die Anlage und Nutzung vegetationskundlicher Datenbanken; Einfhrung in die Anwendung multivariater Methoden der Klassifikation und Ordination in der Vegetationskunde: Dateneingabe und -verwaltung, Klassifikation, Clusteranalyse, direkte und indirekte Gradientenanalyse) Dendrochronologische bungen (1-wchiger Block, 40 h) 2 C (Holzartenbestimmung, Prparation und Messung von Proben aus einem Gebude oder von Grabungshlzern, optische/statistische Datierung von Jahrringfolgen) Vorlesungen und Seminare: Vorlesung Populationskologie der Pflanzen (10,5 h) 1,5 C (Struktur pflanzlicher Populationen, Natalitt und Mortalitt, Populations- wachstum, Ausbreitungsbiologie, Modelle der Populationsdynamik, Populationsgenetik) Vorlesung Einfhrung in die Vegetationsgeschichte Europas (10,5 h) 1,5 C (Vegetation der Spteiszeit in Mitteleuropa, Vegetation und Klima der Nacheiszeit in verschiedenen Teilen Europas, Geschichte einzelner Baumarten, Nachweis von Refugien und Relikten, Einfluss des Menschen auf die Vegetation, Vegetation und Klima der letzten Warm- und Kaltzeiten, Vegetation der Warmzeiten des Mittel- und Altpleistozns) Vorlesung Einfhrung in die Vegetationsgeschichte Nordamerikas, 1,5 C Afrikas und anderer auereuropischer Gebiete (10,5 h) (Nacheiszeitliche Geschichte nordamerikanischer Wlder, Geschichte der Prrie und der Tundra Beringias, Entwicklung der Vegetation des ariden Sdwestens der USA seit der letzten Kaltzeit, Vernderungen der Vegetation der feuchten Tropen Sdamerikas, Afrikas und Ostasiens sowie der Wsten Afrikas und der Trockengebiete Australiens whrend des letzten Glazial-/Interglazialzyklus) Seminar Vegetationskologie des Mittelmeerraumes (Wochenendseminar, 16 h 1,5 C + Vorbereitung eines Referats) (Vorbereitung fr Exkursionen und Praktikumsarbeit in Verbindung mit dem Praktikum VegetationskundeII) Exkursionen: Groe Botanische Exkursion (14 Tage mit Begleitvorlesung oder seminar) 5 C Studienschwerpunkt "Tierkologie" Modul Tierkologie Aus diesem Modul sind mindestens zu erwerben: als Schwerpunktmodul 15 C, als Ergnzungs- oder Wahlmodul 7 C Praktika und Kurse: Experimentelle kologie: Versuche, Auswertung, Prsentation (3-Wochen-Block, 96 h) 4 C (Methoden der Analyse von Struktur und Funktion des Bodens und der bodennahen Streuschicht; Lebewesen im Boden von Landkosystemen und in Gewssern: Lebensformtypen, Saprobiensystem, trophische Struktur, Nahrungsnetz, inter- spezifische Beziehungen, Streuabbau, Bodenbildung) Funktionelle Bodenbiologie: Experimente und Auswertungsmethoden 4 C (3-Wochen-Block, 96 h) (Laborexperimente mit wichtigen saprophagen Bodentieren aus einem Buchenwald zur Untersuchung von Wechselwirkungen zwischen Bodentieren und Bodenmikroflora unter besonderer Bercksichtigung von CO2- Produktion und Nhrstoffumsatz) Synkologie der Tiere (3-Wochen-Block, 96 h) 4 C (Untersuchungen zur Struktur und Dynamik der Tiergemeinschaften unterschiedlicher naturnaher Buchenwald-kosysteme und ihrer Ersatzgesellschaften mit verschiedenen methodischen Anstzen) Wattenmeer-kologie (2-Wochen-Block, 64 h) 3 C Exkursionen: Groe Zoologische Exkursion (15 Tage) 4 C (Kennenlernen der Fauna auerhalb der weiteren Umgebung Gttingens, angeboten im 2-jhrigen Turnus) Anmerkung: 5 C werden vergeben, wenn wie bei der Groen Botanischen Exkursion zustzlich eine Begleitvorlesung oder ein Begleitseminar durchgefhrt wird. Vorlesungen und Seminare: Seminar zu aktuellen Themen der Tierkologie (21 h) 3 C (Behandlung grundlegender oder aktueller Themen aus dem Bereich der kologie mit wechselnden Rahmenthemen) Studienschwerpunkt "Pflanzensystematik" Modul Systematik der Embryophyta Aus diesem Modul sind mindestens zu erwerben: als Schwerpunktmodul 15 C, als Ergnzungs- oder Wahlmodul 7 C Praktika und Kurse: Bltenpflanzen (3-Wochen-Block incl. Seminar, 96 h) 4 C (Erwerb spezieller Kenntnisse der Morphologie von Blten und Bltenstnden als Voraussetzung fr die systematische Bearbeitung hherer Taxa der Bltenpflanzen) Botanische Biodiversittsforschung (3-Wochen-Block incl. Seminar, 96 h) 4 C (Einfhrung in den gegenwrtigen Stand der Biodiversittsforschung, in die quanti- tative Erfassung der Biodiversitt, die Auswertung der gewonnenen Daten und in das wissenschaftliche Schreiben; Einfhrung in die Planung von Forschungsprojekten) Bestimmungskurs fr Moose und Flechten (2-Wochen-Block, 64 h) 3 C Bestimmungskurs fr Grser und Grasartige (2-Wochen-Block, 64 h) 3 C Exkursionen: Groe Botanische Exkursion (14 Tage) mit Begleitvorlesung oder seminar 5 C (Kennenlernen von Flora, Vegetation und kologischen Faktoren in einer Region auerhalb der weiteren Umgebung Gttingens) Vorlesungen und Seminare: Seminar zur Pflanzensystematik und Pflanzengeographie (21 h) 3 C (Behandlung grundlegender und aktueller Themen aus Pflanzensystematik und Pflanzengeographie) Modul Phykologie und Mykologie Aus diesem Modul sind mindestens zu erwerben: als Schwerpunktmodul 15 C, als Ergnzungs- oder Wahlmodul 7 C Praktika und Kurse: Molekulare Evolution der Algen (3-Wochen-Block, 96 h) 4 C (Bearbeitung ausgewhlter Themen zur Evolution der Algen, Plastiden und Flechtenpilze anhand von DNA-Sequenzanalyse und Fingerprinting) Physiologische Untersuchungen an Algen (3-Wochen-Block, 96 h) 4 C (Biophysikalische Untersuchungen an Grnalgen bei unterschiedlichen ernhrungsphysiologischen Bedingungen) Einfhrung in die Pilze (2-Wochen-Block, 64 h) 3 C (Mikroskopischer Kurs zum Erwerb von Grundkenntnissen in der Mykologie anhand ausgewhlter Kulturen: Prinzipien des Aufbaus der Vegetationskrper, der Fortpflanzung und der Entwicklung; Bedeutung der Pilze in der Natur und fr die Menschen) Exkursionen: Algen-/Flechtenexkursion (7 Tage) 4 C (Exkursion mit begleitendem Seminar) Vorlesungen und Seminare: Vorlesung Biologie der Flechten (10,5 h) 1,5 C (kologie, Physiologie, Systematik und Verbreitung der Flechten) Seminar zu aktuellen Themen der Phykologie (21 h) 3 C Studienschwerpunkt Tiersystematik, Morphologie, Evolution und Verhalten Modul Tiersystematik, Morphologie und Evolution Aus diesem Modul sind mindestens zu erwerben: als Schwerpunktmodul 15 C, als Ergnzungs- oder Wahlmodul 7 C Praktika: Morphologie und Systematik II (3-Wochen-Block, 96 h) 4 C (Einfhrung in taxonomische Arbeitsmethoden anhand der Gruppe der Acrididae [Feldheuschrecken]; Aufdeckung phylogenetischer Beziehungen anhand morphologischer Merkmale unterschiedlicher Tiergruppen; Ermittlung von Verwandtschaftsverhltnissen zwischen Organismengruppen mithilfe der Computerkladistik) Morphologie und Systematik III (3-Wochen-Block, 96 h) 4 C (Morphologie und Ultrastruktur bzw. Cytologie ausgewhlter tierischer Objekte mithilfe von Transmissions-Elektronenmikroskopie; Einfhrung in die Prpara- tionstechniken fr und die Benutzung von Rasterelektronenmikroskopie anhand von Cuticularstrukturen; Prparationstechniken fr die Lichtmikroskopie) Morphologie und Systematik IV: Evolution und Diversitt der Insekten 4 C (3-Wochen-Block, 96 h) (Erwerb vertiefter Kenntnisse der Morphologie der Insekten und der Verwandtschaftsbeziehungen unter den Insekten; Vorstellung der wichtigsten systematischen Gruppen) Morphologie, Evolution und Diversitt ursprnglicher Bilateria 4 C (3-Wochen-Block, 96 h) (Erwerb vertiefter Kenntnisse zur Morphologie, Evolution und Diversitt von Nemathelminthes, Plathelminthes und Gnathifera unter besonderer Bercksichtigung von Struktur und Funktion, Ernhrung, Fortpflanzung und Entwicklung) Vergleichende Anatomie der Sugetiere (3-Wochen-Block, 96 h) 4 C (Erwerb vertiefter Kenntnisse in der funktionellen Anatomie des Skelettsystems rezenter Sugetiere ausgewhlter Gruppen [Rodentia, Insectivora, Carnivora]; selbstndige Erarbeitung der Anatomie von Sugetieren am Beispiel von Bewe- gungsapparat, inneren Organen, Nervensystem und Sinnesorganen der Rodentia) Limnologisches Gelndepraktikum mit Seminar (11 Tage) 4 C (Einfhrung in die Taxonomie limnischer Tiergruppen; vergleichende Unter- suchungen extensiv und intensiv genutzter Still- und Fliegewsser) Vorlesungen und Seminare Vorlesung Implikationen des Darwinismus (10,5 h) 1,5 C (Einfluss der Selektionstheorie Darwins auf die Philosophie und das Verstndnis von der Natur des Menschen; Einfluss der Evolutionstheorie auf die frhe Psychologie; Sozialdarwinismus) Mitarbeiterseminar der Abteilung Morphologie und Systematik (21 h) 3 C (Vorstellung von Konzepten und Ergebnissen der Arbeiten von Examens- kandidaten und Mitarbeitern; Vorstellung und Diskussion neuerer Ergebnisse aus dem Bereich Morphologie und Phylogenetik) Modul Evolution und Verhalten Aus diesem Modul sind mindestens zu erwerben: als Schwerpunktmodul 15 C, als Ergnzungs- oder Wahlmodul 7 C (falls als Ergnzungs- oder Wahlmodul gewhlt, sind die Studieneinheiten "Biodiversitt und Evolutionsbiologie der Orthopterengesnge" und "Bioakustische und entomologische Exkursion in das Mittelmeergebiet" zu belegen) Praktika: Biodiversitt und Evolutionsbiologie der Orthopterengesnge 4 C (3-Wochen-Block incl. Seminar, 96 h) Morphologie und Systematik II (3-Wochen-Block, 96 h) 4 C (Einfhrung in taxonomische Arbeitsmethoden anhand der Gruppe der Acrididae [Feldheuschrecken]; Aufdeckung phylogenetischer Beziehungen anhand morphologischer Merkmale unterschiedlicher Tiergruppen; Ermittlung von Verwandtschaftsverhltnissen zwischen Organismengruppen mithilfe der Computerkladistik) Morphologie und Systematik IV: Evolution und Diversitt der Insekten 4 C (3-Wochen-Block, 96 h) (Erwerb vertiefter Kenntnisse der Morphologie der Insekten und der Verwandtschaftsbeziehungen unter den Insekten; Vorstellung der wichtigsten systematischen Gruppen) Exkursion: Bioakustische und entomologische Exkursion in das Mittelmeergebiet (11 Tage) 4 C (Verhaltensstudien an Orthopteren und Singzikaden; bioakustische Unter- suchungen im Freiland) Anlage 3 (zu 7): Liste der mglichen Ergnzungs- und Wahlmodule im ersten Studienabschnitt des Master-Studiengangs Biologische Diversitt und kologie, unterteilt nach Themenbereichen Anmerkung1: Prsenzzeiten in den Studieneinheiten sind in vollen Zeitstunden (h) angegeben. Die gesamte Zeitbelastung einschlielich der Prfungsleistungen (work load) geht aus der Anzahl der Credits (C) hervor (1C = 30Zeitstunden). Jedes Modul umfasst 7Credits. Anmerkung2: In den Ergnzungs- und Wahlmodulen des Master-Studiengangs kann das Absolvieren von grundlegenden Studieneinheiten, die im Rahmen des Bachelor-Studiengangs Biologische Diversitt und kologie angeboten werden, zur Pflicht gemacht werden, sofern sie nicht bereits im Bachelor-Studium belegt wurden. Themenbereich "Entschlsselung der biologischen Diversitt": Modul Marine Biodiversitt (Prof. Wrheide) Summe: 7 C Praktikum: Marine Biodiversitt (3-Wochen-Block, 96 h) 4 C (Studium eines marinen Lebensraumes und Erlernen spezieller Methoden zum Studium der Biodiversitt anhand von selbstndig unter Anleitung durchzufhrenden Projekten) Vorlesung: Marine Biodiversitt ( Struktur, Evolution, Gefahren und Konservation (21 h) 3 C (Marine Nahrungskette; globale Ozeanographie und Plattentektonik; Evolution der marinen Biodiversitt; geographische Gradienten der marinen Biodiversitt; marine Lebensrume; Methoden zur Erfassung der marinen Biodiversitt; Gefhrdungspotential; Konservation und nachhaltige Nutzung mariner Lebensrume) Modul Neuroethologie (Prof. Elsner) Summe: 7 C Praktikum: Neuropharmakologische Kontrolle des Verhaltens (3-Wochen-Block, 96 h) 4 C (Mechanismen zur Koordination komplexer Verhaltensablufe durch das Gehirn am Beispiel des Gesangverhaltens von Feldheuschrecken: pharmakologische Verhaltensstimulation, Tracing neuronaler Strukturen, histologische und immuncytochemische Untersuchungen, quantitative Analysen von natrlichem und pharmakologisch ausgelstem oder beeinflusstem Verhalten) oder Neuronale Grundlagen der Lauterzeugung und Lauterkennung 4 C (3-Wochen-Block, 96 h) (Projekte zu der zentralnervsen Steuerung der akustischen Kommunikation und ihrer neuronalen Grundlagen am Modellbeispiel von Heuschrecken) Vorlesung: Neuropharmakologische Steuerung des Verhaltens (21 h) 3 C oder Vergleichende Verhaltensphysiologie und Neuroethologie der Orthopteren (21 h) 3 C Modul Primatenkologie (Prof. Kappeler) Summe: 7 C Praktikum mit Begleitseminar: Primatenkologie (3-Wochen-Block, 96 h) 4 C (Methoden und Fragestellungen der Primatenkologie vor allgemeinem kologischem Hintergrund; Telemetrie und GIS-Techniken; Berechnung von Homeranges; Auswertung rumlicher Daten; Einfluss von Nahrungsverteilung; Methoden zur Identifikation von Tieren; Erstellen von Aktivittsbudgets; Habitat- und Streifgebietnutzung; soziale Organisationsform; Habitatanalyse; Samenausbreitung und prdation; Erwerben von Formenkenntnissen zu Primaten) Eingangsvoraussetzung: erfolgreiche Teilnahme an der Einfhrungsvorlesung. Vorlesung: Einfhrung in die kologie der Primaten (21 h) 3 C (Einblick in grundlegende Fragestellungen und Konzepte der Primatenkologie vor dem Hintergrund genereller kologischer Fragestellungen) Modul Holzbiologie (Prof. Militz) Summe: 7 C bungen: bungen zur Holzbiologie (18 h) 2,5 C (Erlernen der Lokalisation der verschiedenen Bestandteile der Zellwand mit mikroskopischen und elektronenmikroskopischen Techniken; Anwendung von Mikropropagationstechnik zur Produktion geklonter Bume; Quantifizierung von Lignin durch spektroskopische Methoden) Vorlesung/bung. Holzkunde I (Einheimische Nutzhlzer) (10,5 h) 1,5 C (Bestimmung wichtiger einheimischer und eingebrgerter Nutzhlzer anhand makroskopischer Merkmale; Darstellung von technologisch relevanten Holzeigenschaften; Be- und Verarbeitungsmglichkeiten sowie Verwendungsbereiche der Nutzhlzer) Vorlesung: Holzbiologie II (21 h) 3 C (Zellwandbestandteile; Polymere; Unterschiede zwischen Nadel- und Laubholz auf verschiedenen Ebenen [molekular bis makroskopisch]; Morphologie, Anatomie und chemischer Aufbau von Rinde sowie Ast- und Wurzelholz holzwirtschaftlich relevanter Holzpflanzen) Themenbereich "Analyse der kosystemaren Funktionen der biologischen Diversitt": Modul Agrarkologie (Prof. Tscharntke) Summe: 7 C Praktikum: Agrarkologie (3-Wochen-Block, 96 h) 4 C (Lebensgemeinschaften und Nahrungsnetze in Landnutzungssystemen der Agrarlandschaft; relative Bedeutung von lokalen und regionalen Effekten fr die Biodiversitt; multitrophische Interaktionen in Agrarkosystemen; Statistik und Simulationsmodelle) Seminar: Landwirtschaft und Naturschutz (21 h) 3 C (Multidisziplinre Bewertung von umweltfreundlicher Produktion, naturschutzgerechter Landschaftsgestaltung und Ressourcenmanagement im ruralen Raum; integrale Betrachtung von konomie, Soziologie, Naturschutz und kologie) Modul Agrarentomologie (Prof. Vidal) Summe: 7 C Projekt: Biocontrol and Biomonitoring (geblocktes Projekt, 96 h) 4 C (Principles of population dynamics, theoretical foundation of biological control, natural enemy behaviour and biological control success, species richness in agroecosystems, plant-herbivor-predator interactions, biological weed control) Vorlesung: Biocontrol and Biomonitoring (21 h) 3 C (Principles of population dynamics, theoretical foundation of biological control, natural enemy behaviour and biological control success, species richness in agroecosystems, plant-herbivor-predator interactions, biological weed control) Modul Biogeochemie (Prof. Thiel) Summe: 7 C Praktikum: Organische Geochemie (3-Wochen-Block, 96 h) 4 C (Erlernen moderner organisch-geochemischer Arbeitstechniken anhand realer Problemstellungen aus der chemischen Industrie, der Erdlexploration und dem Umweltbereich: Bestimmung von Basisparametern und Bezugsgren; Extraktion organischer Verbindungen aus unterschiedlichen Medien, z.B. Gesteine [Sedimente, lschiefer], Grundwasser, Lebensmittel, Filterstaub; Fraktionierung der Zielsubstanzen aus komplexen Mischungen; Analyse dieser Substanzen mit geeigneten Messinstrumenten, z.B. Flssigkeitschromatograph, Gaschromatograph, Gaschromatograph-Massenspektrometer-Kopplung; qualitative und quantitative Auswertung) Vorlesung/Seminar: Biomarker (21 h) 3 C (Biomarkerkonzept; organische Substanzen in lebenden Organismen und ihre Derivate im erdgeschichtlichen Bericht; Einsatz von Biomarkern und Chemofossilien in Taxonomie, Fazieskunde/Geobiologie, Biochemie, Erdlexploration, Klimaforschung und Umweltgeochemie) Modul Bodenkunde (Prof. Beese) Summe: 7 C Praktikum: Kenngren abiotischer und biotischer Diversitt in Bden (3-Wochen-Block, 96 h) 4 C (Verfahren der Probenahme im Gelnde; Analyse von physikalischen und chemischen Parametern zur Charakterisierung von Bden; Analyse mikrobiologischer Aktivitten in Bden) Vorlesung/Seminar: Rumliche Variabilitt von Boden-Organismen-Interaktionen (21 h) 3 C (Theoretische Grundlagen von Boden-Organismen-Interaktionen und ihrer Variabilitt) Modul Landschaftskologie (Prof. Gerold) Summe: 7 C Praktika: Blockpraktikum "Komplexe landschaftskologische Analyse zur 4 C Landschaftshaushaltserfassung und bewertung" (15 Tage, 96 h) (Theoretische Einfhrung in das Konzept der komplexen Standortanalyse; Erlernen und Erprobung praktischer Aufnahmeverfahren zu Kompartimenten und Teilprozessen des Landschaftshaushaltes in Gelnde und Labor; Ergebnisdiskussion im Seminar und Berichtserstellung) oder Forschungsseminar Landschaftskologie (incl. Gelnde oder Laborteil) 4 C (4 Tage Seminarvorbereitung, 10 Tage Gelnde- und/oder Laborteil, Abschlussdiskussion und Bericht) (Eigenstndige Bearbeitung eines geokologischen Umweltproblems incl. Literaturarbeit und Berichterstellung) dazu entweder Vorlesungen oder bung im Gesamtwert von 3C: Vorlesungen: Die kozonen der Erde ( ein landschaftskologischer berblick (10,5 h) 1,5 C (Geokologische Methoden zur Gliederung der Erde; Verstndnis wichtiger geokologischer Strukturen und Prozesse in den Landschaftszonen der Erde; Anstze kosystemarer Landschaftsdifferenzierung; Aspekte des globalen Stoffkreislaufs [Kohlenstoff, Wasser]; Unterschiede in der Landdegradation der kozonen) Landschaftskologische Analyse und Bewertung (10,5 h) 1,5 C (Grundlagen der landschaftskologischen Komplexanalyse; kologische Planungsverfahren; Anstze der Modellierung landschaftlicher kosysteme; Einfluss der geographischen Dimension auf die Methodik der Landschaftsanalyse; Einsatz von GIS in der Landschaftsanalyse) bung: bung zur Landschaftskologie (21 h) 3 C (Vertiefte Behandlung einer Mensch-Umwelt-Thematik zu Grundlagen, Belastung und anthropogener Vernderung von kosystemen oder Teilen des Landschaftshaushalts) Modul kologische Informatik (Koordination durch die Abteilungen Bio- Summe: 7 C klimatologie [Prof. Gravenhorst] sowie Forstliche Biometrie und Informatik [Prof. Sloboda] unter Beteiligung der Abteilungen Bodenkunde, Waldinventur und Waldwachstum, Waldkologie, Forstbotanik, Forstzoologie) Projekt: Stoffumsatzprozesse und kosystemdynamik (10,5 h) 3,25 C (Methodische Studie zur Quantifizierung der CO2-Senkenstrke einer Waldland- schaft mithilfe Biom-orientierter Modelle auf der Basis mehrjhriger, von der Abt. Bioklimatologie erhobener Datenreihen; Ermittlung der Genauigkeitsgrenzen) Vorlesungen/bungen: Computergesttzte statistische Datenanalyse (21 h) 3 C und Stochastische Modelle (6 h) 0,75 C (Einfhrung in die Benutzung eines Software-Pakets fr die statistische Datenanalyse; Anwendung verschiedener Methoden der statistischen Datenanalyse zur Auswertung von Datenstzen aus Forstwissenschaften und Waldkologie; Interpretation der Ergebnisse; Erklrung des theoretischen Hintergrunds der statistischen Methoden) Modul Stressphysiologie der Gehlze (Prof. Polle) Summe: 7 C bungen: Stressphysiologische und genetische bungen (52,5 h) 5,5 C (Mechanismen der Wirtsfindung durch Schadinsekten: Verhaltensreaktionen, Biotests, sinnesphysiologische Methoden; Ausbreitung pilzlicher Pathogene; Rolle des genetischen Hintergrundes und physiologischer Abwehrreaktionen fr die Infektiositt oder das Resistenzverhalten von Pflanzen) Vorlesung und bung: kophysiologie und Stressphysiologie der Gehlze (10,5 h) 1,5 C (kophysiologische Reaktionen und Stressreaktionen von Gehlzen auf die Einwirkung verschiedener Umweltfaktoren mit Schwerpunkt auf dem Angebot von Nhrstoffen) Modul Waldkologie (Prof. Schmidt) Summe: 7 C Praktikum: Waldbaupraktikum (40 h + Hausarbeit) 4 C (Exkursionen zu ausgewhlten waldbaulichen und kologischen Themen, schwerpunkt- mig zu Waldbau und kologie von Eichen- und Kiefernbestnden; Vertiefung wald- kologischer und waldbaulicher Kenntnisse unter anderem in der Diskussion mit Forstleuten vor Ort; Erlernen der Zusammenhnge von Wachstum und Standort; Interpretation der Beobachtungen) Seminar: Boden- und Vegetationskologie (21 h) 3 C (Behandlung aktueller Fragen in Vegetationskologie, kopedologie, Naturschutz und Waldbau in Mitteleuropa; Verknpfung von Ergebnissen aus der Grundlagen- forschung [Pflanzenkologie, Vegetationskunde, Bodenkunde, kosystemforschung, Sukzessionsforschung] mit ihrer Anwendung in der Praxis des Waldbaus und des Naturschutzes) Themenbereich "Aufklrung der zeitlichen Dynamik der biologischen Diversitt": Modul Palokologie (Prof. Reitner) Summe: 7 C Praktikum: Geobiologie von Carbonaten (96 h) 4 C (Carbonatkosysteme in ihrer erdgeschichtlichen Entwicklung und ihre chemisch- physikalischen Rahmenbedingungen; kologische Parameter und Organismen- gemeinschaften von Carbonatkosystemen; Petrologie und Geochemie von Carbonaten) Vorlesung: Einfhrung in die Entwicklungsgeschichte des Lebens und von 3 C Lebensrumen ( Erdgeschichte (21 h) (Evolution der Geo- und Biosphre seit der Entstehung des Planeten; Schwer- punkte: geophysikalische Prozesse wie die Entstehung der sauerstoffhaltigen Atmosphre, Biomineralisation durch Schwankungen des Calcium-Haushalts in den Ozeanen etc., plattentektonische Entwicklungen und Evolutionsschritte nach groen Aussterbeereignissen [kritische Intervalle]) Zustzlich werden Vorlesungen zur Palobiologie der Invertebraten und Vertebraten sowie zu Biomarkern und molekularen Fossilien und Gelndekurse zur Palokologie angeboten. Modul Umweltgeschichte (Prof. Herrmann) Summe: 7 C Vorlesungen/Projektseminar: Einfhrung in die Umweltgeschichte (Umweltgeschichte I) (10,5 h) 1,5 C (Mensch-Umwelt-Beziehungen im historischen Wandel anhand beabsichtigter und unbeabsichtigter Handlungsfolgen sowie reversibler und irreversibler Eingriffe) (sofern nicht bereits im Bachelor-Studiengang belegt) Umweltgeschichte II (10,5 h) 1,5 C (Vorstellung umwelthistorischer Betrachtungs- und Problematisierungsweisen anhand eines speziellen Themas) Hauptseminar Umweltgeschichte (26 h) 4 C (Intensive Bearbeitung eines umweltgeschichtlichen Themas nach Angebot und fachlichen Schwerpunkten der Studierenden; Anfertigung einer Haus- oder Semesterarbeit) Modul Anthropologie (Prof. Herrmann) Summe: 7 C Praktikum: Strukturanalyse und Diagnose an menschlichen Hartgeweben 4 C (3-Wochen-Block, 96 h) (Erlernen fortgeschrittener Diagnoseverfahren an Untersuchungsgegenstnden der Historischen und Prhistorischen Anthropologie; Erarbeitung eines morphologischen Befundes am menschlichen Skelett; ergnzend und vertiefend: Erstellung eines radiologischen Befundes, Herstellung und Beurteilung von Prparaten fr die Licht- und Rasterelektronenmikroskopie) oder Molekulare Anthropologie: Palogenetik (3-Wochen-Block, 96 h) 4 C (Erlernen von Theorie und Praxis der molekulargenetischen Analytik an prhistorischem Skelettmaterial: Grundlagen der Probenvorbereitung, DNA-Extraktion, PCR und softwareuntersttzte Analytik) Vorlesung/Seminar: Vorlesung Stammesgeschichte des Menschen (21 h) 3 C (Methoden und Arbeitsweisen der Paloanthropologie: Merkmalserkennung, Klassifikationsmethoden, Artkonzepte, Stammbaumrekonstruktion, Parsimoniemethoden, Datierungsverfahren, Taphonomie, Fundstttenanalyse, Funktions-, Konstruktions- und Evolutionsmorphologie; Etappen des Hominisationsprozesses) oder Seminar Lebenslauf und berlebensstrategien plio-pleistozner Homininen (21 h) 3 C (Rekonstruktion von Lebenslauf- und berlebensstrategien plio-pleistozner Homininen anhand von Daten aus der multidisziplinren Fundstttenanalyse; Entwicklung hypothetico-deduktiver Modelle zur adquaten Beschreibung der palokologischen und ethologisch-soziobiologischen Nische frher Homininen) Themenbereich "Entwicklung von Strategien zur Erhaltung der biologischen Diversitt": Modul Naturschutzbiologie (Prof. Mhlenberg) Summe: 7 C Anmerkung: Voraussetzung fr die Belegung der beiden nachgenannten Lehreinheiten ist das erfolgreiche Absolvieren des "Gelndepraktikums Biodiversitt" und der Vorlesung "Wissenschaftliche Grundlagen des Naturschutzes", die im Wahlpflicht-Modul "Naturschutzbiologie" des Bachelor-Studiengangs "Biologische Diversitt und kologie" angeboten werden. Falls diese oder diesen quivalente Lehrveranstaltungen nicht absolviert wurden, sind sie im Rahmen des Master-Studiengangs zu belegen. Praktikum: Naturschutz-Gelndepraktikum: Naturschutzinventuren (3-Wochen-Block, 96 h) 4 C (Datenerhebung und Auswertung anhand von Beispielen aus der Praxis zu folgenden Schwerpunkten: Beziehungen zwischen Strategien, Inventuren, Planungen und Umsetzungen des Naturschutzes; Methoden, Chancen und Risiken verschiedener Inventurmethoden: Landnutzungskartierung, Biotopkartierung, Artenerhebungsprogramme, floristisch-vegetationskundliche und faunistisch-tierkologische Datenerfassungen, Eignung und Effizienz von Lebensrumen fr Populationen ausgewhlter Arten, Einbeziehung sozio-konomischer Daten) Vorlesung: Internationaler Naturschutz (21 h) 3 C (Erweiterung und Relativierung der Kenntnisse im Naturschutz durch Kennenlernen von Naturschutzstrategien und Schutzgebietssystemen in Lndern Nord- und Osteuropas, Afrikas und Mittelamerikas sowie in Australien; Verdeutlichung von Mglichkeiten und Notwendigkeiten fr Naturschutz in den Tropen unter Einschluss von Konzepten fr nachhaltige Nutzung und Randzonenentwicklung; Schwerpunkte: Kulturlandschaft ohne Menschendruck, Groschutzgebiete, Wildnis, angepasste Forstwirtschaft, Nationalparks, Restauration von Habitaten, Wildlife Recovery, Probleme durch Fremdarten, Monitoring, Integrierter Naturschutz, kotourismus, Wildtiernutzung, Wildlife Management, Management von Problemarten) Zum Erwerb des interdisziplinren Naturschutzzertifikats ist das Belegen weiterer Veranstaltungen erforderlich. Nheres ist den Studienplnen Naturschutz des Zentrums fr Naturschutz zu entnehmen. Modul Naturschutz- und Umweltpolitik (Prof. Krott) Summe: 7 C Vorlesung/bung: Naturschutzpolitik (21 h) 3 C (Erwerb praktischer Erfahrung mit der Anwendung der Theorie und Methodik der Politikfeldanalyse auf das Objekt Naturschutz anhand von Fallstudien ber die naturschutzpolitischen Programme, Akteure und Instrumente; Analysen unter Einsatz von Literatur, schriftlichen Originalquellen, Interviews und eigener Erfahrung) Vorlesung: Global Environmental Policy (10,5 h + Hausarbeit) 4 C (Errterung von Umweltschutz- und Naturschutzpolitik auf globaler Ebene) Modul Biodiversittskonomik (Prof. Marggraf) Summe: 7 C Praktikum: Fallstudie zur konomischen Bewertung von Biodiversitt (3-Wochen-Block, 96 h) 4 C (Entwurf und Anwendung eines Messinstruments zur konomischen Bewertung biologischer Vielfalt anhand einer aktuellen Fragestellung aus den Bereichen regionale oder nationale Naturschutzplanung, umweltpolitische Instrumente der EU [incl. Agrar-Umweltmanahmen] oder Convention on Biological Diversity; fallstudienbezogene Validierung, Interpretation und Prsentation der Bewertungsergebnisse) Vorlesung: Einfhrung in die konomik von Naturschutz und Biodiversitt (21 h) 3 C (konomische Rationalitt, Knappheit natrlicher Ressourcen, Nutzenbegriff, Bedeutung von Marginalbetrachtungen, Nutzenstiftungen biologischer Diversitt [Ressourcennutzung, nicht-nutzungsabhngige Nutzen: Existenzwert, Optionswert, Quasi-Optionswert, Vermchtniswert], Umwelt-Funktionen und Leistungen aus konomischer Sicht, Nutzenausgleich nach der CBD, Bestimmung von Zahlungsbereitschaften fr die Erhaltung der Biodiversitt, internationale und intergenerationelle Aspekte der Nutzung biologischer Vielfalt) Modul Umweltrecht (Prof. Stoll) Summe: 7 C Praktikum: Umweltrechtliches Praktikum (3-Wochen-Block, 96 h) 4 C (Praktische Vertiefung der theoretischen Veranstaltung anhand praktischer Flle aus dem Bereich der Landschaftsplanung bzw. Naturschutzverwaltung einschlielich Planspiele; analytische Betrachtung und Bewertung umweltschutzrechtlicher und insbesondere naturschutzrechtlicher Regelungen bzw. Diskussion von Neuregelungs- vorschlgen unter Einbeziehung des europischen Umweltrechts) Anmerkung: Diese Studieneinheit wird vorbehaltlich der Bereitstellung von Mitteln fr ihre Durchfhrung angeboten. Vorlesung: Einfhrung in das Umweltrecht (21 h) 3 C (Geschichte, Ziele, Konzepte und Instrumente des Umweltrechts im berblick, Umweltverfassungsrecht, europisches Umweltrecht, einzelne umweltrechtliche Fachregelungen, Grundzge des Planungsrechts, Naturschutzrecht, Wasserrecht, berblick ber andere Bereiche des Umweltrechts) Modul Umweltbildung (Prof. Bgeholz) Summe: 7 C Praktikum: Projektkurs Umweltbildung (work load 120 h) 4 C Seminar: Umweltbildung und Bildung fr Nachhaltige Entwicklung ( Theorie, Empirie 3 C und didaktische Umsetzung (21 h) Anlage 4 (zu 15) (Zeugnis deutsch) Georg-August-Universitt Gttingen Biologische Fakultt Zeugnis ber die Masterprfung Frau/Herr**)........................................,geborenam ............................. in ........................., hat die Masterprfung im Studiengang Biologische Diversitt und kologie mit der Gesamtnote ................................ bestanden.*) Modul ECTS-Credits Note Schwerpunktmodul: ................................................................. .......... .................... Ergnzungsmodule: ................................................................. .......... .................... ................................................................. .......... .................... Wahlmodule: ................................................................. .......... .................... ................................................................. .......... .................... ................................................................. .......... .................... Modul "Integration der Kenntnisse und Kompetenzen aus Schwerpunkt- und Ergnzungsmodulen": .......... .................... Die Masterarbeit wurde ber das Thema ........................................................................................................................................ angefertigt und mit der Note .................. bewertet. Fr die Masterarbeit wurden ....... ECTS-Credits vergeben. Gttingen, den .......................... (Siegel der Universitt) ............................................. ............................................................... Die Dekanin/Der Dekan**) Die/Der**) Vorsitzende des Prfungsausschusses *) Notenstufen: sehr gut, gut, befriedigend, ausreichend **) Nichtzutreffendes streichen Anlage 4 (zu 15) (Zeugnis englisch) Georg-August-Universitt Gttingen Faculty of Biology Record of the Master's Examination Mrs./Ms./Mr.**)........................................,bornon ............................. in ........................., has passed the Master's examination in the Graduate Program in Biological Diversity and Ecology with grade .................................*) Subject/Module ECTS Credits Grade Module of main subject: ................................................................. .......... .................... Modules of subsidiary subjects: ................................................................. .......... .................... ................................................................. .......... .................... Modules of supplementary subjects: ................................................................. .......... .................... ................................................................. .......... .................... ................................................................. .......... .................... Module "Integrative knowledge in main and subsidiary subjects": .......... .................... Title of the Master Thesis: ........................................................................................................................................ . The Thesis has been marked ................... . It was awarded ....... ECTS Credits. Gttingen, (Datum).......................... (Siegel der Universitt) ............................................. ............................................................... Dean of the Faculty of Biology Chairperson of the Examination Committee *) Grades: excellent, very good, good, satisfactory, sufficient **) Delete as appropriate Anlage 5 (zu 15) Diploma Supplement (Muster) Anlage 6 (zu 15) (Transcript of Records, Muster) Georg-August-Universitt Gttingen Faculty of Biology Transcript of Records for the Master of Science in Biological Diversity and Ecology Mrs./Ms./Mr.**)........................................,bornon ............................. in ........................., has passed .... semesters in the degree program Biological Diversity and Ecology. a) First term of the degree program (year 1) Completed modules: Title of moduleGrade *)CreditsExaminerType of examinationDate of examination Missing modules: ................................................................. ................................................................. ................................................................. ................................................................. ................................................................. ................................................................. ................................................................. ................................................................. ................................................................. b) Second term of the degree program (year 2) Module "Integrative knowledge in main and subsidiary subjects": Main subject ECTS Credits Grade ................................................................. .......... .................... subsidiary subjects: ECTS Credits Grade ................................................................. .......... .................... ................................................................. .......... .................... Total: ECTS Credits Grade .......... .................... Title of the Master Thesis: ........................................................................................................................................ The Thesis has been marked *).................. . It was awarded ............. ECTS Credits. The overall Grade *) achieved is...................................... Gttingen, (Datum) .......................... ............................................................... Chairperson of the Examination Committee *) Grades: excellent, very good, good, satisfactory, sufficient **) Delete as appropriate PAGE  PAGE 45 Verffentlicht in den Amtl. Mitt. Nr. 6 vom 24.06.2004 +Ox'(A- . @ c d $ & = it=`##i+j++1155556>7:L>AMMN\8_a`b`f``ggjjUohoTpUpϵϧ6CJOJQJ^J6\5CJOJQJ\^J j-5CJOJQJ^JCJOJQJ^J5\5CJOJQJ\^JCJ$OJQJ^J 5CJ\CJOJQJ^J>+Ox'()-A^ - . 2 @ %  7  7` & F$$a$$ & F 7>d qa$ $7dh^7a$ $d qa$$a$)v{v & _<=A`^ !E"#### $ d qa$$ & F 7>d qa$ $ & Fd qa$ & F$ $$a$  ^`  & F 7$$a$#M&}'*+i+j+n++0111136>7~77 $ & F Sa$ $ & F%d qa$ & F%$ a$   & F 7> & F $d qa$ $$d qa$$ & F 777C8y8889>9[9:t;<=L>>@ACCD & FJ 7^` & FJ  & F S $ & F7d qa$ $ & F%d qa$7^7  & F S  S^SCDD@EEAHIKMMMMNNNO#O,OVO  & F S  & F SS^S $ & F=d qa$ $$d qa$ $d qa$ $ & F8d qa$  7` & FJ 7^`VOEPQQvTiWeXYYYYZIZuZZ[\8_a`b`f`` $$d qa$ $d qa$ $ & F?d qa$7^7  &7^7  &7^7 & F?  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