Frequently Asked Questions (FAQ)



Akademischer Aufenthaltszeitraum


Der akademische Aufenthaltszeitraum beginnt mit dem Vorlesungsbeginn und endet i. d. R. mit Vorlesungsende bzw. der letzten Klausur. Ferienzeiten können bei der Erasmus+ Förderung nicht berücksichtigt werden. Orientierungstage vor Beginn der Vorlesungszeit können angerechnet werden, sofern die aufnehmende Einrichtung die Teilnahme bestätigt.

Anerkennung


Welche Leistungen aus dem Ausland wurden bereits anerkannt?
siehe Prüfungsmanagement FlexNow - Anerkannte Leistungen (nach ausländischer Universität)

Beurlaubung


Eine Beurlaubung während eines Erasmus+ Studienaufenthaltes ist unter bestimmten Voraussetzungen möglich.
Beulaubung

Verlängerung


Kann ich meinen Erasmus+ Key Action 103 Aufenthalt verlängern?
Regulär nominierte Studierende, die ihren laufenden Aufenthalt verlängern möchten, können dies unter Beachtung der gemäß pro Platz vereinbarten Monate (siehe Inter-institutional agreement) und den geltenden Erasmus+ Regeln und Fristen für diese Leitaktion tun. Verlängerungen sind mindestens vier Wochen vor Ablauf des Aufenthaltes, gerne auch früher, mit allen Beteiligten, insbesondere der Abteilung Göttingen International abzusprechen und zu vereinbaren. Eine finanzielle Förderung für den Verlängerungszeitraum erfolgt nicht.