Kann die Bearbeitungszeit der Bachelorarbeit verlängert werden?
Die Bearbeitungszeit kann bei Vorliegen eines Wichtigen Grundes um bis zu 4 Wochen verlängert werden. Ein Antrag auf Verlängerung der Bearbeitungszeit auf Grund einer Erkrankung muss unverzüglich über das Online-Formular (eCampus) gestellt werden. Die Erkrankung ist durch ein Attest zu belegen. Bei anderen Verlängerungsgründen wird ein formloser Antrag, von dem Studierenden und dem Erstgutachter unterschrieben, im Prüfungsamt vor Ablauf der Frist eingereicht.