Sonderförderung für Studierende mit Kind

Allgemein
Als familienfreundliche Hochschule ist es das Ziel der Georg-August-Universität, die Studienbedingungen so auszurichten, dass es für Frauen und Männer möglich ist, Studium und Familie miteinander zu ver- einbaren. Studierende mit Kind/ern, die sich für einen Erasmus+ geförderten Auslandsaufenthalt (Aufenthaltsdauer mind. 3 bis max. 12 Monate) entscheiden, ihr/e Kind/er mit an den Studienort im Ausland nehmen möchten können deshalb im Rahmen von Erasmus+ Key Action 103/131 (KA 103/131) eine Sonderförderung beantragen.

Alleinerziehende mit Kind/ern
Studierende, die während ihres Auslandsaufenthalt vor Ort alleinerziehend sind, können über die Abteilung Göttingen International einen Antrag auf Erasmus+ KA 103/131 Sonderförderung stellen. Voraussetzung ist, dass die Studierenden von ihrer Fakultät offiziell nominiert und von der Partnerhochschule angenommen wurden. Unter Beachtung des Erasmus+ KA 103/131 Fördervergabeverfahren der Universität Göttingen können unabhängig von der Anzahl der Kinder zusätzlich pauschal 200 € pro Monat gewährt werden. Da diese zusätzliche Förderung als Zuschuss gezahlt wird, sind neben dem Nachweis, der die Mitnahme des Kindes/der Kinder ins Ausland belegt, (z. B. Reiseunterlagen oder Betreuungsnachweise vor Ort) keine weiteren Belege über zusätzliche Kosten einzureichen.

Familien mit Kind/ern
Sind beide Elternteile an der Universität Göttingen immatrikuliert und planen gemeinsam einen Auslandsaufenthalt, können diese einen Antrag auf Erasmus+ KA 103/131 Sonderförderung bei der Abteilung Göttingen International stellen. Voraussetzung ist, dass beide Studierenden von ihrer Fakultät offiziell nominiert und von der Partnerhochschule angenommen wurden. Unter Beachtung des Erasmus+ KA 103/131 Fördervergabeverfahrens der Universität Göttingen können im Wintersemester 2021/22 pro Kind zusätzlich pauschal 200 € pro Monat gewährt werden, vorbehaltlich der zur Verfügung stehenden Mittel. Da diese zusätzliche Förderung als Zuschuss gezahlt wird, sind neben dem Nachweis, der die Mitnahme des Kindes/der Kinder ins Ausland belegt, (z. B. Reiseunterlagen oder Betreuungsnachweise vor Ort) sowie der Geburtsurkunde des/der Kind/er keine weiteren Belege über zusätzliche Kosten einzureichen.


Hierfür muss bis 15.07.2021 ein Antrag bei Göttingen International eingereicht werden. Die Formulare erhalten Sie auf Anfrage vom Erasmus+ KA 103/131 Team.