01.04.2022: Rückkehr zur Stufe 0 im universitären Covid-Stufen Plan - nur Maskenpflicht bleibt
Die Universität Göttingen wechselt zum 01. April 2022 in Stufe 0 des uniweiten Covid-Stufen-Plan.Das bedeutet auch für die Fakultät für Physik, dass sämtliche Hörsäle, Seminarräume und CIP-Pools wieder für Veranstaltungen geöffnet sind und alle Kurse in Präsenz stattfinden.
Die Pflicht zum Tragen medizinischer Masken bleibt zunächst bis zum 30.04.2022 bestehen. Dies gilt auch auf dem Sitzplatz.
04.02.2022: Durchführung von Prüfungen an der Fakultät für Physik
Es gilt Warnstufe 2, d.h. Prüfungen dürfen in Präsenz stattfinden. Über die Form der Prüfung wurden bzw. werden Sie rechtzeitig von den Lehrenden informiert. Bitte kontrollieren Sie daher täglich Ihren Mail- und Stud.IP Account.In allen Universitätsgebäuden gilt die 3G-Regel.
Bitte halten Sie daher Ihr 3G Zertifikat (idealerweise als CovPass App) sowie Ihren Studierendenausweis für die Einlasskontrolle bereit. Können Sie eins von Beidem nicht vorlegen, ist Ihnen die Teilnahme an der Prüfung nicht gestattet!
Folgende Tests werden als Nachweis akzeptiert:
• Der (kostenfreie) CampusCovidScreen (CCS) Test. Er ist bis 48h nach der Testung gültig; Infos & Öffnungszeiten finden Sie hier.
• Ein PCR-Test, gültig bis 48h nach der Testung
• Ein PoC-Antigen-Test zur patientennahen Durchführung; gültig bis 24h nach Testung
• Für Präsenzprüfungen am Montag gelten auch die Testergebnisse des Campus-Covid-Screen vom vorangegangenen Freitag. An allen anderen Wochentagen sind die PCR-Tests weiterhin nur 48 Stunden gültig.
Allen Teilnehmenden an Präsenzprüfungen (auch geimpft/genesene) empfehlen wir DRINGEND die Teilnahme am kostenfreien CCS. Es wurden dafür Termine (Mo-Fr von 8:30 – 9:30 Uhr) exklusiv für Studierende und Lehrende eingerichtet, die an einer Präsenzprüfung teilnehmen.
Unsere Hörsäle verfügen über ein exzellentes Belüftungssystem, so dass selbst für Risikogruppen keine erhöhte Ansteckungsgefahr besteht. Bitte beachten Sie jedoch, dass es durch die Lüftung etwas kälter im Hörsaal ist.
Im gesamten Gebäude, d.h. auch während der Prüfung, gilt die Pflicht zum Tragen einer medizinischen Maske.
Für die Kontaktnachverfolgung ist die zusätzliche Registrierung mit der DarfIchRein App erforderlich.
Nichtteilnahme
• Niemand darf mit ungeklärten Erkältungssymptomen an einer Prüfung teilnehmen.
• Sollten Sie an der Prüfung nicht teilnehmen, melde Sie sich bitte rechtzeitig ab (24 Stunden vor Prüfungsbeginn).
• Sollten Sie sich zum Zeitpunkt einer Prüfung in Isolation oder Quarantäne befinden, wird die Anordnung wie ein Attest behandelt und Ihnen wird auch nach Ablauf der Abmeldefrist kein Fehlversuch eingetragen. Gleiches gilt, wenn Sie am Tag der Prüfung Erkältungssymptome verspüren und sich (aber noch vor Prüfungsbeginn) beim Lehrenden per Email abmelden.
21.12.2021: Digitale Impfzertifikate
Die Apotheke am Waldweg und die Humboldt-Apotheke fertigen europäische Impfzertifikate auch für Personen aus, die außerhalb der EU geimpft worden sind und eine halbwegs zureichende Dokumentation vorlegen – solange nur der verwendete Impfstoff in der EU anerkannt ist. Die in diesen Apotheken gefertigten QR-Codes können dann umstandslos in die CovPass-App geladen werden und sollten die Probleme im Alltag lösen.Physik bleibt im Hybrid-Betrieb!
16.12.2021: Liebe Studierende,Vorlesungen sollen seit Montag, 6.12.2021, online stattfinden und nur Veranstaltungen unter 50 Personen weiter in Präsenz durchgeführt werden (bspw. Übungen, Seminare, Praktika).
Ab dem 16.12.2021 sind alle Veranstaltungen außer Praktika auf virtuell umzustellen.
Aufgrund der guten Lüftungsanlage unserer Hörsäle, der zu Beginn vollständig erhobenen Impfquote unter den anwesenden Studierenden sowie unseres Hygienekonzeptes, hat uns das Präsidium jedoch die Erlaubnis erteilt, Veranstaltungen (inkl. Vorlesungen) weiterhin (d.h. auch über den 16.12.2021 hinaus) in unseren Hörsälen in Präsenz anzubieten, sofern die Anzahl der Präsenzteilnehmenden 50 nicht übersteigt.
Leider konnten wir im Hinblick auf die Formate, in denen die Veranstaltungen fortgeführt werden, keine einheitliche Regelung finden. Angesichts der steigenden Inzidenzen hat dies z.T. auch einfach organisatorische Gründe (bspw. Problematiken bei der spontanen Umstellung einer Übungsgruppe von Präsenz auf virtuell, wenn der oder die Tutor:in in Quarantäne muss). Daher liegt die Entscheidung, wie die Veranstaltungen fortgeführt werden, bei den einzelnen Lehrenden. Diese werden Sie zeitnah über das Format informieren.
Die Lernbereiche dürfen geöffnet bleiben, aber es gilt strikte FFP2-Maskenpflicht.
Auch die Lernnischen und die beiden Glaskästen dürfen weiterhin von Lerngruppen genutzt werden. Wir möchten Sie jedoch darauf hinweisen, dass die Gruppengrößen begrenzt sind:
• In den Glaskästen dürfen sich maximal 2 Studierende gleichzeitig aufhalten.
• In den Lernnischen dürfen sich maximal 4 Studierende gleichzeitig aufhalten.
In allen Bereichen, wo sich Lerngruppen zusammenfinden, gilt die Pflicht zum Tragen einer FFP2-Maske.
Auch die Lernnischen und Glaskästen werden mit QR-Codes ausgestattet, bitte vergessen Sie nicht, sich auch dort in der Darf-Ich-Rein-App einzuloggen.
Viele Grüße, Ihr Studiendekanat
21.10.2021: EIN-UND ANREISE, ANKUNFT IN GÖTTINGEN
TRAVEL AND ENTRY, COMING TO GÖTTINGENInformation for International Students
Studentenwerk: Ab Mo., den 11.10.2021 gilt die 2-G-Regel in den Mensen
Nähere Informationen erhalten Sie hierCampus-Covid-Screen während der Vorlesungszeit WiSe 2021/22 im Foyer der Fakultät für Geowissenschaften und Geographie
Der Campus-Covid-Screen steht auch im WiSe 2021/22 allen Studierenden und Mitarbeiter:innen der Georg-August-Universität Göttingen zur Verfügung. Standorte: Mensa Italia und bisher Nordcampus/Bushaltestelle (in der Goldschmidtstraße gegenüber der Bushaltestelle Tammannstraße) und jetzt Nordcampus/Foyer der Fakultät für Geowissenschaften und Geographie.Ab Mitte Oktober werden zusätzlich auch Nachmittagstermine angeboten.
CCS
29.09.2021: Ergänzung zur Möglichkeit, im B.Sc. Physik bzw. M.Sc. Physics eine Prüfungsleistung oder einen Notenverbesserungsversuch zu tilgen (s.u. 28.07.2021)
Diese Möglichkeit gilt für alle in der entsprechenden Studien- und Prüfungsordnung aufgeführten Module.Insbesonder auch für
B.Mat.0011 (Analysis I),
B.Mat.0012 (Analytische Geometrie und Lineare Algebra I)
B.Mat.0021 (Analysis II)
B.Mat.2110 (Funktionenanalysis)
Planungen zum Wintersemester 2021/22
Für ein erfolgreiches Physikstudium haben neben Vorlesungen insbesondere Übungen und Praktika eine zentrale Bedeutung. Während letztere den Studierenden die Möglichkeit gegeben, eigene Experimente durchzuführen, eröffnen insbesondere Übungen den Diskurs und den Austausch der Studierenden untereinander, um Aufgaben gemeinsam zu bearbeiten oder die in Vorlesungen gezeigten Experimente und Konzepte zu vertiefen.Im Bewusstsein dieses wichtigen Bausteins eines erfolgreichen Studiums der Physik ist die Fakultät für Physik in Göttingen seit Beginn der Pandemie bemüht, unseren Studierenden – und hierbei insbesondere dem ersten Fachsemester – ein Höchstmaß an Präsenz anzubieten und die vorhandenen Raumkapazitäten unter Einhaltung aller gültigen Hygienevorschriften bestmöglich zu nutzen.
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28.07.2021 Feststellung einer erheblichen Beeinträchtigung des Universitätsbetriebs für die Dauer des WiSe 2021/22
Das Präsidium hat am letzten Mittwoch festgestellt, dass der Universitätsbetrieb auch für Dauer des WiSe 2021/22 erheblich beeinträchtigt bleiben wird.Mit Blick auf die laufenden bzw. noch anstehenden Zulassungsverfahren zu weiterführenden Studiengängen (einschließlich Promotionsstudiengängen) hat der kommissarische Vizepräsident für Studium und Lehre in Wahrnehmung der in § 4 Abs. 3 ZZO-Krise geregelten Zuständigkeit daher am 19.07.2021 entschieden, dass für auflösend bedingt zugelassene und eingeschriebene Studierende weiterführender Studiengänge zum Wintersemester 2021/22 die Zeitpunkte von Prognoseentscheidungen und Fristen zum spätestem Nachweis des vorherigen Studienabschlusses um 6 Monate verlängert werden, um für Studienbewerber*innen angesichts der (globalen) Pandemie-Entwicklung möglichst günstige Rahmenbedingungen weiter zu gewährleisten. Prognoseentscheidungen sind damit für diese Kohorte in der Regel erst zum 15.05.2022, Nachweise zum 30.09.2022 erforderlich.
Ausnahmen:
1. Für Studiengänge mit einer Regelstudienzeit von weniger als 3 Semestern erfolgt eine Verlängerung der Nachweisfrist für vorherige Studienabschlüsse um lediglich 4 Monate.
2. Für Studierende, die bereits wenigstens einmal in demselben weiterführenden Studiengang auflösend bedingt immatrikuliert waren, erfolgt keine Verschiebung der Prognoseentscheidung. Damit ist, wie bereits im Vorsemester, nicht das Interesse verbunden, diese Studierenden stärker zu belasten als erstmals Zugelassene, jedoch sollen die Studiendekan*innen Gelegenheit haben rechtzeitig zu überprüfen, ob das Erreichen des grundständigen (Bachelor-)Abschlusses durch diese Studierenden noch mit der erwartbaren Priorität verfolgt wird. (Dies Einführung dieser Regelung war auf Berichte einzelner Fakultäten zurückgegangen, wonach erste auflösend bedingt Immatrikulierte ohne Bachelor-Abschluss inzwischen die Zulassungsvoraussetzungen zu Masterarbeiten erfüllten.)
Das in den vergangenen Semestern bereits angewandte Verfahren wird damit auch für die Anfänger*innen-Kohorte des kommenden Wintersemester im Wesentlichen fortgeschrieben.
Bitte beachten Sie jedoch, dass die (bereits zuvor verlängerten) entsprechenden Fristen betreffend die Anfänger*innen-Kohorten des Wintersemesters 2019/20, des Sommersemesters 2020, des Wintersemesters 2020/21 und des Sommersemesters 2021 nicht nochmals angepasst werden können. Anfänger*innen des Wintersemesters 2020/21 müssen ihre vorherigen Studienabschlüsse also in der Regel bis spätestens 30.09.2021 nachweisen.
26.07.2021: Abfrage zum Bedarf an einem Impfangebot
Auch im kommenden Wintersemester möchten wir Ihnen die größtmögliche Präsenz anbieten.Derzeit gehen unsere Planungen davon aus, dass wir die Hörsäle mit 50 Prozent der Plätze belegen und dadurch sämtliche Kerncurriculumsvorlesungen, Übungen und Grundpraktika in Präsenz anbieten können.
Zur weiteren Vorbereitung möchten wir Sie bitten, sich an der rechts stehenden Abfrage zum Bedarf an Impfangeboten zu beteiligen.
26.07.2021: weiteres Impfangebot in der Mensa am Turm
Am Freitag, den 30.07. sowie Montag, den 02.08.2021 wird es ein weiteres Impfangebot in der Mensa am Turm geben.In den nächsten Minuten/Stunden wird die Terminbuchung auf der Uni-Homepage freigeschaltet.
Impfangebot in der Mensa am Turm
28.07.2021: Möglichkeit, im B.Sc. Physik bzw. M.Sc. Physics eine Prüfungsleistung oder einen Notenverbesserungsversuch zu tilgen
„1Hat das Präsidium eine erhebliche Beeinträchtigung des Universitätsbetriebs im Sinne des § 7 Abs. 7 Satz 1 GO für den Zeitraum eines Semesters festgestellt, so gilt auf Antrag für eine innerhalb dieses Semesters absolvierte Modulprüfung, Teilmodulprüfung oder Modulteilprüfunga) im Falle des Nichtbestehens der verbrauchte Prüfungsversuch als nicht unternommen,
b) im Falle des Bestehens, dass die Prüfung einmal zum Zwecke der Notenverbesserung wiederholt werden kann.
2Ein Antrag nach Satz 1 kann nicht für mehrere Modulprüfungen, Teilmodulprüfungen oder Modulteilprüfungen desselben Semesters und nicht mehrfach für die gleiche Prüfungsleistung gestellt werden.“
Konkret bedeutet das für immatrikulierte Studierende, dass sie rückwirkend für ein Semester, für das eine erhebliche Beeinträchtigung festgestellt wurde (bislang also SoSe 2020 bis SoSe 2021), einen Antrag stellen können, einen Prüfungsversuch zu tilgen oder einen Notenverbesserungsversuch zu erhalten. Der Antrag ist formlos unter Angabe von Vor- und Nachname, Matrikelnummer und gewünschter Prüfungsleistung (mit Datum) beim Prüfungsamt zu stellen.
Einzige Voraussetzung ist, dass Sie zur Veröffentlichung der Ordnungsänderung in dem Studiengang immatrikuliert sein müssen. Diese erwarten wir bis Ende Juli.
23.06.2021: hohe Impfquote in Göttingen
"Niedersachsenweit sind die Bewohner der Stadt Göttingen mit einer Quote von mehr als 40 Prozent bereits am weitesten durchgeimpft: Die Stadt Göttingen hat damit landesweit prozentual die höchste Zahl an Corona-Impfungen zu verzeichnen. Das geht aus einer Gesamtübersicht der Impfungen des Landes Niedersachsen hervor. Die Tabelle, die dem Tageblatt vorliegt, weist aus, dass die Stadt Göttingen mit einer Quote von 40,19 Prozent der Bürger landesweit an der Spitze der bereits vollständig Geimpften steht. Mehr als 71 Prozent aller Stadtbewohner wurden bereits einmal geimpft." (Quelle: Göttinger Tageblatt)M.Sc. Physics: Deadline zum Nachweis des abgeschlossenen Bachelorstudiums
Die Deadline zum Nachweis des abgeschlossenen Bachelorstudiums verlängert sich Covid-19 bedingt um 6 Monate.Studierende, die zum Wintersemester 2020/21 bedingt in den Masterstudiengang Physics eingeschrieben wurden, weil der Abschluss des Vorstudiums noch nicht nachgewiesen werden konnte, müssen diesen spätestens bis zum 15.05.2021 erbringen. Studierende, die ihr Bachelorstudium in Göttingen absolvieren bzw. absolviert haben, wurden zum 16.11.2020 überprüft, ob der Abschluss vorliegt und eine Umschreibung in den endgültigen Masterstatus möglich ist. Liegt noch kein Abschluss vor, erfolgt die nächste automatische Überprüfung am 01.04.2021 und die letztmögliche am 15.05.2021.
Für alle Studierenden erfolgt jedoch zum 31.03.2021 eine Überprüfung, inwiefern ein Abschluss rechtzeitig erwartet wird. Fällt diese negativ aus, können Sie nicht länger im Masterstudiengang immatrikuliert werden.
Für Studierende, die zum Sommersemester 2021 bedingt in den Masterstudiengang Physics eingeschrieben wurden, weil der Abschluss des Vorstudiums noch nicht nachgewiesen werden konnte, wurde entschieden, dass die Zeitpunkte von Prognose-Entscheidungen und Fristen zum spätestem Nachweis des vorherigen Studienabschlusses um 6 Monate verlängert werden, um für Studienbewerber*innen angesichts der (globalen) Pandemie-Entwicklung möglichst günstige Rahmenbedingungen weiter zu gewährleisten. Prognoseentscheidungen sind damit für diese Kohorte in der Regel erst zum 15.11.2021, Nachweise zum 31.03.2022 erforderlich.
Ausnahmen:
Für Studierende, die bereits wenigstens einmal in demselben weiterführenden Studiengang auflösend bedingt immatrikuliert waren, erfolgt jedoch in Konkretisierung der bisherigen Praxis keine Verschiebung der Prognoseentscheidung.
Hinweis:
Bitte beachten Sie , dass die (bereits zuvor verlängerten) entsprechenden Fristen betreffend die Anfänger*innen-Kohorten des Wintersemesters 2019/20, des Sommersemesters 2020 und des Wintersemesters 2020/21 nicht nochmals angepasst werden können. Anfänger*innen des Sommersemesters 2020 müssen ihre vorherigen Studienabschlüsse also in der Regel bis spätestens 31.03.2021 nachweisen.
Eingeschränkter Ausleihdienst in der Bereichsbibliothek Physik/Drucken von vorbereiteten Druckaufträgen in der BBP möglich
Aufgrund der Umstellung auf Stufe 3 des COVID-19-Stufenplans der Universität Göttingen werden die Vor-Ort-Services aller Standorte der SUB Göttingen vorerst bis zum 24.1.2021 ausgesetzt. Die Schließung betrifft die Zentralbibliothek, die Bereichsbibliotheken, das Historische Gebäude und das Lern- und Studiengebäude (LSG) der Universität Göttingen. In der Zentralbibliothek und in den Bereichsbibliotheken werden eine eingeschränkte Ausleihe und Druckmöglichkeiten zu diesen Zeiten angeboten. Ausführliche Infos zu den Services finden Sie im Service-Monitor der SUB und in den FAQ.In Absprache mit dem Krisenstab der Universität sind die Drucker in der BBP wieder freigeben. Die Benutzung der PCs vor Ort ist allerdings weiterhin untersagt, Druckaufträge müssen deshalb von Zuhause per Dateiupload (https://wiki.student.uni-goettingen.de/support/drucken/drucken_dateiupload) vorbereitet werden. Die Besuche zum Drucken sollen dadurch auf ein Minimum beschränkt werden.
Die Nutzerinnen und Nutzer dürfen die Physikbibliothek während der Öffnungszeiten (Mo-Fr von 9:00 – 18:00 Uhr) zum Ausleihen und Abgeben von Büchern am Selbstverbucher kurz betreten. Die Zahl der gleichzeitigen Besucher wird zur Sicherheit wieder auf 10 Personen reduziert, Desinfektionsmittel und Reinigungstücher für den Selbstverbucher werden großzügig ausgelegt.
Arbeitsplätze, PCs und Scanner können nicht benutzt werden.
Und noch ein Hinweis: das Physik-Gebäude ist verschlossen, bitte klingeln!
Die SUB Göttingen bietet verstärkt die Möglichkeit, sich an der virtuellen Informationstheke zu informieren und beraten zu lassen. Fragen können in einer Videokonferenz im BigBlueButton-Raum jetzt immer Montag bis Freitag, 11:00 – 12:00 Uhr und neu: 14:00 – 15:00 Uhr live gestellt werden.
CIP-Pool-Drucker in der Bereichsbibliothek Physik
In der BBP wurde ein CIP-Pool-Drucker aufgestellt. Infos zur Benutzung gibt es hier:Website CIP Physik
18.05.21 - Zurück zum Hybridbetrieb
Wir freuen uns Ihnen mitteilen zu können, dass die Fakultät für Physik in den Hybridbetrieb zurückkehrt.Das bedeutet für Sie, dass wir Ihnen so viel Präsenzveranstaltungen wie unter den aktuellen Rahmenbedingungen möglich anbieten.
Ob eine Veranstaltung wieder in Präsenz im Hörsaal stattfindet, erfahren Sie zeitnah von der entsprechenden Lehrperson oder ihrer Assistenz. Gleiches gilt für alle organisatorische Fragen wie bspw. Treffpunkte, Ein- und Auslass etc. Bitte beachten Sie, dass das Gebäude weiterhin für Studierende geschlossen ist. Für die Vorlesungen des 2. und 4. Fachsemesters werden sog. Hörsaalgruppen eingerichtet, die in Rotation eine Präsenzteilnahme ermöglichen. Auch hier erhalten sie nähere Informationen von den Lehrenden. Selbstverständlich ist auch eine virtuelle Teilnahme weiterhin möglich.
Bitte denken Sie daran, dass Sie es ein Stück weit selbst in der Hand haben, wie lange wir dieses Angebot aufrechterhalten können. Halten Sie sich an die geltenden Hygienebestimmungen und -regeln (nicht nur an der Uni) und nehmen Sie Rücksicht auf andere. Insbesondere ist es untersagt, bei ungeklärten Erkältungssymptomen das Gebäude zu betreten.
Nutzen Sie insbesondere auch die Testmöglichkeiten der Universität. Anmeldung online unter: hier
Sollten Sie positiv auf Covid-19 getestet werden, melden Sie sich bitte umgehend beim Studiendekanat.
Bei Fragen melden Sie sich gern bei uns.
Erweiterung der Maskenpflicht
Auf dem gesamten Uni-Gelände herrscht die Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung. Dies gilt insbesondere auch draußen vor dem Gebäude, wenn Sie keine 1,5 m Abstand einhalten können. Es ist weitestgehend ausreichend, anstatt der jetzigen Mund-Nasen-Bedeckung aus Stoff eine OP-Maske zu tragen (es ist aber darauf zu achten, dass es sich tatsächlich um ein Medizinprodukt handelt!). FFP2- oder KN95/N95-Masken sind nur in Ausnahmefällen notwendig.Studiendekanat auch weiterhin erreichbar
Die Mitarbeiterinnen des Studiendekanats sind weiterhin per Email erreichbar.Frau Lips wird zusätzlich während der üblichen Geschäftszeiten (Mo-Fr. 9-16 Uhr) auch telefonisch erreichbar sein.
Die Kontaktdaten entnehmen Sie bitte der Seite mit den AnsprechpartnerInnen.
Alle FachberaterInnen sind ebenfalls weiterhin per Email erreichbar.
Dokumente und Unterlagen können über den Briefkasten vor dem Fakultätshaupteingang eingereicht werden. Dieser wird wöchentlich geleert.
Studierende ohne PC-Zugang
Studierende, die keinen PC-Zugang haben, werden gegeben, sich zeitnah beim studiendekanat zu melden.Mensa-Betrieb
die Geschäftsführung des Studentenwerks hat gerade die Information herausgegeben, dass der Mensabetrieb wieder möglich sein wird; in der Lunchbox, also: Nord-Mensa bereits ab morgen, 20.05.2021,Zentralmensa nächste Woche ab Dienstag 25.05.2021.
Aufgrund der sich dynamisch ändernden Lage empfehlen wir, sich aktuell auf den Seiten des Studentenwerks über die Versorgungssituation zu informieren.
Gastronomie Studentenwerk Göttingen
Fakultätsgebäude ist bis auf Weiteres für Studierende geschlossen.
Das Fakultätsgebäude ist bis auf Weiteres nicht mehr für Studierende zugänglich. Die Kartenprofile wurden entsprechend angepasst.Projektpraktikum Physik
Von der aktuell sich wieder verschärfenden Corona-Lage ist auch das Projektpraktikum im SoSe21 betroffen. Sofern Sie ein Projekt haben, welches sich weitestgehend in Heimarbeit mit gebotenem Abstand zu den anderen Ihrer Gruppe durchführen lässt (d.h. z.B. ein Projekt mit großem Software-/Analyse-Anteil), sollten Sie dieses weiter verfolgen - natürlich in enger Absprache mit Ihre*r Betreuer*in. Sollte sich ein gewisser "hands-on"-Anteil nicht vermeiden lassen, prüfen Sie bitte die Realisierbarkeit unter den vom Präsidium herausgegebenen RichtlinienAuch dies bitte im Detail vorher mit Ihre*r Betreuer*in absprechen und das Projekt hinsichtlich Durchführbarkeit überprüfen sowie an die jeweils geltende Corona-Warnstufe anpassen.
Um das ganze organisatorisch zu unterstützen, werden zwei Dinge angeboten:
* Die Anmeldung Ihres Projekts, sofern Sie es noch nicht angemeldet haben, kann (mit Themenvorschlag und möglichst als Gruppe von bis zu sechs Teilnehmer*innen)
*bis Ende April erfolgen*, um genug Zeit zur Abstimmung zu geben. Die Themen können komplett eigene Ideen von Studierenden sein, es besteht aber auch die Möglichkeit, bei der Online-Börse nach Themenvorschlägen zu schauen.
* Die Abschlussveranstaltung wird von Juli auf den Herbst verschoben, in der Annahme, dass die meisten Projekte mehr Zeit zur Durchführung benötigen werden. Ggf. muss die Abschlussveranstaltung virtuell per Videokonferenz o.ä. stattfinden, welches vermutlich erst einige Wochen vorher entschieden werden kann.