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Bi-nationale Promotionsverfahren (Cotutelle)

aula klein

Quelle: Universität Göttingen: Öffentlichkeitsarbeit


Ein Cotutelle-Verfahren/Co-tutelle/Cotutelle de thése oder bi-nationales Promotionsverfahren eröffnet im Unterschied zum normalen Promotionsverfahren die Möglichkeit den Doktorgrad von zwei Hochschulen zu erwerben. Die Grundlage für ein solches Promotionsverfahren bildet ein internationaler Kooperationsvertrag, der für jeden Doktoranden bzw. jede Doktorandin individuell verhandelt werden muss.

Wann ist ein Co-tutelle oder binationales Promotionsverfahren sinnvoll?


Gerade Promotionsvorhaben, bei denen eine Betreuerin oder einer der Betreuer einer anderen ausländischen Hochschule angehört und bei deren Bearbeitung ein längerer Forschungsaufenthalt im Ausland erforderlich ist, bieten sich für Cotutelles an.
Im Gegensatz zum üblichen Promotionsverfahren wird die Dissertation an zwei Hochschulen gleichzeitig eingereicht. Die mündliche Prüfung erfolgt dann entweder in Göttingen oder an der ausländischen Hochschule. Die Prüfungskommission wird üblicherweise von beiden Hochschulen bestellt. Ihre Zusammensetzung wird in ihren Grundzügen im Kooperationsvertrag festgelegt.

WICHTIG! Der Kooperationsvertrag kann nur mit einer ausländischen Hochschule geschlossen werden, an der eine oder einer der Betreuer/innen ordentliche/r Professor/in ist.




Wie entsteht der Kooperationsvertrag/Co-tutelle-Vertrag?


Die Universität Göttingen (Abteilung Studium und Lehre/Internationale Lehrentwicklung) verhandelt in Abstimmung mit dem Doktoranden oder der Doktorandin, den Promotionsbetreuern und den betreuenden Fakultäten mit der ausländischen Hochschule über die Einzelheiten des bi-nationalen Promotionsverfahrens. Ausgehend von der im jeweiligen Fach geltenden Promotionsordnung wird im Einvernehmen mit der Partnerhochschule ein Vertragsentwurf erstellt, der den Ablauf der Promotion von der Einschreibung bis zur Urkundenverleihung regelt. Sobald sich alle Vertragsparteien auf eine verbindliche Version geeinigt haben, wird der Vertrag von den Hochschulleitungen, den Dekanen der entsprechenden Fakultät und den Betreuern unterschrieben. Der/die Doktorand/in unterschreibt den Vertrag ebenfalls.


Wie funktioniert das Verfahren in Göttingen?

Wenn Sie ein bi-nationales Promotionsverfahren planen, schreiben Sie uns eine E-Mail, in der Sie kurz Ihr Vorhaben umreißen, wir schicken Ihnen dann ausführlichere Informationen zum Ablauf und einen Fragebogen zu, mit dessen Hilfe wir Ihren individuellen Cotutelle-Vertrag erarbeiten.