Stiftungsausschuss Universitätsmedizin der Stiftungsuniversität
Der Stiftungsausschuss Universitätsmedizin tritt für die Universitätsmedizin als Stiftungsorgan an die Stelle des Stiftungsausschusses Universität tritt. Ihm obliegt es, für die Universitätsmedizin etwa die Mitglieder des Vorstandes zu bestellen und zu entlassen, über Veränderungen und Belastungen des Grundstockvermögens sowie die Aufnahme von Krediten zu entscheiden, dem Wirtschaftsplan zuzustimmen, den Rechenschaftsbericht des Vorstandes entgegenzunehmen, den Jahresabschluss festzustellen und den Vorstand zu entlasten, Einvernehmensentscheidungen im Zusammenhang mit Berufungen des Vorstands zu treffen, der Errichtung von Gesellschaften des Privatrechts und der Beteiligung an solchen Gesellschaften zuzustimmen.
Der Stiftungsausschuss Universitätsmedizin besteht aus
- zwei Personen, die das Fachministerium auf Vorschlag des Fakultätsrats der Medizinischen Fakultät bestellt und die weder Mitglieder noch Angehörige der Universität sind, darunter eine Person mit Fachkompetenz für die medizinische oder wirtschaftliche Leitung von Krankenhäusern,
- einem vom Senat gewählten Mitglied der Universität,
- einer Vertretung des Fachministeriums,
- einem vom Stiftungsausschuss Universität aus seiner Mitte bestimmten Mitglied.