Förderung von Schreibberatung oder Lektorat

Die Graduiertenschule Forst- und Agrarwissenschaften (GFA) vergibt, gefördert durch den DAAD, einen Zuschuss zur Finanzierung von Schreibberatung oder Lektorat an Promovierende. Bewerbungen sind für zwei Förderformate möglich:

  • Erstens können Sie nach der inhaltlichen Fertigstellung Ihrer Dissertation (vor der Abgabe der Arbeit) eine finanzielle Unterstützung für deren sprachliche Überarbeitung/Lektorat beantragen. Die sprachliche Überarbeitung der Dissertation soll in enger Zusammenarbeit zwischen der Verfasserin / dem Verfasser und einer/einem schreibdidaktisch qualifizierten Trainer*in stattfinden (Zuschuss zum Honorar: bis zu 500 €). Dabei ist bewusst einkalkuliert, dass dieses Honorar nicht zur vollständigen Finanzierung eines allein als Dienstleistung verstandenen Lektorats ausreicht, sondern die Verfasserin / der Verfasser der Dissertation die wesentlichen Schritte der sprachlichen Überarbeitung ihres/seines Manuskripts selbst durchführt.

  • Zweitens können Sie während des Schreibprozesses eine Förderung für eine Schreibberatung beantragen. Ziel dieser Beratung ist es, gemeinsam Textteile von Ihnen anzuschauen und zu überarbeiten und damit nachhaltig Ihre Fähigkeiten im wissenschaftlichen Schreiben auszubauen. Die Schreibberatung kann bspw. in Kooperation mit dem internationalen Schreibzentrum erfolgen.
Bewerben können sich promovierende Mitglieder der GFA, die aus dem Ausland gekommen sind und die ihre Dissertation in einer anderen als ihrer Muttersprache schreiben. Die Förderung wird auf Basis der "Richtlinie zur Vergabe von Stipendien der Georg-August-Universität" und des DAAD vergeben.

Voraussetzungen für den Antrag sind:

  • Zulassung als Doktorand*in der GFA
  • Für Förderformat 1 muss die Dissertation zum Zeitpunkt der Förderung inhaltlich abgeschlossen, darf aber noch nicht eingereicht sein; Für Förderformat 2 zwei müssen bereits Teile der Dissertation verfasst sein, an denen in den Schreibberatungen gearbeitet werden kann.
  • Promovierende aus Promotionsprogrammen, die eigene Förderungen vorsehen, können sich nur bewerben, wenn eine Förderung im Programm nicht möglich ist (Begründung bitte beifügen).
  • Die förderungsfähige Phase endet mit dem Einreichen der Doktorarbeit beim Dekanat.

Der Antrag muss enthalten:

  • tabellarischer Lebenslauf
  • Begründung für die erforderliche Schreibberatung bzw. Lektoratsunterstützung (insgesamt höchstens 8 Seiten), die folgende Punkte enthalten soll:
    • Beginn des Promotionsprojekts und bisherige Finanzierung
    • genaue Darstellung, wie weit die Promotion fortgeschritten ist und inwiefern die inhaltlichen Arbeiten abgeschlossen sind
    • aktuelles Inhaltsverzeichnis der Dissertation, aus dem der Arbeitsstand und die nächsten Schritte ersichtlich sind
    • kurze Beschreibung, welche Schreibberatung bzw. Lektoratsunterstützung genau gebraucht wird
    • wenn vorhanden Darstellung zusätzlicher Gründe für eine Förderung (z. B. Zeitdruck aufgrund des Aufenthaltsstatus, Bedarf an Assistenz, Kinderbetreuungsaufgaben)
    • ggf. Darstellung weiterer wissenschaftlicher Gründe, die für die Förderung sprechen (z. B. Cotutelle, bisherige Auszeichnungen)
  • Stellungnahme der Promotionsbetreuerin / des Promotionsbetreuers mit Kontaktdaten. Diese Stellungnahme soll Auskunft darüber geben, warum die Förderung sinnvoll und notwendig ist. Zudem soll eingeschätzt werden, ob und bis wann die Abgabe der Dissertation realistisch zu erwarten ist.
  • Nachweis über Erfüllung der Jahresberichtspflicht an den Betreuungsausschuss
  • Immatrikulationsbescheinigung der Universität Göttingen
Einen Antrag stellen kann jedes promovierende Mitglied der GFA aus dem Ausland, der/die seine Dissertation in einer anderen als der Muttersprache schreibt, als pdf oder Brief an:

Graduiertenschule Forst- und Agrarwissenschaften
Büsgenweg 5
37077 Göttingen
gfa@uni-goettingen.de

Finanziert durch: