Erfolgreiches Göttinger Debüt beim Hanse Moot Court

Im November 2019 nahmen erstmals vier Göttinger Studierende am Hanse Moot Court teil. Vertreten wurde die Juristische Fakultät durch Rebecca Obst, Julika Schmidt, Julica Schütz sowie Rasmus Stumpf, die von Herrn Prof. Dr. Schorkopf und Timo Albrecht betreut wurden. Diesen bundesweit einzigen Moot Court für Verfassungsrecht richtete das Hamburgische Verfassungsgericht in Kooperation mit der Bucerius Law School sowie der Universität Hamburg erst zum zweiten Mal aus. Insgesamt nahmen 15 Teams aus dem gesamten Bundesgebiet teil. Inhaltlich thematisierte der aktuelle Durchgang die Rechtmäßigkeit des Ausschlusses einer Bundestagsabgeordneten aus einer Plenarsitzung. In diesem Rahmen hatten sich die Studierenden u.a. mit der Sicherung der Funktionsfähigkeit des Parlaments, dem Statusrecht der Bundestagsabgeordneten aus Art. 38 Abs. 1 S. 2 GG sowie dem Geschäftsordnungsrechts des Bundestages zu beschäftigen. Angelehnt war der Sachverhalt an eine politisch brisante und hochaktuelle Situation aus der Hamburgischen Bürgerschaft. Die teilnehmenden Teams standen vor der anspruchsvollen Aufgabe, sowohl für die Antragsteller- als auch Antragsgegnerseite Schriftsätze für ein fiktives Organstreitverfahren vor dem Bundesverfassungsgericht zu verfassen. Zudem waren die inhaltlichen Ausarbeitungen – in den Räumlichkeiten des Hanseatischen Oberlandesgerichts sowie im Großen Festsaal des Hamburger Rathauses – mündlich vor unterschiedlich besetzten Richterbänken zu präsentieren. Besonders erfreulich ist, dass Julica Schütz die Auszeichnung für das drittbeste Plädoyer (bei mehr als 50 Teilnehmenden) erhielt.