Wiederholbarkeit von Prüfungen
Auswirkung der Umstellung der Prüfungs- und Studienordnung auf die Wiederholbarkeit von Prüfungen
Bei Modulen, die im Zuge der Umstellung auf die Prüfungs- und Studienordnung vom 17.10.2014 eine neue Modulnummer erhalten haben, inhaltlich jedoch gleichwertig sind, werden bereits unternommene Prüfungsversuche auch nach der Ordnung von 2014 berücksichtigt.Wenn also im Rahmen einer vorausgegangenen Ordnung eine Modulprüfung bereits x Mal nicht bestanden wurde, kann die entsprechende Modulprüfung nach der Ordnung von 2014 noch 4-x Mal wiederholt werden.