Familienfreundliche Abschlussstipendien

Antragsfristen: 15. Januar und 15. Juni

Die Göttinger Graduiertenschule Gesellschaftswissenschaften (GGG) vergibt Abschlussstipendien an Promovierende der Gesellschaftswissenschaften, die aufgrund der Betreuung von Kindern oder der Pflege im Kontext der Familie während der Promotionsphase eine Finanzierung zum Abschluss ihrer Promotion benötigen.

Bewerben können sich promovierende Mitglieder der GGG, wenn sie ihr Kind bzw. ihre Kinder im eigenen Haushalt betreuen oder eine Person im Familienkontext längerfristig pflegen. Die Förderdauer beträgt maximal 4-6 Monate bei einer Förderhöhe von 1.200 Euro (plus 400 Euro bei 1 Kind, bzw. 1 pflegebedürftigen Person, plus ggf. 100 Euro pro weiterem Kind, abzüglich Elterngeld) pro Monat. Die Stipendien werden auf Basis der "Richtlinie zur Vergabe von Stipendien der Georg-August-Universität" vergeben.

Bitte beachten Sie die Kriterien für die Vergabe von Förderungen durch die GGG.
Vor der Bewerbung ist es ab 2022 erforderlich, den Antrag zunächst in Ihrer Fakultät einzureichen (Sowi: bei der Gleichstellungsbeauftragten, Wiwi im Department oder sonst im Studiendekanat, Jura im Dekanat oder Studiendekanat). Wenn diese bestätigt, dass a) keine anderen Finanzierungsmöglichkeiten für Sie zur Verfügung stehen und b) keine anderen Gründe als Kinder oder Pflegeaufgaben zur Verlängerung der Promotionszeit geführt haben, wird der Antrag an die GGG weitergeleitet.


Eine Abschlussförderung ist entweder bis zur Einreichung der Dissertation bei der Fakultät oder bis zur Disputation möglich. Eine Förderung bis zur Disputation ist nur machbar, wenn die Gutachten binnen 2 Monaten nach der Abgabe vorliegen bzw. die Disputation zeitlich realistisch innerhalb des Förderzeitraums erfolgt.

Voraussetzungen für den Antrag sind:

  • Zulassung als Doktorand/in in einer GGG-Fakultät und Immatrikulation an der Georg-August-Universität
  • Mitgliedschaft in der GGG
  • Die Dissertation muss zum Zeitpunkt der Förderung weit fortgeschritten sein und mit Ende der Förderung realistisch abschließbar sein (Einreichung oder Disputation).
  • Promovierende aus Promotionsprogrammen, die eigene finanzielle Förderungen für Eltern vorsehen (z. B. DFG), können sich nur bewerben, wenn eine Förderung im Programm nicht möglich ist (Begründung bitte beifügen). Teilförderungen sind möglich.
  • Die förderungsfähige Phase endet mit dem Einreichen der Doktorarbeit beim Dekanat bzw. der Disputation.
  • Anträge können für die jeweils nächsten 9 Monate gestellt werden. Stichtage zum Einreichen sind der 15.01. und 15.06. (Posteingang).


Der Antrag muss enthalten:

  • Stellungnahme der Fakultät zu den oben im vierten Absatz genannten beiden Punkten
  • Antragsbogen für das Familienstipendium als word-Datei oder pdf
  • Fragebogen der GGG zur Aktualisierung Ihrer Daten
  • tabellarischer Lebenslauf und bisherige Abschlusszeugnisse in Kopie
  • Begründung für das erforderliche Abschluss-Stipendium (insgesamt höchstens 3 Seiten), die folgende Punkte enthalten soll:
    • Beginn und bisheriger Verlauf des Promotionsprojektes, Betreuungssituation und bisherige Finanzierung
    • Darstellung familiärer Gründe (Anzahl der Kinder, Beschreibung der Betreuung der Kinder bzw. pflegebedürftigen Person: Wer macht was? Wer hilft? Welche Betreuungseinrichtungen stehen zur Verfügung?)
    • Erklärung über Ihre finanzielle Situation und die Ihrer engeren Familie: Welches Einkommen haben Sie in welcher Höhe aus welcher Quelle? Welche Kosten werden ggf. von anderen Institutionen übernommen?
    • wenn vorhanden: Darstellung zusätzlicher Gründe für eine Förderung (z.B. soziale Herkunft, Behinderung oder Erkrankung, Aufenthaltsstatus, Bedarf an Assistenz)
    • ggf. Darstellung weiterer wissenschaftlicher Gründe, die für die Förderung sprechen (z.B. Cotutelle)
  • aktuelles Inhaltsverzeichnis der Dissertation, aus dem der Arbeitsstand ersichtlich ist (welche Abschnitte sind fertig, welche benötigen welche Überarbeitung bzw. welche fehlen noch?)
  • Arbeits- und Zeitplan für die beantragte Förderperiode (ggf. inkl. angestrebtem Disputationstermin)
  • Stellungnahme der Promotionsbetreuung mit Kontaktdaten. Diese Stellungnahme soll Auskunft darüber geben, warum die Förderung sinnvoll, dringlich und notwendig ist. Zudem soll eingeschätzt werden, ob und bis wann der Abschluss des Promotionsprojektes realistisch zu erwarten ist. (Formblatt von früher entfällt.)
  • bei einem Förderantrag bis zur Disputation: Erklärung aller Promotionsgutachter*innen mit genauen Zeitangaben, dass sie die Promotion binnen 2 Monaten nach Abgabe bzw. so zeitnah erstellen werden, dass die Disputation zeitlich realistisch innerhalb des Förderzeitraums erfolgt
  • Erklärung, welche Kosten ggf. von anderen Institutionen übernommen werden.
  • Bescheinigung der Annahme als Doktorandin oder Doktorand durch das Dekanat (in Kopie)



Einen Antrag stellen kann jedes promovierende Mitglied der GGG als Brief oder pdf an: Göttinger Graduiertenschule Gesellschaftswissenschaften (GGG), Historische Sternwarte, Geismar Landstr. 11, 37083 Göttingen, ggg@uni-goettingen.de.