Studium Psychologie
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Voraussetzungen für den Zugang zur Ausbildung zum Psychologischen Psychotherapeuten gemäß § 5 Abs. 2 Nr. 1 PsychThG


Die BPTK hat auf ihrem diesjährigen Psychotherapeutentag einige grundlegende Entscheidungen zur Ausbildung getroffen, die "Grundlage für die Verhandlungen mit dem Gesundheitsministerium zur Reformierung der gesetzlichen Vorgaben zum PsychtherG und der Prüfungsordnung" sein werden. Die BPTK ist der Hauptansprechpartner für das Ministerium. Die Regelungen sind in Kooperation mit der DGPs entwickelt worden.

Es soll nur noch einen Beruf und eine einheitliche Approbation geben (Psychotherapie). In der Ausbildung soll es einen "common trunk" geben und dann eine Schwerpunktausbildung zum PPT und KJP (sozialrechtlich relevant). Weiter soll die Zulassung generell einen Masterabschluss voraussetzen. Die Inhalte dieser Ausbildung sind neu bestimmt worden und mit 80 %iger Zustimmung des Psychotherapeutentages verabschiedet worden.

Es wird erwartet, dass es frühestens am Ende dieser Legislaturperiode zu einer Änderung der Gesetzesvorgaben kommt. Damit sollte sich frühestens 2014/2015 etwas am jetzigen Zulassungsmodus ändern.

Bis dahin gelten die jetzigen Regelungen, d. h. Voraussetzung zur Aufnahme der Ausbildung (PPT, KJP) ist bis auf weiteres ein Masterabschluss und eine Prüfung (Note) in einem Modul Klinische Psychologie, das im Master absolviert sein sollte. NRW will einer Aufnahme der Ausbildung nur nach einem konsekutiven Bachelor-/ Master-Studiengang Psychologie zustimmen. Über die Position anderer Länder in diesem Sinne ist nichts bekannt.

Alle anderen Vorgaben entfallen zunächst einmal. Das bedeutet, die komplizierten "Rechnungen" auf der Basis der früheren Gespräche sind obsolet (Entwarnung ist also angesagt).

Die neuen Rahmenvorgaben sind dem Anhang zu entnehmen. Es sollte mittelfristig geprüft werden, ob Studierende in den bisherigen Bachelor-/Master-Studiengängen diese Anforderungen erfüllen können bzw. zusätzliche Vorkehrungen getroffen werden müssen.


  • Zur Zukunft der Psychotherapieausbildung - Stellungnahme der Deutschen Gesellschaft für Psychologie (DGPs) vom 06.05.10


  • PsychThG von 1999


  • DGPs: Informationen zu den aktuellen Zugangsvoraussetzungen für die Psychotherapieausbildung