Die Abläufe in der Erasmus+ Key Action 103 (s. aktuelle Ausschreibungen 2021/22)

Im Folgenden finden Sie eine Erläuterung der Verfahren im Erasmus+ Key Action 103. Bitte nutzen Sie ergänzend die bereitgestellten Leitfäden und Checklisten und besprechen Sie Ihr Vorhaben auch mit Ihrem/Ihrer Programmbeauftragten in der Fakultät.

Auswahlphase:

Bevor Sie einen Erasmus+ Aufenthalt beginnen können, müssen Sie von Ihrer Fakultät für einen der verfügbaren Austausche ausgewählt werden. Das Bewerbungsverfahren sowie die Auswahlkriterien sind zentral für alle festgelegt. Die Bewerbungsfrist ist einheitlich geregelt (Ausnahme Medizin). Aktuelle Informationen entnehmen Sie bitte der jeweiligen Ausschreibung.
Achtung: Die Bewerbungsfrist an den Fakultäten endet am 31.01.2021 und die zentrale Nominierungsfrist (Abt. Göttingen International) ist der 30.04.2021.

Nominierungs- und Anmeldephase:

Nach erfolgreicher Auswahl werden Sie für den entsprechenden Austausch durch den/die Programmbeauftragte*n gemeldet.
Für die interne Meldung unterzeichnen Sie bitte die Nominerungsform, die Sie von Ihrer/Ihrem Programmbeauftragten erhalten. Bis spätestens 30.04.2021 wird dann über die/den Programmbeauftragten das Original mit Ihrer Unterschrift sowie der/des Programmbeauftragte*n bei uns eingereicht. Erst dann können Sie formal für einen Platz und je nach Verfügbarkeit der Mittel für eine Erasmusförderung eingeplant werden.

Auf Grundlage Ihrer Nominierung, erhalten Sie von uns frühzeitig vor Beginn der Mobilität und bei Erfüllung der Fördervoraussetzungen zum einen das Grant Agreement, zum anderen den Zugang zum Online Linguistic Support (OLS) um den verpflichtenden Sprachtest vor der Mobilität zu absolvieren. Der OLS-Versand erfolgt automatisch. Sie werden hierüber auch jeweils kurzfristig eine Vorabinformation erhalten.

Weiterhin ist eine Anmeldung bzw. Nominierung an der Gasthochschule (Fristen beachten) erforderlich. Diese erfolgt im ersten Schritt durch Ihren/Ihre Programmbeauftragten. Weitere Informationen erhalten Sie dann im zweiten Schritt von der Gasthochschule und ggf. Ihrem/Ihrer Programmbeauftragten. Hilfreiche Hinweise entnehmen Sie bitte auch unserer Austauschdatenbank. Bitte beachten Sie, dass die Anmeldeverfahren an den Partneruniversitäten variieren können. Am besten halten Sie auch hier mit Ihren Programmbeauftragten Kontakt und sprechen das Vorgehen bezüglich der Nominierung und Anmeldung an der aufnehmenden Hochschule ab. Eine Nominierung und Anmeldung durch Göttingen International erfolgt grundsätzlich nicht.

In dieser Phase ist auch das Learning Agreement zu erstellen, in welchem die geplanten Lehrveranstaltungen an der Gasthochschule zu vermerken sind.

Mobilitätsphase:

Innerhalb des vereinbarten Studienzeitraums befinden Sie sich an der Gasthochschule und nehmen am dortigen Lehrangebot teil. Als Aufenthaltszeitraum zählt die reine akademische Aufenthaltszeit, welche am Ende des Aufenthalts durch die aufnehmende Einrichtung am letzten Tag Ihres Aufenthaltes bestätigt wird. Sollten Sie das Angebot von Orientierungstagen annehmen, lassen Sie sich diese Tage bitte bestätigen.

Nachbereitungsphase:

Nach Beendigung Ihres Aufenthaltes sind die Bestätigung Ihres Aufenthaltes, das Transcript of Record sowie die Erfahrungsberichte einzureichen. Bitte nutzen Sie auch hier die bereitgestellten Leitfäden und Checklisten.

Beurlaubung

Sofern Ihr Erasmus+ Studienaufenthalt kein Pflichtauslandsstudienaufenthalt ist, der fest in der Studienordnung Ihres Studiengangs vorgeschrieben ist, können Sie sich für seine Dauer beim Studierendenbüro beurlauben lassen. Das bedeutet, dass Sie noch an der Universität eingeschrieben sind, aber nicht den vollen Semesterbeitrag bezahlen müssen.
Für die Beurlaubung benötigen Sie eine Bescheinigung Ihres/r Programmbeauftragten über die Dauer Ihres Auslandsstudiums, alternativ können Sie auch Ihre interne Online-Nominierung oder die Annahmebestätigung Ihrer Gasthochschule verwenden.
Sollte Ihr Auslandsaufenthalt in der Studienordnung Ihres Studiengangs vorgeschrieben sein, können Sie sich zwar nicht beurlauben, aber ggf. von den Studiengebühren befreien lassen.
Für konkrete Fragen zur Beurlaubung wenden Sie sich am besten an die Mitarbeiter*innen des Servicebüros.