- Gleichstellungsplan der Fakultät für Physik (Stand 2010)
Begründet auf den "Rahmenplan zur Frauenförderung der Universität" (s.u. unter Rahmenplan Gleichstellung) müssen die einzelne Fakultäten und Zentralen Einrichtungen eigene Frauenförderpläne erstellen, die alle zwei Jahre evaluiert werden.
Neben dem in der Überschrift verlinkten Frauenförderplan der Fakultät für Physik sind die zur Zeit gültigen Frauenförderpläne der übrigen Fakultäten auf der Seite des Zentralen Gleichstellungsbüros zu finden.
- Niedersächsisches Hochschulgesetz (NHG) (Stand 2007)
Die Angaben zu den Gleichstellungsbeauftragten finden sich in § 42. - Grundordnung der Universität Göttingen (Stand 2011)
In Absatz IV finden sich die Aufgaben der zentralen und dezentralen Gleichstellungsbeauftragten sowie die Wahlmodalitäten.
- Rahmenplan Gleichstellung der Universität Göttingen (Stand 2008)
(aus den Amtlichen Mitteilungen der Georg-August-Universität Göttingen vom 28.03.2008/Nr. 8 )
- Forschungsorientierte Gleichstellungsstandards der DFG
Seit Dezember 2007 existiert eine - vom Präsidium der DFG eingerichtete- Kommission aus Expertinnen und Experten zur Erarbeitung von
Forschungsorientierten Gleichstellungsstandards. Bereits am 02. Juli 2008 hat die Mitgliederversammlung der DFG dem von dieser Kommission erarbeiteten Konzept Forschungsorientierte Gleichstellungsstandards zugestimmt.
Die DFG berät und koordiniert die Projekte ihrer Mitglieder- für die konkrete Umsetzung der Standards sind jedoch die einzelnen Hochschulen und Forschungseinrichtungen verantwortlich.
Wortlaut und Umsetzung
Weitere Gesetzestexte finden Sie auf den Webseiten des zentralen Gleichstellungsbüros oder der LNHF – Landeskonferenz Niedersächischer Hochschulfrauenbeauftragter (Schlagwort "Recht" in der erweiterten Suche)