In publica commoda

Welches Bild für welchen Zweck?

Die Universität Göttingen legt großen Wert auf eine authentische Bildsprache, die den tatsächlichen Gegebenheiten an unserer Universität entspricht. Denn Bilder sprechen eine eigene Sprache und prägen die Gestaltung durch Stil und Motiv entscheidend mit. Aus diesem Grund hat die Öffentlichkeitsarbeit eine Bildsprache definiert, die auf den allgemeinen Auftritt der Universität abgestimmt ist. Viele unserer Fotos lassen wir deswegen von Fotografinnen und Fotografen vor Ort erstellen und regelmäßig aktualisieren. Dennoch wird es auch weiterhin viele Motive geben, die abgestimmt auf den jeweiligen Verwendungszweck neu fotografiert werden müssen. Hierfür vermitteln wir auf Nachfrage den Kontakt zu Fotografen, mit denen wir regelmäßig zusammenarbeiten.

Rechtliches

Generell gilt es, bei der Verwendung von Fotos rechtliche Vorgaben zu beachten. Von besonderer Bedeutung sind dabei das Urheberrechtsgesetz und das Recht am Bild.

Das Urheberrechtsgesetz ist das Recht der schöpferisch Tätigen wie zum Beispiel Fotografen, Designer, Musiker oder Maler. Es schützt den Urheber in seinen geistigen und persönlichen Beziehungen zum Werk und regelt den Umgang mit schöpferischen Werken wie beispielsweise Texten, Videofilmen oder Fotos. Zugleich dient das Urheberrechtsgesetz der Sicherung einer angemessenen Vergütung im Falle der Nutzung.

Neben dem Urheberrecht des Fotografen ist das Persönlichkeitsrecht des Abgebildeten zu beachten. Die Rechte von Personen, die auf einem Bild abgebildet sind, regelt das Kunsturhebergesetz. Es spielt eine wichtige Rolle bei der Durchsetzung des Rechts am eigenen Bild, denn Abbildungen dürfen nur mit Einwilligung des Abgebildeten verbreitet oder öffentlich zur Schau gestellt werden.

Wir empfehlen dringend, die rechtlichen Rahmenbedingungen zu beachten, denn andernfalls riskiert man Abmahnungen oder weitere rechtliche Schritte.