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Tierschutzbeauftragte der Universität Göttingen

Herzlich willkommen auf den Seiten der Tierschutzbeauftragten der Georg-August-Universität Göttingen. Hier finden Sie umfangreiche Information rund um das Thema Tierschutz und Tierversuche. Falls Sie hier keine Antworten zu Ihren Fragen finden, kontaktieren Sie uns gerne persönlich.

Die Universität Göttingen ist Mitglied der Initiative „Transparente Tierversuche“ der DFG.

Aufgaben des Tierschutzbeauftragten

Die Aufgaben einer/s Tierschutzbeauftragten sind in §8b TierSchG aufgelistet. Sie/Er hat:

  • auf die Einhaltung von Vorschriften, Bedingungen und Auflagen im Interesse des Tierschutzes zu achten,
  • die Einrichtung und die mit den Tierversuchen und mit der Haltung der Versuchstiere befassten Personen zu beraten,
  • zu jedem Antrag auf Genehmigung eines Tierversuchs Stellung zu nehmen und schließlich
  • innerbetrieblich auf die Entwicklung und Einführung von Verfahren und Mitteln zur Vermeidung oder Beschränkung von Tierversuchen hinzuwirken.



Die/der Tierschutzbeauftragte hat damit die Aufgabe der innerbetrieblichen Eigenkontrolle und ist in der Wahrnehmung seiner Aufgaben weisungsfrei. Sie/Er ist Mittler zwischen Tierschutz und Tierversuchen, zwischen Behörde und wissenschaftlicher Einrichtung, zwischen gesetzlichen Vorgaben und tierexperimentell tätigen Wissenschaftlern und leitet Mitarbeiter seiner Einrichtung zu tierschutzgerechtem Handeln an.
Damit vermeidet die/der Tierschutzbeauftragte aufgrund seines Wissens und seiner Erfahrung innerbetrieblich, dass aus Unkenntnis, mangelnder Sensibilität oder einer vermeidbaren Notsituation heraus gegen das TierSchG verstoßen wird. Aus Sicht der wissenschaftlichen Einrichtung ist es daher von großem Interesse, diese Selbstkontrolle ernst zu nehmen und zu unterstützen.

Die/der Tierschutzbeauftragte im Antragsverfahren

Die aktualisierten Formulare zur Beantragung stehen auf der Webseite des LAVES zur Verfügung.

Mit der/dem Tierschutzbeauftragten sollte bereits der erste grobe Versuchsplan durchgesprochen werden. Dies gilt insbesondere auch bei geplanten Drittmittelanträgen. Die Erklärung, ob es sich um ein mitteilungs- oder genehmigungspflichtiges Tierversuchsvorhaben handelt, finden Sie hier.

In den ersten Beratungsgesprächen kann der Versuchsansatz hinsichtlich Unerlässlichkeit, Methodenwahl, Versuchsdurchführung, Versuchsplanung, Zeitplan, zur Verfügung stehendem Personal und dessen Sachkunde (Link zu den Hinweisen zur Gestaltung eines Tierversuchsantrags finden Sie hier) sowie Bedingungen für die Haltung der Versuchstiere diskutiert werden. Die geplante Tierzahl sollte mit Hilfe eines Biostatistikers oder selbst mit einem Statistikprogramm berechnet werden, z.B. G-Power (Link zum kostenlosen Download inkl. Erklärungen finden Sie hier).

Im nächsten Schritt können die entsprechenden Antragsformulare ausgefüllt werden (den Link dazu finden Sie in der rechten Spalte unter Informationen und Unterlagen – Formulare (LAVES Niedersachsen). Diese Formulare schicken Sie bitte per Email an den Tierschutzbeauftragten der UGOE (tierschutzbeauftragte@uni-goettingen.de). Der interne Ablauf der Bearbeitung eines genehmigungspflichtigen Tierversuchsantrages ist in der rechten Spalte unter Informationen und Unterlagen – Einreichen von Antragsunterlagen – genau beschrieben.

Bitte versenden Sie sämtliche Korrespondenz an das LAVES über den Tierschutzbeauftragten (siehe Kontaktdaten rechts). Bei Email-Verkehr setzen Sie bitte tierschutzbeauftragte@uni-goettingen.de in CC.