Professor Dr. Ulrich Koch, Vorsitzender Richter am BAG

Beruflicher Werdegang: Geboren 1959 in Pähl/Obb.; 1979-1985 Studium der Rechtswissenschaft in Göttingen; 1985 Erstes juristisches Staatsexamen; 1985-1990 Wissenschaftlicher Mitarbeiter am Institut für Arbeitsrecht (Lehrstuhl Professor Dr. Dres. h. c. Gamillscheg); 1985-1988 Rechtsreferendar im Bezirk des OLG Celle; 1988 Zweites juristisches Staatsexamen; 1990 Promotion; 1990 Ernennung zum Regierungsrat z. A. beim Senat der Freien und Hansestadt Hamburg; 1991 Ernennung zum Richter in der Arbeitsgerichtsbarkeit des Landes Schleswig-Holstein; 1991-1993 Abordnung an das Arbeitsgericht Neustrelitz nach Mecklenburg-Vorpommern; 1993-1994 Abordnung als Wissenschaftlicher Mitarbeiter an das BAG; seit 1993 Lehrbeauftragter an der Universität Göttingen; 1994 Versetzung in den Landesdienst von Mecklenburg-Vorpommern und Ernennung zum Direktor des Arbeitsgerichts Stralsund; 1999-2000 Abordnung in das Justizministerium Mecklenburg-Vorpommerns in Schwerin; 2001 Ernennung zum Vizepräsidenten des LAG Mecklenburg-Vorpommern; 2004-2005 Abordnung in das Justizministerium Mecklenburg-Vorpommern in Schwerin; 2005 Ernennung zum Richter am BAG; 2010 Bestellung zum Honorarprofessor an der Universität Göttingen.

Wichtigste Veröffentlichungen: Die Abmahnung eines Betriebsratsmitgliedes wegen Amtspflichtverletzung (1991, zugl. Diss. 1990); Mitautor: Die betriebsbedingte Kündigung (2000); Großkommentar zum Kündigungsrecht (4. Auflage 2012); Erfurter Kommentar zum Arbeitsrecht (15. Auflage 2015); Arbeitsrechts-Handbuch (16. Auflage 2015); Arbeitsrecht von A bis Z (19. Aufl. 2014).