Masterarbeit
Zulassung
Als Voraussetzung zur Zulassung zur Masterarbeit müssen Module im Umfang von mindestens 78 Credits, darunter alle Pflichtmodule sowie mindestens vier Wahlpflichtmodule des Studiengangs, bestanden sein.
Die Zulassung muss schriftlich beantragt werden. Folgende Unterlagen sind dem Antrag beizufügen:
- Nachweise zu den bestandenen Prüfungen (s.o.)
- Themenvorschlag für die Masterarbeit
- Vorschlag für Erst- und Zweitbetreuer/in
- Schriftliche Bestätigung durch Erst- und Zweitbetreuer/in
Durchführung
Die Bearbeitungszeit für Masterarbeit beträgt 22 Wochen.
Die Masterarbeit wird auf Englisch angefertigt. (Auf begründeten Antrag und mit Zustimmung der Betreuerin oder des Betreuers kann aber auch eine andere der Amtssprachen der Europäische Union zugelassen werden.)
Verlängerung
Im Einzelfall kann auf begründeten Antrag hin (z.B. wegen Krankheit) die Bearbeitungszeit ausnahmsweise bis zur Gesamtdauer von 30 Wochen verlängert werden.
Die Verlängerung muss vor Ablauf der Bearbeitungszeit beantragt werden und die Betreuerin oder der Betreuer muss zustimmen.
Beurteilung
Die Arbeit wird in der Regel innerhalb von drei Wochen nach ihrer Abgabe durch beide Betreuer bewertet. Weichen die Beurteilungen um mehr als 2,0 voneinander ab oder beurteilt eine oder einer der Betreuer die Masterarbeit mit „nicht ausreichend“, so wird die Stellungnahme einer/ eines dritten Prüfenden eingeholt.
Die Masterarbeit kann, wenn sie mit „nicht ausreichend“ bewertet wurde, nur einmal wiederholt werden.
Anmerkungen
Einer der beiden Prüfenden der Masterarbeit muss eine habilitierte prüfungsberechtigte Person des Fachbereichs Ökologische Agrarwissenschaften der Universität Kassel oder der Fakultät für Agrarwissenschaften der Universität Göttingen sein.
Die Masterarbeit kann in Form einer Gruppenarbeit angefertigt werden. Der als Prüfungsleistung zu bewertende Beitrag der oder des einzelnen zu Prüfenden muss dabei deutlich abgrenzbar und für sich bewertbar sein.
Kolloquium zur Masterarbeit
Das Kolloquium wird in der Regel innerhalb von sechs Wochen nach Abgabe der Masterarbeit durchgeführt. Es besteht aus einem einführenden Vortrag (ca. 30 Minuten) und einer anschließenden Diskussion (ca. 30 Minuten) über die Masterarbeit. Es dient dazu, nachzuweisen, dass die oder der zu Prüfende in der Lage ist, fächerübergreifend und problembezogen Fragestellungen auf wissenschaftlicher Grundlage zu bearbeiten und in das Gesamtgebiet der Agrarwissenschaften einzuordnen.
Genauere Informationen entnehmen Sie bitte der Studien- und Prüfungsordnung (download).
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