Studienberatung mit Schwerpunkt Diversity


Das Angebot der Studienberatung mit Schwerpunkt Diversity musste Ende 2020 leider eingestellt werden. Trotzdem möchten wir Ihnen die Informationen dieser Seite und ihrer Unterseiten weiterhin zur Verfügung stellen. Bitte beachten Sie, dass die Unterseiten und Links nicht mehr aktualisiert werden können (Stand 06/2021).

Zum Nachteilsaugleich berät Sie die Beauftragte für Studierende mit Behinderungen und chronischen Erkrankungen Diversity Management.

Wenn Sie Ihr Studium aufgrund einer gesundheitlichen Beeinträchtigung oder familiärer Verpflichtungen flexibel gestalten müssen oder möchten, weden Sie sich gern an sie.





In einer Beratung kann es z. B. um folgende Themen gehen: Stundenplangestaltung oder Studienverlaufsplanung, Studieren mit Kind, Assistenz am Campus oder Nachteilsausgleich. Auch können weitere Unterstützungsangebote an der Universität Göttingen vorgestellt werden.

Was ist mit Nachteilsausgleich gemeint?
Wenn Sie eine Behinderung, chronische Erkrankung oder psychische Beeinträchtigung haben, können Sie einen Antrag auf Nachteilsausgleich stellen. Sie können z.B. folgende Maßnahmen beantragen:
• Verlängerung der Bearbeitungszeit von Prüfungsleistungen
• Zulassen von personeller oder technischer Unterstützung
• Ersatz durch Anwesenheitspflicht durch andere Leistung

Ausführlichere Informationen finden Sie in der rechten Spalte.

Mutterschutzgesetz
Seit dem 1. Januar 2018 gilt auch für Studentinnen das Mutterschutzgesetz. Informationen zu Ihren Rechten, Schutzfristen und der organisatorischen Umsetzung des Mutterschutzgesetzes finden Sie hier: Informationen zum Mutterschutz.
Auf der Homepage der Stabstelle "Chancengleichheit und Diversität" finden Sie weitere hilfreiche Informationen, wie z.B. eine Checkliste für werdende Mütter.


In diesem Zusammenhang möchten wir Sie auch auf das moveMento-Programm aufmerksam machen: #moveMentothemovie moveMento: Mentoring für alle, die als Erste in ihrer Familie studieren