Erasmus+ Studierende mit Kind/ern
Gleichberechtigung und Inklusion spielen eine wichtige Rolle im Erasmus+ Programm. Es ist Aufgabe der am Programm partizipierende Hochschulen für Chancengleichheit zu sorgen, um allen aktuellen und zukünftigen aller Teilnehmenden Sorge zu tragen. Intern legen Auswahlverfahren der Hochschulen fest, Gleichbehandlung und Inklusion Rechnung tragen.
Zuschuss (Social Top-Up)
- Das Top-Up soll Teilnehmende, die ein Auslandsstudium mit Kind/ern planen, unterstützten.
- Eine Beantragung ist auch bei Mitreise des Partners möglich. Das Social Top-Up kann nur einmal pro Kind beantragt werden (keine Doppelförderung).
- Elternteile, die mit mind. zwei Kindern ein Auslandsstudium planen, können beide das Social Top-Up beantragen.
- Unabhängig vom Programmland kann ein monatlicher Zuschuss von 250,00 € pro geförderten Monat gewährt werden.
- Die Beantragung erfolgt über ein Online-Fomular, welches im Juni von der Abt. Göttingen International an fristgerecht nominierte Studierende gesendet wird. Antragsfrist: 15.06. Spätere Meldungen werden nicht berücksichtigt.
- Nicht kombinierbar mit weiteren Social Top-Ups für Teilnehmende mit Beeinträchtigung, Erstakademiker*innen oder erwerbstätige Studierende.
- Kombinierbar mit dem Top-Up Green Travel.
- Kombinierbar mit dem Top-Up Outgoing Praktika.
Kontakt:
Karen Denecke
Von-Siebold-Straße 2
37075 Göttingen
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