Neue Regelung für Promovierende der Forst- und Agrarwissenschaften

Im Oktober 2015 ist die Graduiertenschule für Forst- und Agrarwissenschaften (GFA) an der Universität Göttingen eröffnet wurden. Mit Gründung dieser 4. Graduiertenschule ist nun sichergestellt, dass jede/r Promovierende/r Zugang zu einer zuständigen Graduiertenschule hat. Die Stärke des Göttinger Modells der Graduiertenschule besteht darin, dass die jeweiligen Graduiertenschulen spezifisch an den unterschiedlichen Fächerkulturen ausgerichtet sind und dabei interdisziplinär miteinander kooperieren.

Promovierende der Agrar- und Forstwissenschaften, die ihre Promotion ab Oktober 2015 beginnen, sind im Regelfall Mitglied in der GFA. Mit der Zulassung zur Promotion in den Agrar- und Forstwissenschaften sind Sie automatisch Mitglied der GFA.
In begründeten Ausnahmefällen können Sie GGG Mitglied werden, indem sie bei der GFA einen Antrag auf Wechsel der Graduiertenschule stellen und sich bei Zustimmung der GFA mit Hilfe des Fragebogens bei der GGG anmelden. Hierfür müssten sich zu Beginn der Promotion in den ersten sechs Monaten für die GGG entscheiden und blieben dann auch in der GGG.
Bei welcher Graduiertenschule Sie Mitglied sind, hat keinen Einfluss auf das Promotionsverfahren. Sie bewerben sich in jedem Fall nach der neuen Promotionsordnung direkt bei der GFA bzw. Fakultät.