ࡱ> % Q:bjbj%%1HGG5Ql   8@ L $2| | " $: Z  › J   ~6>Cxg p HV۪4 xs؛034bbsOrdnung ber die Feststellung der Eignung und die Zulassung zum Promotions-Studiengang Biologische Diversitt und kologie 1 Ziel des Studiengangs Der Promotions-Studiengang qualifiziert die Studierenden zu wissenschaftlicher Ttigkeit in universitren und aueruniversitren Wissenschafts- und Forschungseinrichtungen auf den Gebieten der biologischen Diversitt und kologie und fhrt zur Promotion. Er umfasst in der Regel drei Jahre. 2 Zulassungszahl und Studienbeginn Die Zahl der Bewerberinnen und Bewerber, die pro Studienjahr zugelassen werden, betrgt hchstens 20. Der Promotions-Studiengang beginnt zum Sommer- und zum Wintersemester. Die Bewerbungsfristen fr den Studiengang (vgl. 3) werden von dem Studien- und Prfungsausschuss gem der Prfungsordnung des Promotions-Studiengangs Biologische Diversitt und kologie der Universitt Gttingen in geeigneter Weise bekannt gegeben. Wird zu einem Studienjahr die Hchstzahl der Zulassungen tatschlich nicht ausgeschpft, so hat dies keinen Einfluss auf die Hchstzahl der Zulassungen im darauf folgenden Studienjahr. 3 Zulassungsantrag Antrge auf Zulassung sind schriftlich an den fr den Promotions-Studiengang in Biologischer Diversitt und kologie verantwortlichen Studien- und Prfungsausschuss zu richten (vgl. Prfungsordnung fr den Promotions-Studiengang Biologische Diversitt und kologie der Universitt Gttingen). Der Zulassungsantrag muss bis zum 1.Oktober 2004, fr alle weiteren Studienjahre bis zum 1.Januar fr das folgende Sommersemester bzw. bis zum 15.September fr das folgende Wintersemester (Ausschlussfrist) im Dekanat der Biologischen Fakultt der Universitt Gttingen eingegangen sein. Er gilt nur fr die Vergabe der Studienpltze des betreffenden Zulassungstermins. Dem Antrag auf Zulassung sind folgende Unterlagen beizufgen: die Abschlusszeugnisse der Bewerberin oder des Bewerbers (bei erst krzlich abgelegten Abschlssen gegebenenfalls in vorlufiger Form, Endfassungen sind nachzureichen) als beglaubigte Abschriften. Bei auslndischen Bewerberinnen und Bewerbern sind beglaubigte bersetzungen in Englisch oder Deutsch beizufgen, ein in deutscher oder englischer Sprache abgefasster Lebenslauf mit einer aussagekrftigen Darstellung des Bildungswegs, eine Auffhrung bisheriger beruflicher und wissenschaftlicher Ttigkeiten im Bereich von biologischer Diversitt und kologie, eine Erklrung darber, ob und gegebenenfalls wo und mit welchem Erfolg die Bewerberin oder der Bewerber sich bereits um die Zulassung zu einem Promotions-Studiengang beworben oder den Beginn eines Promotions-Verfahrens beantragt hat, eine Erklrung der Betreuerin oder des Betreuers des Promotionsvorhabens ber die Annahme der Kandidatin oder des Kandidaten als Doktorandin oder Doktoranden und ber das Vorhandensein entsprechender Ressourcen in Form eines Arbeitsplatzes sowie apparativer und finanzieller Ausstattung, eine glaubhafte Darlegung des besonderen Interesses der Bewerberin oder des Bewerbers an dem Dissertationsthema, der Nachweis englischer Sprachkenntnisse gem 4 Abs.4, eine Erklrung darber, ob die Bewerberin oder der Bewerber einen Promotions-Studiengang oder ein Promotions-Verfahren bislang erfolgreich, erfolglos oder noch nicht beendet hat, bei auslndischen Bewerberinnen und Bewerbern ein Nachweis ber die Finanzierung des Lebensunterhalts. 4 Zugangsvoraussetzungen Voraussetzungen fr den Zugang zum Promotions-Studiengang sind ein mindestens achtsemestriges Hochschulstudium sowie ein berufsqualifizierender universitrer Abschluss in einem im Bereich von biologischer Diversitt, kologie, Evolutionsforschung oder Systematik angesiedelten Fachgebiet der Lebens- und Umweltwissenschaften. Bis zum Abschluss der Promotion muss ein universitrer Diplom- oder Master-Abschluss in einem Fachgebiet gem Satz1 vorliegen. Der Studien- und Prfungsausschuss entscheidet, ob der Studiengang, auf dessen Grundlage die Zulassung beantragt wird, die genannten Kriterien erfllt. Studierende des Master-Studiengangs "Biologische Diversitt und kologie" an der Universitt Gttingen oder eines quivalenten Studiengangs an der Universitt Gttingen oder einer anderen Universitt knnen bei dem Studien- und Prfungsausschuss die Zulassung zum Promotions-Studiengang unmittelbar nach erfolgreichem Absolvieren der erforderlichen Studieneinheiten entsprechend der Prfungsordnung fr den Master-Studiengang "Biologische Diversitt und kologie" an der Universitt Gttingen beantragen, ohne das Master-Studium mit der Master-Arbeit abgeschlossen zu haben. ber die quivalenz von Studiengngen mit dem Master-Studiengang "Biologische Diversitt und kologie" an der Universitt Gttingen entscheidet der Studien- und Prfungsausschuss des Promotions-Studiengangs "Biologische Diversitt und kologie" der Universitt Gttingen. Zu Abs.1 gleichwertige Abschlussprfungen, die in einem Land der EU bestanden worden sind, werden vom Studien- und Prfungsausschuss anerkannt. Abschlussprfungen, die nicht in einem Land der EU bestanden worden sind, bedrfen der Anerkennung durch den Studien- und Prfungsausschuss unter Bercksichtigung der von der Kultusministerkonferenz und der Hochschulrektorenkonferenz gebilligten quivalenzvereinbarungen oder anderer zwischenstaatlicher Vereinbarungen. Abweichungen von Satz1 und 2 sind mglich, sofern eine dem wissenschaftlichen Rang des Abschlusses gem Abs.1 gleichwertige Vorbildung nachgewiesen wird und die Mehrheit der promovierten Mitglieder des Studien- und Prfungsausschusses dem zustimmt. Die Bewerberinnen und Bewerber mssen ber gute Kenntnisse der englischen Sprache verfgen, die durch Mindestleistungen in einem international anerkannten Test nachzuweisen sind (mindestens 550 Punkte im handschriftlichen Test oder mindestens 220 Punkte im computergesttzten Test des "Test of English as a Foreign Language" [TOEFL], oder mindestens sieben Punkte im ''International English Language Testing System'' [IELTS], oder entsprechende Leistungen in einem gleichwertigen Test; eine Entscheidung ber die Gleichwertigkeit fllt der Studien- und Prfungsausschuss des Promotions-Studiengangs "Biologische Diversitt und kologie"). Das erfolgreiche Absolvieren des Tests darf in der Regel nicht lnger als drei Jahre vor dem Eingang des Antrags auf Zulassung zum Promotions-Studiengang zurckliegen. Ausgenommen von der Verpflichtung zur Durchfhrung eines Tests sind Bewerberinnen und Bewerber mit Englisch als Muttersprache oder mit einem mindestens zweijhrigen Studien- oder Berufsaufenthalt in einem englischsprachigen Land innerhalb der letzten vier Jahre vor Eingang des Antrags auf Zulassung. 5 Auswahlverfahren Nach Prfung der Bewerbungsunterlagen entscheidet der Studien- und Prfungsausschuss ber das Vorliegen der Zugangsvoraussetzungen gem 3 Abs.3. Bewerbungen, die nicht form- und fristgerecht eingehen, sind vom weiteren Auswahlverfahren auszuschlieen. Aus den Bewerbungen trifft der Studien- und Prfungsausschuss eine Vorauswahl von maximal 40Kandidatinnen und Kandidaten, deren Bewerbung die Zulassungsvoraussetzungen gem 3 Abs.3 erfllen. Dabei sind fnf Auswahlkriterien zu Grunde zu legen, deren Erfllung auf der Grundlage eines Punktesystems beurteilt wird. Insgesamt knnen von jeder Kandidatin und jedem Kandidaten maximal 100Punkte erreicht werden. Die Vorauswahl erfolgt auf Grund der erreichten Punktsummen. Die folgenden Auswahlkriterien werden herangezogen (in Klammern sind die jeweils erreichbaren Punkte und Bewertungsabstufungen aufgefhrt): die Darlegung des besonderen Interesses der Bewerberin oder des Bewerbers an dem Studiengang gem 3 Abs.3 (maximal 15Punkte erreichbar. Bewertung der Interessensbekundung: sehr einleuchtend: 1215 Punkte; plausibel: 811 Punkte; Interesse deutlich bekundet, aber nicht plausibel begrndet: 47 Punkte; Interesse erkennbar, aber nicht deutlich bekundet und nicht begrndet: 13 Punkte; Interesse kaum oder nicht erkennbar: 0 Punkte), besondere Kenntnisse, Fhigkeiten oder Erfahrungen im Bereich von biologischer Diversittsforschung und kologie, zum Beispiel besondere botanische oder zoologische Formenkenntnisse, besondere Erfahrungen in einem bestimmten biologischen Lebensraum, wissenschaftliche und berufliche Ttigkeiten, Publikationsttigkeit (maximal 20Punkte erreichbar. Bewertung der Vorkenntnisse, Fhigkeiten und Erfahrungen: herausragend: 1720 Punkte; sehr gut: 1316 Punkte; gut: 912 Punkte; vorhanden: 58 Punkte; kaum oder nicht vorhanden: 04 Punkte), besondere zustzliche Leistungen in dem Studiengang, auf dessen Grundlage die Bewerbung erfolgt, zum Beispiel freiwillige Projektarbeiten, Mitarbeit in Forschung und Lehre (maximal 20Punkte erreichbar. Bewertung der Leistungen: herausragend: 1720 Punkte; sehr gut: 1316 Punkte; gut: 912 Punkte; vorhanden: 58 Punkte; kaum oder nicht vorhanden: 04 Punkte), Note der Bachelor-, Diplom- oder Master-Arbeit des Studiengangs, auf dessen Grundlage die Bewerbung erfolgt (maximal 20Punkte erreichbar. Bewertung der Durchschnittsnote: 1,51,0: 1520 Punkte; 2,01,6: 1014 Punkte; 3,02,1: 59 Punkte; 4,03,1: 04 Punkte; bei ECTS-Grades: A [excellent]: 20 Punkte; B [very good]: 14 Punkte; C [good]: 9 Punkte; D [satisfactory]: 4 Punkte; E [sufficient]: 0 Punkte), die Durchschnittsnote des Master- oder Diplom-Zeugnisses oder, falls dieses gem 4 Abs.2 nicht vorliegt, die Durchschnittsnote der theoretischen Diplom- oder Master-Prfung gem 4 Abs.2 (maximal 25Punkte erreichbar. Bewertung der Durchschnittsnote: 1,51,0: 2025 Punkte; 2,01,6: 1519 Punkte; 3,02,1: 514 Punkte; 4,03,1: 04 Punkte; bei ECTS-Grades: A [excellent]: 25 Punkte; B [very good]: 18 Punkte; C [good]: 12 Punkte; D [satisfactory]: 5 Punkte; E [sufficient]: 1 Punkt). Die vorausgewhlten Kandidatinnen und Kandidaten haben sich einem Auswahlgesprch mit dem Studien- und Prfungsausschuss zu unterziehen. Auf Wunsch der Kandidatin oder des Kandidaten wird das Auswahlgesprch auf englisch durchgefhrt. Der Studien- und Prfungsausschuss entscheidet auf der Grundlage des Auswahlgesprchs ber die Aufnahme der Kandidatin oder des Kandidaten anhand der in Abs.2 genannten Kriterien. Bei Bedarf knnen weitere Vertreter der am Studiengang beteiligten Fcher in beratender Funktion hinzugezogen werden. Unter den Bewerberinnen und Bewerbern wird aufgrund der gem Abs.2 erzielten Punktsummen eine Reihung vorgenommen. Bei Punktgleichheit entscheidet das Los. Hchstens die ersten 20Kandidatinnen und Kandidaten werden unter Bercksichtigung der jhrlichen Hchstzulassungszahl von 20Studierenden und vorbehaltlich des Vorhandenseins von Kapazitten gem 2 Abs.1 aufgenommen. Der Studien- und Prfungsausschuss teilt den Bewerberinnen und Bewerbern das Ergebnis des Auswahlverfahrens mit. 6 Zulassungsbescheid, Ablehnungsbescheid und Nachrckverfahren Bei einer erfolgreichen Bewerbung um Zulassung erteilt der Studien- und Prfungsausschuss den Bewerberinnen und Bewerbern einen schriftlichen Zulassungsbescheid. In diesem wird eine Frist bestimmt, innerhalb derer dem Studien- und Prfungsausschuss die schriftliche Erklrung der Bewerberin oder des Bewerbers vorliegen muss, ob sie oder er den Studienplatz annimmt. Liegt dem Studien- und Prfungsausschuss diese Erklrung nicht frist- und formgerecht vor, wird der Zulassungsbescheid unwirksam. Auf diese Rechtsfolge ist im Zulassungsbescheid hinzuweisen. Sofern die Bewerberin oder der Bewerber bisher keinen Diplom- oder Master-Abschluss gem 4 Abs.1 erworben hat, ist ihr oder ihm aufzuerlegen, einen entsprechenden Abschluss vor dem Abschluss des Promotions-Studiengangs zu erzielen. Auf diese Bedingung ist im Zulassungsbescheid ausdrcklich hinzuweisen. Im Fall der Ablehnung wird der Bewerberin oder dem Bewerber ein Ablehnungsbescheid mit Rechtsbehelfsbelehrung zugestellt (vgl. 7). Der Studien- und Prfungsausschuss kann abgelehnte Bewerberinnen oder Bewerber auffordern, innerhalb einer bestimmten Frist schriftlich zu erklren, ob sie ihren Zulassungsantrag fr ein Nachrckverfahren aufrechterhalten. Wird diese Erklrung der Bewerberin oder des Bewerbers dem Studien- und Prfungsausschuss nicht frist- und formgerecht vorgelegt, so ist sie oder er vom Nachrckverfahren ausgeschlossen. Auf diese Rechtsfolge ist hinzuweisen. Studienpltze, die zu verteilen sind, weil Zulassungsbescheide nach Abs.1 ungltig geworden sind, werden unter den Bewerberinnen und Bewerbern, die bisher nicht bercksichtigt worden sind, in einem Nachrckverfahren entsprechend der Reihung gem 5 Abs.4 vorbehaltlich des Vorhandenseins von Kapazitten gem 2 Abs. 1 verteilt. 7 Entscheidung, Widerspruch Entscheidungen (Verwaltungsakte), die nach dieser Zulassungsordnung getroffen wurden und die Bewerberin oder den Bewerber beschweren, sind schriftlich zu begrnden, mit einer Rechtsbehelfsbelehrung zu versehen und der Bewerberin oder dem Bewerber bekannt zu geben. Gegen sie kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch eingelegt werden. Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift bei der Stelle zu erheben, welche die Entscheidung erlassen hat. Soweit die Stelle, welche die Entscheidung erlassen hat, den Widerspruch fr begrndet hlt, hilft sie ihm ab. Die Abhilfeentscheidung soll unverzglich ergehen. Wird dem Widerspruch nicht abgeholfen, so ergeht ein Widerspruchsbescheid. Diesen erlsst die den Erstbescheid erlassende Stelle. Der Widerspruchsbescheid ist zu begrnden, mit einer Rechtsmittelbelehrung zu versehen und zuzustellen. 8 Inkrafttreten Diese Ordnung tritt nach ihrer Genehmigung durch den Stiftungsrat der Georg-August-Universitt Gttingen am Tag nach ihrer Bekanntmachung in den Amtlichen Mitteilungen der Universitt Gttingen in Kraft. PAGE  PAGE 6 Verffentlicht in den Amtl. Mitt. Nr. 9 vom 23.09.2004 <W{|EZ6Q!6`..55 92999:::: : :::::::N:Q:ʿCJOJQJ^J0JmHnHu0J j0JU5CJOJQJ^JCJOJQJ^J5\CJ$OJQJ^J 5CJ\CJOJQJ^J$<W{|FDEIZ 4 k  & F4 7S> & F4 $$ 7a$ 7 & F2$$a$ $d qa$$a$9P: c Oo56:Q !%67!U#q%& & F8 7^` & F8 $ & F9d qa$ $$ 7a$ 7S  & F4 7S>&o(Z*F+_.`.d..022K455557489 9$929 $$d qa$ & F6 7 & F5$ 7a$ $$ 7a$ 7S & F8 & F8 7^`2999: : ::::N:O:P:Q:&`#$ 7 / 01h. A!"S#$%  i<@< StandardCJ_HaJmHsHtHT@T berschrift 1$d q@&5CJOJQJ\^JZ@Z berschrift 2$$d q@&a$5CJOJQJ\^JLL berschrift 3$ %Bdq@&5\XX berschrift 5$d8q@&5CJOJQJ\^JBA@B Absatz-StandardschriftartHB@H Textkrper$d qa$CJOJQJ^J^C@^ Textkrper-Einzug*$ 77d q^7`a$4>4 Titel$d qa$5\<P@"< Textkrper 2$d qa$fR2f Textkrper-Einzug 2-$ 7sd q^`sa$2@B2 Kopfzeile  p#$)@Q$ SeitenzahlfSbf Textkrper-Einzug 3*$ SSd q^S`a$\@0r@ Aufzhlungszeichen  & F0 @0 Fuzeile  p#Q6H<W{|FDEIZ4kc O o  5 6 : Q  !%67Uq!"o$Z&F'_*`*d**,..K011113445 5$52555 666N6O6R60000W0W0W0W0W0W0W2 0W2 0W2 0W0W0W0W4 0W4 0W4 0W4 0W4 0W4 0W4 0W4 0W4 0W4 0W4 0W4 0W0W0W0W9 0W9 0W9 0W9 0W0W0W0W8 0W8 0W8 07W8 07W8 07W8 07W8 07W8 0W8 0W0W0W0W5 0W5 0W5 0W5 0W5 0W0W0W0W6 0W6 0W6 0W00000@0@0@0@0@0 0 PPSQ: &29Q:!"#P:  S!!t'-/67@       " # 3 6 7   *+./>2CDFGLMZ[fgklxy})*0178:;JKRS[\cdlmt{O[\ghklq%%%------N1[1\1_1`1n1o1r1s1~11111111111]5b5c5f5g5s5t5w5x555555555555555555556 6 6666O6R6EZ6 Q !67`**,,-...$0K011444556O6R6fthomasfthomasfthomasfthomasfthomasfthomasa211golofasta2115P:\Aufgaben\Bereich21\BioDiversitt ZugO Prom-Stg.doca2115P:\Aufgaben\Bereich21\BioDiversitt ZugO Prom-Stg.doc90E%t<B k).NE D8=3I |<%P ]j) 4DS6N2I \7,ZDm&Ry( d($X6%^7'24OK)&QU)a)&*pVVS*@#+$ F7F3/T_i3D̚KE#6p`h!9Tr]~9.ηgQ:Jf8ewCd^jDsVan E-LE݄]yE.oKI,dKZ`y#LdoOBisOY*)rR: ? 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