Die Ethikkommission der Georg-August-Universität Göttingen (ohne Psychologie und UMG)
Forschende tragen besondere ethische Verantwortung. Ihre Arbeit soll nicht nur das Wissen vermehren, sondern auch dem Wohl der Menschheit dienen. Sie sollen mit ihren Projekten dafür sorgen, den Schutz der Menschenwürde, der Gesundheit, der Freiheit und des Eigentums der Menschen sowie den Schutz der Umwelt zu wahren. Besondere Regeln gelten zudem für Vorhaben mit erkennbar militärischem Zweck, die im Rahmen der Zivilklausel festgelegt sind. Forschende "... haben ihr Wissen, ihre Erfahrung und ihre Fähigkeiten einzusetzen, um die einschlägigen Risiken zu erkennen, abzuschätzen und zu bewerten", heißt es in den "Leitlinien zur Transparenz in der Forschung", die die Landeshochschulkonferenz Niedersachsen und das Niedersächsische Ministerium für Wissenschaft und Kultur gemeinsam im Jahr 2015 herausgegeben haben.
Auch Drittmittelgeber wie die Deutsche Forschungsgemeinschaft fordern bei Anträgen zu Forschungsprojekten immer öfter eine Stellungnahme zu ethischen Fragen ein. Aus diesen Gründen hat sich im November 2015 die Ethikkommission der Universität Göttingen konstituiert, die auf Antrag ein Projektvorhaben beurteilt und es auf Grundlage des Niedersächsischen Hochschulgesetzes sowie der grundrechtlich geschützten Wissenschaftsfreiheit prüft.
Die Kommission wird ebenfalls auf Antrag beratend für das Präsidium und den Senat tätig und kann sich eigeninitiativ mit Fragen von grundsätzlicher Bedeutung befassen. Sie ist dabei weisungsfrei und unabhängig.
Die Geschäftsstelle der Kommission ist an der Abteilung Forschung und Transfer angesiedelt.