Bitte beachten Sie:
Die Zulässigkeit einer Remonstration setzt u.a. voraus, dass nachweislich an der Rückgabe- und Besprechungsveranstaltung der Klausur/Hausarbeit teilgenommen und diese Teilnahme vom Dozenten vermerkt wurde (z.B. durch einen Stempel auf der Klausur). Andernfalls werden Remonstrationen grundsätzlich als unzulässig abgewiesen.
Remonstrationsleitfaden der Juristischen Fakultät der Georg-August-Universität Göttingen (Stand: 15. Mai 2015)