Kann ich aus einem Grundlagenmodul in das entsprechende NF-Modul wechseln?

In begründeten Ausnahmefällen, beispielsweise wenn man das Praktikum durch eine längere Krankheit nicht beenden konnte, ist der Wechsel aus einem biologischen Grundlagenmodul (10 C) in das zugehörige Schlüsselkompetenzmodul (NF-Modul), das nur die Vorlesung umfasst, möglich. Dieser Wechsel ist erst ab dem 5. Fachsemester möglich, wenn aus dem Studienplan ersichtlich ist, dass die Wiederholung des Praktikums zur Verlängerung des Studiums führen würde.
Dazu muss ein formloser Antrag an die Prüfungskommission gestellt werden, in dem die Gründe für den Wechsel erläutert sind. Dem Antrag ist beizulegen: Attest (z.B. bei Krankheit) und eine Stellungnahme des Dozenten.