Förderung durch Erasmus+ Key Action 103 (Mobilität mit Programmländern)

Im Rahmen des Erasmus+ Key Action 103 Programms unterhält die Universität Göttingen Partnerschaften mit anderen europäischen Hochschulen. Sofern Sie für einen 3 - 12 monatigen Austausch an einer Partnerhochschule ausgewählt und fristgerecht nominiert wurden, können Sie durch das Programm gefördert werden.

Die Förderung zeichnet sich durch zwei wesentliche Elemente aus.


  • Den Erlass der Studiengebühren an der Partnerhochschule
  • Die Zahlung eines finanziellen Zuschusses zum Auslandsaufenthalt


  • Die Förderraten sind nach Länderkategorien gestaffelt und werden für jedes Förderjahr neu festgelegt. Mit der Übersicht in der rechten Spalte, können Sie Sich über die aktuellen Fördersätze, sowie die Auszahlungsmodalitäten informieren.

    Sie haben grundsätzlich die Möglichkeit für jeden Studienabschnitt (B.A./M.A./Ph.D.) maximal 12 Monate gefördert zu werden. Hierbei besteht die Möglichkeit, die pro Studienabschnitt verfügbaren Erasmus+-Key Action 103 Fördermonate auf einzelne Aufenthalte aufzuteilen (z.B. 6 Monate Studium, 2 Monate Praktikum, etc.).