Meldebogen Diskriminierung
Die Universität Göttingen hat sich zum Ziel gesetzt, eine „diversitätsgerechte Organisationsstruktur und –kultur (zu entwickeln), die den Mitgliedern und Angehörigen der Universität gleiche Chancen sowie Schutz vor Diskriminierung
bietet und die Rahmenbedingungen für alle verbessert.“
Für den Abbau von Diskriminierung ist die Erfassung und Dokumentation von Diskriminierungsvorfällen wichtig. Dadurch kann sichtbar gemacht werden, wie die Universität Chancengerechtigkeit und Diskriminierungsschutz stärken kann.
Die Antidiskriminierungsberatung für Studierende in der Stabstelle für Chancengleichheit und Diversität bietet durch den Online-Meldebogen Studierenden die Möglichkeit erfahrene oder beobachtete Diskriminierung zu melden. Die Meldungen werden von der Antidiskriminierungsberatung anonymisiert erfasst. Studierende können auf Wunsch zudem eine Rückmeldung oder eine Beratung zu ihrer Meldung bekommen. Weitere Informationen bietet der Wegweiser zum Umgang mit Diskriminierung.
Für den Abbau von Diskriminierung ist die Erfassung und Dokumentation von Diskriminierungsvorfällen wichtig. Dadurch kann sichtbar gemacht werden, wie die Universität Chancengerechtigkeit und Diskriminierungsschutz stärken kann.
Die Antidiskriminierungsberatung für Studierende in der Stabstelle für Chancengleichheit und Diversität bietet durch den Online-Meldebogen Studierenden die Möglichkeit erfahrene oder beobachtete Diskriminierung zu melden. Die Meldungen werden von der Antidiskriminierungsberatung anonymisiert erfasst. Studierende können auf Wunsch zudem eine Rückmeldung oder eine Beratung zu ihrer Meldung bekommen. Weitere Informationen bietet der Wegweiser zum Umgang mit Diskriminierung.
Sie haben eine Diskriminierung gemeldet, was passiert mit der Meldung?
- Ihre Meldung geht ausschließlich an die Antidiskriminierungsberatung für Studierende.
- Alle Meldungen werden anonymisiert verwendet um Diskriminierung an der Universität Göttingen zu dokumentieren. Ihre persönlichen Daten werden nicht an Dritte weitergegeben
- Sie können selbst entscheiden, wie mit Ihrer Meldung umgegangen werden soll. Nur mit Ihrer ausdrücklichen Einwilligung werden weitere Schritte unternommen (z.B. eine anonymisierte universitätsinterne Weiterleitung). Sie können sich dazu von der Antidiskriminierungsberatung beraten lassen.
- Sofern Sie ihre Kontaktdaten angegeben haben und einverstanden sind, werden Sie ggf. bei Nachfragen von der Antidiskriminierungsberatung kontaktiert.
- Wenn Sie angegeben haben, dass Sie eine Rückmeldung per E-Mail oder eine persönliche Beratung wünschen, tritt die Antidiskriminierungsberatung diesbezüglich zeitnah mit Ihnen in Kontakt.
Im Hinweisblatt zu Art. 13 der EU‐Datenschutzgrundverordnung finden Sie detaillierte Informationen zum Umgang mit Ihren Daten.
Wir weisen Sie darauf hin, dass wir ggf. strafrechtliches Relevantes (z.B. geplante Straftaten nach §138 StGB) melden müssen.
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