Akkreditierung

Was ist eine Akkreditierung und wer ist dafür zuständig?

Nach der Einführung der Bologna-Reform wurde die Akkreditierung für neue BA/MA-Studiengänge 1998 auf Beschlüsse der Hochschulrektorenkonferenz (HRK) und der Kultusministerkonferenz (KMK) eingeführt. Die Akkreditierung erfolgt durch dezentrale Akkreditierungsagenturen, die ihrerseits wieder durch die Stiftung zur Akkreditierung von Studiengängen in Deutschland (Akkreditierungsrat) zugelassen und überprüft werden.
Für die Universität Göttingen ist die ZEvA (Zentrale Evaluations- und Akkreditierungsagentur) mit Sitz in Hannover zuständig.
Die konkrete Begutachtung wird durch eine Gutachterinnen- und Gutachtergruppe durchgeführt, die sich aus renommierten Hochschullehrerinnen und Hochschullehrern des Fachs, Vertreterinnen und Vertretern der Berufspraxis und der Studierenden zusammensetzt. Die Begutachtung besteht neben der Prüfung der Antragsunterlagen auch in einer Vor-Ort-Begehung. Dabei bekommen die Gutachterinnen und Gutachter Gelegenheit, mit Vertreterinnen und Vetretern der Hochschulleitung, der Fakultätsleitung, den Programmverantwortlichen und Lehrenden des Studiengangs sowie mit Studierenden über die Antragsunterlagen zu diskutieren. Zudem werden vor Ort die beteiligten Institute besichtigt. Nach erfolgter Begehung erstellen die Gutachterinnen und Gutachter einen Bericht, zu welchem die Hochschule eine Stellungnahme verfassen kann. Auf Grundlage des Berichts und der Stellungnahme entscheidet dann der Ständige Akkreditierungsrat (SAK) der ZEvA über die Akkreditierung. Diese kann auch unter Auflagen erfolgen.

Durch die Akkreditierung wird festgestellt, ob ein Studiengang bestimmten Ansprüchen genügt. Die Akkreditierung kann also als TÜV für Studiengänge bezeichnet werden. Wichtigstes Ziel ist dabei, dass die Studiengänge fachliche und inhaltliche Mindeststandards bieten, die Module dem Qualifikationsziel entsprechen und der Studiengang auch in der angegebenen Zeit absolviert werden kann. Zudem wird überprüft, ob es entsprechende Berufsfelder für die Absolventen gibt.

Da eine Akkreditierung befristet ist, müssen Studiengänge regelmäßig reakkreditiert werden.
Die Kosten der Akkreditierung eines Studiengangs betragen zwischen 10.000 und 15.000 Euro. Um diese hohen Kosten etwas zu senken, können aber im Rahmen einer Clusterakkreditierung inhaltlich verwandte Studiengänge gleichzeitig akkreditiert werden.
Seit 2007 besteht auch die Möglichkeit einer sogenannten Systemakkreditierung. Dies bedeutet, dass das Hochschuleigene System akkreditiert wird und damit automatisch alle Studiengänge an der Hochschule akkreditiert sind. Die Uni Göttingen bemüht sich momentan um eine Systemakkreditierung.


Welche Studiengänge sind akkreditiert?

An der Sozialwissenschaftlichen Fakultät sind im Rahmen einer Clusterakkreditierung folgende Studiengänge bereits akkreditiert:
- Euroculture MA
- Erziehungswissenschaften mit dem Schwerpunkt Forschung und Entwicklung im Bildungswesen MA
- Ethnologie Mono-BA
- Ethnologie 2-Fächer-BA
- Ethnologie MA
- Euroculture MA
- Geschlechterforschung 2-Fächer-BA
- Geschlechterforschung MA
- Globale Politik: Strukturen und Grenzen MA
- Interdisziplinäre Indienstudien Mono-BA
- Moderne Indienstudien 2-Fächer-BA
- Modern Indian Studies MA
- Politikwissenschaft Mono-BA
- Politikwissenschaft 2-Fächer-BA
- Politikwissenschaft 2-Fächer-BA (Profil Lehramt)
- Politikwissenschaften MA
- Sozialwissenschaften BA
- Soziologie Mono-BA
- Soziologie 2-Fächer-BA
- Soziologie MA
- Sport 2-Fächer-BA
- Sport 2-Fächer-BA (Profil Lehramt)
- Sportwissenschaft mit den Schwerpunkten Rehabilitation und Prävention MA
- Promotionsstudiengang Sozialwissenschaften


Weiterführende Informationen

Akkreditierungsrat
ZEvA
Hochschulkompass der HRK