15. Kolloquium des Göttinger Instituts für Kriminalwissenschaften


Mit dem diesjährigen 15. Kolloquium unter dem Titel "Das Medizinstrafrecht: Bloßer Anwendungsfall oder Innovationsmotor der allgemeinen Strafrechtslehren?" feierte das Kriminalwissenschaftliche Institut der Juristischen Fakultät Göttingen ein kleines Jubiläum. Inhaltlich standen aus diesem Anlass die Wechselwirkungen zwischen Medizinstrafrecht und allgemeinen Strafrechtslehren zur Diskussion.

Das deduktiv-hierarchische Modell von (Straf-) Normen ließe erwarten, dass die strafbewehrten Rechtsregeln innerhalb der besonderen Anwendungskontexte lediglich spezielle Ausschnitte der allgemeinen Grundsätze abbilden. Im Medizinstrafrecht begegnen jedoch vielfach normative Setzungen, die von den allgemeinen Strafrechtslehren abweichen: Es stellte sich daher die zentrale Frage, wann sich diese Abweichung aus induktiver Perspektive als „Motor der Innovation“ für das allgemeine Strafrecht begreifen lässt und wann sie „prinzipienlos“ dessen begründete Rahmengebungen verletzt.

Unter der Moderation von Prof. Dr. iur. Gunnar Duttge diskutierten insbesondere:

- Prof. Dr. iur. Karsten Gaede, Bucerius Law School Hamburg
- Dr. med. Peter Gretenkort, Facharzt für Anästhesie am Helios Klinikum Krefeld
- Prof. Dr. iur. Scarlett Jansen, Universität Trier
- Prof. Dr. iur. Thomas Klie, RA und Experte für soz. Gerontologie u. Pflege, Freiburg
- Prof. Dr. iur. Christoph Sowada, Universität Greifswald
- Dr. med. Martina Wenker, Präsidentin der Ärztekammer Niedersachsen
- Prof. Dr. med. Dr. phil. Urban Wiesing, Universität Tübingen
- Prof. Dr. iur. Frank Zieschang, Universität Würzburg

Bild1
Bild2
Bild3
Bild4
Bild5