Wirtschafts- und Rechtswissenschaften als Kompetenzbereich

Die Betriebswirtschaftlehre beschäftigt sich mit wirtschaftlichen Fragestellungen, die Menschen sowohl in ihrem privaten Bereich als auch in ihren beruflichen Funktionen in Unternehmen, Behörden, Verbänden und anderen Organisationsformen wirtschaftlicher Tätigkeiten zu lösen haben. Wirtschaftliche Entscheidungen betreffen die Verwendung von Gütern, die knapp sind, d.h. nicht im Überfluss vorhanden sind. Wirtschaftliches Handeln ist rationales, vernünftiges Handeln mit knappen Gütern zur Erreichung von Zielen. Die Ziele sind überwiegend geldbezogen, z.B. auf die Erwirtschaftung von Gewinn ausgerichtet. Im Vordergrund betrieblicher Entscheidungen zur Zielerreichung stehen Fragen nach dem Produktions- und Absatzprogramm, der Finanzierung des Leistungsprozesses, der Organisation des Leistungsgefüges und der Darstellung von Leistungsergebnissen.

Die Volkswirtschaftslehre befasst sich mit den gesamtwirtschaftlichen Aspekten des Wirtschaftslebens wie Wirtschaftswachstum, Konjunktur, Inflation, Arbeitslosigkeit und Staatsfinanzen. In der Volkswirtschaftslehre werden Qualifikationen vermittelt, die im Berufsleben vielseitig einsetzbar sind. Dazu gehören in erster Linie wirtschaftswissenschaftliche Methoden zur Analyse gesamtwirtschaftlicher Fragestellungen wie zum Beispiel: Welche Auswirkungen hat eine zunehmende Staatsverschuldung für die Volkswirtschaft? Wie bestimmt man den optimalen Umfang der Sozialleistungen in einer Gesellschaft?
Das Studium der Volkswirtschaftslehre in Göttingen ist international orientiert. Ein besonderer Schwerpunkt in Forschung und Lehre liegt auf der Analyse internationaler Wirtschaftsbeziehungen, der europäischen Integration, der Entwicklung in den lateinamerikanischen Staaten, der Armutsforschung in Entwicklungsländern, regionalökonomischen Fragestellungen sowie der empirischen Wirtschaftsforschung. Diese Schwerpunktbildungen haben eine interdisziplinäre Dimension und stellen Erweiterungen aus ökonomischer Perspektive zu zahlreichen Problemstellungen aus der Soziologie und Ethnologie dar.

Die Rechtswissenschaft befasst sich mit der Erkenntnis des geltenden Rechts und den geschichtlichen, sozialen, wirtschaftlichen, politischen und rechtsphilosophischen Grundlagen der Rechtsordnung. Im rechtswissenschaftlichen Studium werden die wissenschaftlichen Methoden und Kenntnisse vermittelt, die zur Anwendung des Rechts befähigen.


Eine Übersicht, welche Module Sie für diesen außerfachlichen Kompetenzbereich erbringen müssen, finden Sie in der Ordnung des Studiengangs "Soziologie" (hier).


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