Entscheidungswege bei der Vergabe der Mittel in der Fakultät

Das maßgebliche Gremium für die Mittelvergabe ist in der Fakultät die Studienkommission, deren stimmberechtigte Mitglieder zu 50% aus der Gruppe der Studierenden stammen. Hier werden die Prioritätenlisten der Fachschaft und der Institute eingereicht und diskutiert. Die Behandlung erfolgt in vier Kategorien, die in dieser Reihenfolge abgearbeitet werden:

  • a) Maßnahmen von übergeordneter Bedeutung (z. Beispiel Maßnahmen im Rahmen des Projekts »Professionalisierung der Studiendekanate«)
  • b) Vorschläge des Studiendekanats
  • c) Vorschläge der Studierenden
  • d) Vorschläge aus den vier Instituten



Die Kosten für die unter a) genehmigten Maßnahmen werden von der Gesamtsumme der zur Verfügung stehenden Mittel abgezogen. Der Restbetrag wird entsprechend der Anzahl der beitragspflichtigen Studierenden auf die Fächer Biologie und Psychologie aufgeteilt. Anschließend werden die unter b) und c) aufgeführten Maßnahmen entschieden. Die Kosten für die bewilligten Anträge werden von den jeweiligen Fächerbudgets abgezogen. Die verbleibenden Mittel des Faches Biologie werden zu gleichen Teilen auf die drei biologischen Institute aufgeteilt. Anschließend werden die unter d) aufgeführten Vorschläge unter Berücksichtigung der Institutsprioritäten behandelt.

Die von der Studienkommission erarbeitete Maßnahmenliste wird dann dem Fakultätsrat zur Entscheidung vorgelegt. In der Regel stimmt der Fakultätsrat den Vorschlägen aus der Studienkommission zu. Entscheidet der Fakultätsrat gegen eine Maßnahme, so wird die Studienkommssion zu einer Stellungnahme aufgefordert. Bislang sind alle Entscheidungen im Einvernehmen getroffen worden: Alle Entscheidungen waren in der Studienkommission einstimmig und der Fakultätsrat hat bislang allen Anträgen aus der Kommssion statt gegeben.

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