ࡱ>  @ 0`bjbjʚʚ.WPn n n n n n n  4 4 48B45D 'Phf5l66667w:;;dOOOOOOO$QRSOn ;77;;On n 66O>>>;n 6n 6O>;O>>J n n L6Z5 Pi(  4K<v;;;;;OO $ dQ>^ Nach Beschluss des Fakulttsrates der Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultt am 16.03.2005 und nach Stellungnahme des Senats am 15.06.2005 hat das Prsidium der Georg-August-Universitt Gttingen am 29.06.2005 die Studienordnung fr den Master-Studiengang in International Economics genehmigt ( 44 Abs. 1 Satz 2 NHG, 41, Abs. 2 Satz 2 NHG und 37 Abs. 1 Nr. 5 a) NHG in der Fassung der Bekanntmachung vom 24. Juni 2002 (Nds. GVBl. S. 286), zuletzt gendert durch Artikel 8 des Haushaltbegleitgesetzes 2005 vom 17.12.2004 (Nds. GVBl S. 664)). Studienordnung fr den Master-Studiengang in International Economics Georg-August-Universitt Gttingen In dieser Studienordnung wird die Bezeichnung MPO als Abkrzung fr die Prfungsordnung fr das Master-Studium in International Economics an der Georg-August-Universitt Gttingen verwendet. Inhaltsverzeichnis  TOC \o "1-2" \n \h \z \u  HYPERLINK \l "_Toc104284334" Ziele, Beginn, Ablauf und Organisation des Studiums  HYPERLINK \l "_Toc104284335"  1 Ziele des Studiums  HYPERLINK \l "_Toc104284336"  2 Studienvoraussetzungen  HYPERLINK \l "_Toc104284337"  3 Studienorganisation  HYPERLINK \l "_Toc104284338" Gestaltung und Gliederung des Studiums  HYPERLINK \l "_Toc104284339"  4 Inhalt des Studiums  HYPERLINK \l "_Toc104284340"  5 Lehr- und Lernformen  HYPERLINK \l "_Toc104284341" Master-Prfung  HYPERLINK \l "_Toc104284342"  6 Prfungsangebote und Prfungsleistungen  HYPERLINK \l "_Toc104284343"  7 Credits  HYPERLINK \l "_Toc104284344"  8 Ausweis von Schwerpunkten im Master-Zeugnis  HYPERLINK \l "_Toc104284345"  9 Anfertigung der Master-Arbeit  HYPERLINK \l "_Toc104284346"  10 Zugangsvoraussetzungen fr einzelne Lehrveranstaltungen  HYPERLINK \l "_Toc104284347"  11 Beschrnkung des Zugangs zu Lehrveranstaltungen oder Modulen  HYPERLINK \l "_Toc104284348" Ergnzende Bestimmungen  HYPERLINK \l "_Toc104284349"  12 Studienberatung  HYPERLINK \l "_Toc104284350"  13 Modulhandbuch und Vorlesungsverzeichnis  HYPERLINK \l "_Toc104284351"  14 Geltungsbereich  HYPERLINK \l "_Toc104284352"  15 Schlussbestimmungen  Ziele, Beginn, Ablauf und Organisation des Studiums 1 Ziele des Studiums (1) Das Studium soll den Studierenden unter Bercksichtigung der Anforderungen und Vernderungen in der Berufswelt die erforderlichen Kenntnisse, Fhigkeiten und Methoden der Volkswirtschaftslehre mit einer internationalen Ausrichtung so vermitteln, dass sie zu selbstndiger wissenschaftlicher Arbeit, zur kritischen Einordnung wissenschaftlicher Erkenntnisse und zu verantwortlichem Handeln befhigt werde. (2) Durch eine Schwerpunktbildung im Rahmen des Master-Studiengangs sollen Studierende in die Lage versetzt werden, spezifische Berufsqualifikationen zu erwerben. (3) Das Master-Studium in International Economics dient auch dem Zweck zu berprfen, ob eine ausreichende Eignung und Neigung der oder des Studierenden vorhanden ist, um ein Promotionsstudium zu beginnen. 2 Studienvoraussetzungen (1) Nachzuweisende Voraussetzungen Zum Master-Studium in International Economics mit dem Abschluss Master of Arts in International Economics kann nur zugelassen werden, wer die in der Ordnung ber die Feststellung der Eignung und die Zulassung (Zulassungsordnung) zu diesem Studiengang aufgefhrten Kriterien erfllt. (2) Empfohlene Kenntnisse Fr das Master-Studium sind insbesondere fundierte Kenntnisse der englischen Sprache, der Mathematik, der Statistik und der EDV dringend erforderlich. Studierenden, deren Leistungen in Mathematik und Statistik im Verlauf ihres ersten Studiums nicht besser als befriedigend waren, und deren Englisch- bzw. EDV-Kenntnisse gering sind, wird empfohlen, sich vor Aufnahme des Master-Studiums entsprechend weiterzubilden. 3 Studienorganisation (1) Studienbeginn Das Master-Studium kann sowohl zum Sommersemester als auch zum Wintersemester begonnen werden. Den Wechsel aus einem anderen Studiengang regelt 10 MPO. (2) Studiendauer Die Fakultt stellt auf der Grundlage dieser Studienordnung ein Lehrangebot bereit, das es den Studierenden ermglicht, das Studium einschlielich aller Prfungen in vier Semestern abzuschlieen ( 3 Abs. 1 BPO). Gestaltung und Gliederung des Studiums 4 Inhalt des Studiums (1) Im Master-Studium vertiefen die Studierenden ihre Kenntnisse der Volkswirtschaftslehre, insbesondere der internationalen Wirtschaftsbeziehungen. Dabei bestehen auch Mglichkeiten der individuellen Studiengestaltung und Schwerpunktsetzung. Studierende knnen auf Antrag im Master-Zeugnis einen Zusatz erhalten, der auf einen solchen Schwerpunkt hinweist. (2) Gliederung des Studiums Das Master-Studium in International Economics ist in einen volkswirtschaftlichen Vertiefungs- und einen volkswirtschaftlichen Spezialisierungsbereich, einen Sprachbereich und einen Wahlbereich untergliedert. Es umfasst darber hinaus die Master-Arbeit. Die zum bestehen der Master-Prfung erforderlichen 120 Credits werden in Pflicht-, Wahlpflicht-, und Wahlmodulen sowie durch die Master-Arbeit erworben. Volkswirtschaftliche Vertiefung (Pflichtmodule) 24 Credits Volkswirtschaftliche Spezialisierung (Wahlpflichtmodule) 42 Credits Sprachbereich (Wahlpflichtmodule) 12 Credits Wahlbereich (Wahlmodule) 18 Credits Master-Arbeit 24 Credits  (3) Volkswirtschaftliche Vertiefung (24 Credits) Das Vertiefungsstudium in Volkswirtschaftslehre soll, aufbauend auf einen ersten Studiengang, grundlegende theoretische Kenntnisse vermitteln und einen ersten Schwerpunkt im Bereich der internationalen Wirtschaftsbeziehungen setzen. Es umfasst die Pflichtmodule Fortgeschrittene Mikrokonomik 6 Credits Grundlagen der empirischen Wirtschaftsforschung 6 Credits Makrokonomik offener Volkswirtschaften 6 Credits Reale Auenwirtschaft 6 Credits (4) Volkswirtschaftliche Spezialisierung (42 Credits) Das Spezialisierungsstudium in Volkswirtschaftslehre umfasst Lehrangebote aus verschiedenen volkswirtschaftlichen Bereichen. Es sind noch einmal mindestens 12 Credits aus auenwirtschaftlich orientierten Modulen und mindestens 12 Credits aus als solche gekennzeichneten Seminare zu erbringen. Daneben knnen durch die volkswirtschaftliche Spezialisierung Studienschwerpunkte gesetzt werden. Hierfr mssen im volkswirtschaftlichen Spezialisierungsbereich insgesamt 24 Credits erbracht werden. Das konkrete Modulangebot sowie die nheren Voraussetzungen und Abgrenzungen der Schwerpunkte ergeben sich aus dem Modulhandbuch des Master-Studiengangs in International Economics. Die dort vorgenommene Zuordnung von Modulen zu Schwerpunkten ist bindend. In Zweifelsfllen entscheidet der Prfungsausschuss. (5) Sprachbereich (12 Credits) Im Sprachbereich ist neben Englisch, dessen Kenntnis vorausgesetzt wird, eine zweite Fremdsprache zu erlernen. Die Notwendigkeit des Absolvierens von Kursen erfolgt nach Vorkenntnissen. Den Abschluss bildet die Prfung der Mittelstufe 2. Ausnahmen knnen auf Antrag vom Prfungsausschuss genehmigt werden. (6) Wahlbereich (18 Credits) Der Wahlbereich dient der individuellen Profilbildung. Er umfasst Module aus den Fachgebieten ( Betriebswirtschaftslehre ( Wirtschaftsinformatik ( Statistik und Wirtschaftsmathematik ( Wirtschafts- und Sozialgeschichte ( Wirtschaftspdagogik ( Wirtschafts- und Sozialpsychologie ( Agrar- und Forstkonomie ( Wirtschaftsgeographie ( konomisch relevante Gebiete des Rechts Es sind Module in einem Gesamtumfang von 18 Credits zu whlen. Das konkrete Modulangebot in diesem Wahlbereich ist dem Modulkatalog der MPO zu entnehmen. Voraussetzung fr die Wahl eines Moduls ist die Erfllung der dort genannten Voraussetzungen, auerdem darf das Modul nicht bereits im Bachelor- oder Diplomstudiengang gewhlt worden sein. (7) Master-Arbeit (24 Credits) Die Master-Arbeit soll zeigen, dass die bzw. der Studierende in der Lage ist, innerhalb einer Bearbeitungszeit von sechzehn Wochen ein Problem in einem Spezialgebiet der Volkswirtschaftslehre und die dabei benutzten wissenschaftlichen Methoden selbstndig zu bearbeiten und in einer angemessenen Form darzustellen. Wird im Master-Studium in International Economics ein Schwerpunkt angestrebt, so ist das Thema der Master-Arbeit aus dem Bereich dieses Schwerpunkts zu whlen. (8) Auslandsaufenthalt Fr Bildungsinlnder/-innen ist ein einsemestriger Auslandsaufenthalt, in dem mindestens 18 Credits erworben werden mssen, obligatorischer Bestandteil des Master-Studiums. Im Ausland erbrachte Studienleistungen knnen an einer der in der Anlage aufgefhrten Partneruniversitten absolviert werden. Nach Einzelberprfung durch den Prfungsausschuss sind auch Prfungsleistungen anrechenbar, die an anderen auslndischen Universitten erbracht wurden. Insgesamt sind die Master-Arbeit und zustzlich mindestens 48 Credits an der Universitt Gttingen zu erbringen. 5 Lehr- und Lernformen (1) Die Vermittlung der Lehr- und Lerninhalte erfolgt in den Pflichtmodulen durch Vorlesungen und bungen, in der Regel mit Untersttzung durch wissenschaftliche Mitarbeiter. Zustzlich zu den Lehrformen in den Pflichtmodulen gibt es in den Wahlpflicht- und Wahlmodulen Hausarbeiten, Vortrge durch die Studierende, Fallstudien und Kolloquien. Die genauen Kriterien fr eine erfolgreiche Teilnahme an einem Seminar werden von der jeweiligen Veranstaltungsleiterin bzw. dem jeweiligen Veranstaltungsleiter festgelegt und durch Aushang und im Modulhandbuch rechtzeitig bekannt gegeben. Sie drfen whrend der laufenden Veranstaltung nicht verndert werden. (2) Vorlesungen sind vor allem auf mndlichen Vortrgen basierende Lehrveranstaltungen ber ein Wissensgebiet. bungen sind Veranstaltungen, die der Vertiefung und Anwendung der Kenntnisse ber ein Wissensgebiet dienen, z.B. durch Fallstudien, bungsaufgaben und Klausurbungen. bungen werden in der Regel von wissenschaftlichen Mitarbeitern betreut. Sie haben in der Regel eine Teilnehmerzahl von bis zu 40 Studierenden. Seminare sind Lehrveranstaltungen, in der die bzw. der Studierende in Form von Hausarbeiten und Referaten, Fallstudien, mndlichen Vortrgen und Diskussionen unter Anleitung der Veranstalterin oder des Veranstalters lernt, selbstndig wissenschaftlich zu arbeiten. Ein Seminar hat in der Regel bis zu 25 Teilnehmerinnen bzw. Teilnehmer. Kolloquien zielen auf die Reflexion und Diskussion grundstzlicher Fragestellungen des Faches und dienen der Auseinandersetzung mit dem aktuellen Forschungsstand. Darber hinaus begleitet ein Kolloquium die abschlieende Phase des Studiengangs, in der die schriftliche Arbeit erstellt wird. Dafr bieten sie ein Arbeitsforum. Lehrveranstaltungen knnen auch von Personen angeboten werden, die nicht Mitglied einer Fakultt der Universitt Gttingen sind. (3) Als Lernform ist neben Einzel- auch Gruppenarbeit mglich. Die Gruppenarbeit dient dazu, die durch Einzelarbeit und Literaturstudium erworbenen Kenntnisse durch Diskussion in der Gruppe zu vertiefen. Referate und Hausarbeiten knnen ebenfalls als Gruppenarbeiten angefertigt werden, wenn die Veranstaltungsleiterin bzw. der Veranstaltungsleiter dies vorsieht und wenn der Beitrag jedes einzelnen eindeutig bewertbar ist. (4) Inhalt und Umfang der Lehrveranstaltungen sind so konzipiert, dass sie von den Studierenden vor- und nachbereitet werden sollen. Dem wissenschaftlichen Selbststudium als integralem Bestandteil des Studiums kommt in allen Phasen der Ausbildung eine besondere Bedeutung bei der Frderung des kritischen, methodischen und kreativen Denkens und der Befhigung zur selbstndigen Bearbeitung komplexer Aufgaben zu. Master-Prfung 6 Prfungsangebote und Prfungsleistungen (1) Das Master-Studium wird mit der Master-Prfung abgeschlossen, die aus den Prfungsleistungen in den Pflicht- Wahlpflicht- und Wahlbereichen sowie der Anfertigung der Master-Arbeit besteht. (2) Alle Prfungsleistungen werden studienbegleitend erbracht. (3) Veranstaltungen zu Pflichtmodulen werden mindestens einmal innerhalb von zwei Semestern angeboten. (4) Prfungen zu Pflichtmodulen werden in jedem Semester angeboten. 7 Credits (1) Mit dem Bestehen von Prfungsleistungen werden Credits erworben ( 3 Abs. 4 MPO). Die fr das Erreichen der einem Modul zugeordneten Credits erforderlichen Leistungsnachweise sind dem Modulkatalog der MPO zu entnehmen. (2) Auf Antrag wird jeder bzw. jedem Studierenden nach Abschluss des Semesters eine Bescheinigung ausgestellt, die die bisher erbrachten Credits zusammenfasst. (3) Bei Fach- oder Hochschulwechsel und bei Studienabbruch wird der bzw. dem Studierenden auf Antrag eine Bescheinigung ausgestellt, die die im Studium erbrachten Leistungen zusammenfasst. Der Antrag ist an die bzw. den Vorsitzenden des Prfungsausschusses zu richten. 8 Ausweis von Schwerpunkten im Master-Zeugnis (1) Studierende knnen sich auf Antrag in ihrem Master-Zeugnis Schwerpunkte ausweisen lassen. Als Schwerpunkte knnen ausgewiesen werden: ( Europische Integration ( Wirtschaftskunde Lateinamerikas ( Entwicklungskonomie ( Institutionenkonomik (3) Fr den Ausweis eines Schwerpunkts ist es erforderlich, dass mindestens 24 Credits ber Module erbracht wurden, welche dem betreffenden Schwerpunkt zugeordnet sind. Die Zuordnung von Modulen zu Schwerpunkten ist dem Modulhandbuch zu entnehmen. Daneben ist die Master-Arbeit ber ein Thema des entsprechenden Schwerpunkts zu schreiben. 9 Anfertigung der Master-Arbeit (1) Die Bearbeitungszeit fr die Master-Arbeit betrgt sechzehn Wochen. Sie kann erst begonnen werden, wenn alle Prfungsleistungen des volkswirtschaftlichen Vertiefungsbereichs erfolgreich abgeschlossen sind und ein als solches gekennzeichnetes Seminar erfolgreich absolviert wurde. (2) Die Studierende bzw. der Studierende kann fr das Thema der Master-Arbeit Vorschlge machen. (3) Kriterien und Fristen fr eine Rckgabe des Themas der Master-Arbeit, fr eine Verlngerung der Bearbeitungszeit und Korrekturfristen sowie weitere Einzelheiten zur Durchfhrung der Master-Arbeit sind in 8 MPO geregelt. 10 Zugangsvoraussetzungen fr einzelne Lehrveranstaltungen Fr die Teilnahme an Modulprfungen des Master-Studiengangs in International Economics bestehen keine modulspezifischen Voraussetzungen. Fr die Teilnahme an den Modulen knnen jedoch Empfehlungen ausgesprochen werden, andere Module zuvor zu belegen, welche notwendige bzw. ntzliche Vorkenntnisse fr das betreffende Modul vermitteln. Diese sind dem Modulhandbuch zu entnehmen. 11 Beschrnkung des Zugangs zu Lehrveranstaltungen oder Modulen (1) Der Zugang zu bestimmten Lehrveranstaltungen oder Modulen (im Folgenden: Veranstaltungen) kann durch Beschluss des Fakulttsrates beschrnkt werden a) auf Studierende; welche die nach der Studien- oder Prfungsordnung oder einer speziellen Regelung fr diese Veranstaltung geforderte Qualifikation nachweisen oder b) wenn die inhaltliche Eigenart der Veranstaltung oder deren ordnungsgeme Durchfhrung es erforderlich macht. Die Bedingungen des Zugangs sind im Voraus bekannt zu geben. Die Verteilung der Pltze erfolgt durch die Leiterin oder den Leiter der Veranstaltung. Im Konfliktfall entscheidet der Fakulttsrat. (2) Beim Zugang zu Veranstaltungen mit nach Abs. 1 Nr. 2 beschrnkter Platzzahl werden fr den Fall, dass mehr Anmeldungen als Pltze vorhanden sind und keine Parallelveranstaltungen angeboten werden knnen, Anmeldungen nach Ranggruppen in folgender Reihenfolge bercksichtigt: a) Studierende fakulttsinterner Studiengnge oder solcher Studiengnge, fr welche die Wirtschaftswissenschaftliche Fakultt Lehrexporte erbringt, haben fr Veranstaltungen, die sich auf Pflicht- oder Wahlpflichtmodule dieses Studiengangs beziehen, Vorrang vor Studierenden fakulttsexterner Studiengnge. b) Anmeldungen von Studierenden im jeweiligen Fachsemester, fr das die Veranstaltung nach Studienordnung oder Prfungsordnung als Pflichtveranstaltung angeboten wird und die diese Veranstaltung noch nicht besucht und erfolgreich abgeschlossen haben. Ihnen gleichgestellt sind Anmeldungen von Studierenden, die die Voraussetzungen nach Satz 1 im vorherigen Semester erfllt haben und trotz ordnungsgemer Anmeldung keinen Platz erhalten konnten oder wegen der Zuteilung einer zeitgleich stattfindenden Pflichtveranstaltung in einem zugleich studierten Teilstudiengang nicht angenommen haben. Satz 1 und Satz 2 gelten entsprechend fr studienabschnittsbezogene Lehrveranstaltungen. c) Anmeldungen von Studierenden aus Fachsemestern, die von den Voraussetzungen nach Buchstabe a) um ein Semester abweichen oder die Veranstaltung im vorangegangenen Semester nicht erfolgreich abschlieen konnten oder wegen Krankheit ohne beurlaubt zu sein die Veranstaltung im vorherigen Semester nicht regelmig besuchen oder erfolgreich abschlieen konnten. Das Vorliegen einer Erkrankung ist durch fachrztliches Attest zu belegen. d) Anmeldungen von Studierenden aus Fachsemestern, die von den Voraussetzungen nach Buchstabe a) um zwei oder mehr Semester abweichen. e) Anmeldungen von Studierenden im jeweiligen Fachsemester oder Studienabschnitt, fr das die Lehrveranstaltung nach der Studienordnung als Wahlpflichtveranstaltung angeboten wird und die die Voraussetzungen nach Buchstabe a) erfllen. f) Anmeldungen von Studierenden aus Fachsemestern, die von den Voraussetzungen nach Buchstabe d) um ein oder mehr Semester abweichen. g) Anmeldungen von Studierenden, die die Veranstaltung als Wahlveranstaltung im Rahmen ihres Studiengangs besuchen wollen. h) Weitere Anmeldungen von Studierenden. Knnen nicht alle Anmeldungen einer Ranggruppe bercksichtigt werden, entscheidet der Zeitpunkt der Anmeldung oder, sofern auch in diesem Fall Ranggleichheit zwischen Bewerbern besteht, das Los. Das Verfahren ist rechtzeitig vorher bekannt zu machen. Der Anspruch auf eine Teilnahme an einer Pflichtveranstaltung kann bis zu dem Zeitpunkt geltend gemacht werden, bis zu dem der Erwerb des Leistungsnachweises oder der Prfungsleistung noch mglich ist. Der Zugang zu der Pflichtveranstaltung nach den Ranggruppen d) bis g) steht solange unter dem Vorbehalt des Widerrufs. (3) Knnen nicht alle Studierende der Ranggruppen a) bis c) in einem Semester fr die Veranstaltung nach Abs. 2 bercksichtigt werden, hat der Fakulttsrat im Rahmen der personellen und sachlichen Mglichkeiten fr das nchste Semester eine ausreichend hhere Platzzahl festzusetzen. Dies gilt nicht, wenn eine Teilnehmerzahl zu erwarten ist, die eine Bercksichtigung der Studierenden der Ranggruppen a) bis c) erwarten lsst. (4) Der Fakulttsrat kann ein von dem Verfahren nach Abs. 2 und 3 abweichendes zentrales Verfahren fr den Zugang zu bestimmten Veranstaltungen in seinem Bereich einrichten. Die Prsidentin oder der Prsident kann im Einvernehmen mit den beteiligten Fakultten ein von dem Verfahren nach Abs. 2 und 3 abweichendes zentrales Verfahren fr den Zugang zu bestimmten Veranstaltungen fr mehrere Bereiche einrichten. Ergnzende Bestimmungen 12 Studienberatung (1) Die Studierenden haben die Mglichkeit, whrend des gesamten Studiums die vom Fachbereich eingerichtete Studienberatung aufzusuchen. (2) Die Beratung und Untersttzung in Fragen der Studiengestaltung, der Erstellung der persnlichen Studienplne und der Bildung von Studienschwerpunkten erfolgt insbesondere durch eine Einfhrungsveranstaltung der Fakultt, welche zu Beginn jedes Semesters stattfindet. Termin und Ort der Einfhrungsveranstaltung werden durch Ankndigungen im Internet und durch Aushnge bekannt gegeben. (3) In Prfungsangelegenheiten und bei Fragen der Anerkennung von Studien- und Prfungsleistungen erfolgt eine Beratung insbesondere durch die Mitarbeiterinnen oder Mitarbeiter der Geschftsstelle des Prfungsausschusses. (4) Fr die Studienberatung zu speziellen Fachgebieten stehen alle Lehrenden des Master-Studienganges und deren Mitarbeiterinnen oder Mitarbeiter in ihren Sprechstunden zur Verfgung. (5) Die Termine und Orte der Studienberatung bzw. der Sprechstunden der Veranstaltungsleiterin bzw. des Veranstaltungsleiters werden im Vorlesungsverzeichnis und im Studienfhrer des Fachbereichs sowie durch Ankndigungen im Internet und Aushnge bekannt gegeben. 13 Modulhandbuch und Vorlesungsverzeichnis (1) Das vom Fakulttsrat beschlossene Modulhandbuch des Master-Studiengangs in International Economics enthlt eine bersicht ber alle Pflicht-, Wahlpflicht- und Wahlmodule des Studiengangs sowie deren Beschreibung. Die Modulbeschreibungen umfassen die Bezeichnung des Moduls in deutscher und englischer Sprache, seine Zuordnung zu Schwerpunkten, Angaben zum Veranstaltungszyklus, zur Einordnung in den Studienplan, zu den beteiligten Hochschullehrern, zu den erreichbaren Credits, zu den Lehr- und Lernformen, zu den erforderlichen Leistungsnachweisen, zu den empfohlenen Vorkenntnissen zu den Lernzielen und einen berblick ber die Modulinhalte. (2) Jedes Semester gibt die Fakultt ein Vorlesungsverzeichnis zur Information der Studierenden heraus. Das Vorlesungsverzeichnis enthlt insbesondere: Angaben ber Termine und Modulzuordnungen der angebotenen Lehrveranstaltungen, Angaben ber Termine und Orte der Sprechstunden der Veranstaltungsleiterinnen bzw. der Veranstaltungsleiter. 14 Geltungsbereich (1) Geltungsbereich Diese Studienordnung regelt auf der Grundlage der Ordnung der Georg-August-Universitt Gttingen fr den Master-Studiengang in International Economics die ordnungsgeme Gestaltung des Studienablaufs und beschreibt die Ziele und Inhalte sowie den Aufbau des Master-Studiengangs in International Economics mit dem Abschluss Master of Arts in International Economics. (2) Die Studienordnung nennt smtliche zur Erreichung des Studienabschlusses erforderlichen Studienleistungen und bezeichnet die Studienmglichkeiten umfassend im Rahmen der Ordnung fr die Master-Prfung. 15 Schlussbestimmungen (1) Regelmige berprfung der Studienordnung Ziele sowie Aufbau, Umfang und Gliederung des Studiums werden von den zustndigen Gremien der Fakultt regelmig berprft. Die Lehrinhalte der einzelnen Pflicht-, Wahlpflicht- und Wahlmodule werden dem aktuellen wissenschaftlichen und methodologischen Erkenntnisstand angepasst. In gleicher Weise werden hochschuldidaktische Entwicklungen bercksichtigt. (2) Diese Studienordnung tritt am Tag nach ihrer hochschulffentlichen Bekanntmachung in den Amtlichen Mitteilungen der Georg-August-Universitt Gttingen in Kraft.     Verffentlicht in den Amtlichen Mitteilungen Nr. 9 vom 17.08.2005 ! 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