Lehrveranstaltungen und Prüfungsvoraussetzungen für die nicht modularisierten Studiengänge (auslaufend)

A. Diplomvorprüfung bzw. Bachelorprüfung

1. Vorlesung:

System Erde 1 (V, 4 SWS)
oder
System Erde 2 (V, 4 SWS)

2. Übung:

Geologisches Grundpraktikum (P, 2 SWS)
oder
Biostratigraphisches Prakt. f. Nebenfächler (P, 2 SWS)
oder
Minerale und Gesteine f. Nebenfächler (P, 2 SWS)

3. Sechs Exkursionstage:

Geländepraktikum Ia (GP, 2 Tage)
oder
Geländepraktikum Ib (GP, 2 Tage)
und
weitere Geländepraktika nach Wahl (GP, 2 Tage)


Leistungsnachweise für die Zulassung zur Diplomvorprüfung:

zu 1: Klausur für Nebenfächler*
zu 2: Klausur zum gewählten Praktikum
zu 3: Protokoll des Geländepraktikums Ia oder Ib
zu 4: Nach Maßgabe der Leitenden der Lehrveranstaltung


Zu 1. und 2.:

Eine der Vorlesungen System Erde I oder System Erde II muss gewählt werden.
Die Übungen für Hauptfächler müssen nicht absolviert werden.
Zu den Vorlesungen werden unter Pkt. 2. spezielle Übungen für Nebenfächler angeboten.
Eine davon muss gewählt werden.

* Die spezielle Klausur für Nebenfächler umfasst den gesamten Inhalt der Vorlesung des
Semesters (System Erde I oder II, aber ohne Übungen für Hauptfächler!);
sie findet am Ende des jeweiligen Semesters statt, zeitgleich mit der Klausur für Hauptfächler.


Diplomprüfung:

a) Für Studierende, die bereits in der Diplomvorprüfung “Geowissenschaften” als Nebenfach
gewählt und die Fachprüfung abgelegt haben:

5. Eine Vorlesung der Geowissenschaften für Fortgeschrittene nach Wahl (2 SWS)
6. Ein Praktikum zu einer Vorlesung der Geowissenschaften für Fortgeschrittene (2 SWS)
7. Ein Praktikum der Geowissenschaften für Fortgeschrittene nach Wahl (2 SWS)

Nachweise für die Zulassung zur Diplomprüfung:

zu 5.-7.: Nach Maßgabe der Leitenden der Lehrveranstaltungen.
Für die Spezialisierung auf eine der 5 geowissenschaftlichen Vertiefungsrichtungen (Geologie, Paläontologie, Geochemie, Mineralogie, Umweltgeowissenschaften) müssen mindestens 4 SWS aus dem Lehrangebot der entsprechenden Vertiefungsrichtung gewählt werden. Die Vertiefungsrichtung wird dann als Nebenfach im Zeugnis genannt. Wird keine Vertiefungsrichtung gewählt, wird als Nebenfach im Zeugnis “Geowissenschaften” genannt.

b) Für Studierende, die erstmals in der Diplomprüfung “Geowissenschaften” als Nebenfach wählen: (Im Diplomzeugnis wird das Nebenfach mit “Geowissenschaften” bezeichnet)
1.-3. und 5.-7.

Nachweise für die Zulassung zur Diplomprüfung:
zu 1.-3.: Wie zur Diplomvorprüfung
zu 5.-7.: Nach Maßgabe der Leitenden der Lehrveranstaltung


c) Regelung für Studierende des Studiengangs Geophysik, die “Geowissenschaften” als Prüfungsfach oder Prüfungsfächer in der Diplomprüfung wählen:

Nachweise für die Zulassung zur Diplomprüfung:
zu 1.-3.: Wie zur Diplomvorprüfung
zu 5.-7.: Nach Maßgabe der Leitenden der Lehrveranstaltung

Wird “Geowissenschaften” als 3. Prüfungsfach (Wahlpflichtfach) benannt, müssen für die Zulassung zur Prüfung Vorlesungen und Praktika der Geowissenschaften für Fortgeschrittene im Umfang von insgesamt 12 SWS gewählt werden, davon mindestens 6 SWS aus einer der Vertiefungsrichtungen. Die Vertiefungsrichtung wird im Zeugnis genannt (Geologie, Paläontologie, Geochemie, Mineralogie, Umweltgeologie).

Wird “Geowissenschaften” als 4. Prüfungsfach (Wahlfach) gewählt, gilt die Regelung wie für Studierende anderer Studiengänge.

Wird “Geowissenschaften” als 3. und 4. Prüfungsfach gewählt, dürfen die für das 4. Prüfungsfach gewählten Lehrveranstaltungen nicht in der Auswahl der Lehrveranstaltungen für das 3. Prüfungsfach enthalten sein.