20/12/2011: Neue Mindestlöhne im Januar 2012 – endlich auch für Leiharbeit

Wie das Bundesarbeitsministerium mitteilt, habe das Bundeskabinett heute neue Mindestlöhne gebilligt. Damit können zum 1. Januar 2012 neue Mindestlöhne in drei Branchen in Kraft treten. Erstmal wird es nach längerem Ringen (siehe 08.09.2011 und 08.12.2011) in der Leiharbeitsbranche einheitliche Lohnuntergrenzen geben. In den Branchen Dachdeckerhandwerk und Gebäudereinigerhandwerk werden durch Inkrafttreten von Folgeverordnungen bereits bestehende Mindestlohnregelungen fortgeführt.

Im Dachdeckerhandwerk wird der bundesweit verbindliche Mindeststundenlohn ab dem 1. Januar 2012 auf 11,00 € und ab dem 1. Januar 2013 auf 11,20 € angehoben. Die Geltungsdauer der Verordnung ist bis zum 31.12.2013 befristet.

In der Gebäudereinigung wird der Mindeststundenlohn in der Innen- und Unterhaltsreinigung ab 1. Januar 2012 auf 8,82 € (West) bzw. 7,33 € (Ost) und ab dem 1. Januar 2013 auf 9,00 € (West bzw. 7,56 € (Ost) angehoben. In der Glas- und Außenreinigung bleiben die Mindestlöhne zunächst unverändert bei 11,33 € (West) bzw. 8,88 € (Ost). Im Osten wird der Mindeststundenlohn am 1. Januar 2013 auf 9,00 € steigen. Diese Mindestlohnverordnung wird zum 31.10.2013 auslaufen.

Durch die zum Januar 2012 in Kraft tretende "Verordnung über eine Lohnuntergrenze in der Arbeitnehmerüberlassung" wird es erstmals auch in der Leiharbeitsbranche Mindestlöhne geben. Die Untergrenze wird dann in Ostdeutschland (einschl. Berlin) bei 7,01 € und in Westdeutschland bei 7,89 € liegen. Zum 1. November 2012 erhöhen sich die Mindestlöhne auf 7,50 € (Ost) bzw. 8,19 € (West). Die Geltungsdauer der Verordnung ist ebenfalls bis zum 31.10.2013 befristet.

Quelle: Pressemitteilung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales vom 20.12.2011