Die dezentralen Gleichstellungsbeauftragen werden bei den personalrechtlichen Maßnahmen bei Neueinstellungen für wissenschaftliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie bei Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Verwaltung mit einbezogen.
Die folgende Liste gibt an, welche Informationen die Gleichstellungsbeauftragte braucht, um einer personalrechtlichen Maßnahme abschließend zuzustimmen.

Bitte setzen Sie sich frühzeitig, d.h. vor der Entscheidung, wen Sie einstellen wollen, mit uns in Verbindung!


Benötigte Unterlagen: