Sonderförderung für Teilnehmer*innen mit Beeinträchtigung

Inklusion und Chancengleichheit sind zentrale Anliegen des Erasmus+ Programms. Für Studierende und Hochschulpersonal mit Beeinträchtigung besteht deshalb die Möglichkeit, eine Zusatzförderung für durch den Auslandsaufenthalt bedingte Mehrkosten zu erhalten.

Geförderte mit Beeinträchtigung können zusätzlich zum regulären Erasmus+ Mobilitätszuschuss für Studien- oder Praktikumsaufenthalte bzw. für Lehr- oder Fortbildungsaufenthalte im Ausland einen Erasmus+ Sonderzuschuss beantragen.

Je nach finanziellem Mehrbedarf stehen zwei Zuschussarten zur Verfügung:

  • social top-up auf Förderrate
    Aufgrund des Vergabeverfahrens nur für Studierende relevant. Teilnehmer*innen erhalten zusätzlich zur monatlichen Förderrate der jeweiligen Ländergruppe ein "social top-up" in Höhe von 200€ (Hinweis: das social top-up ersetzt das top-up für Praktikant*innen). Zero Grant-Zeiträume sind von der Förderung ausgeschlossen. Es muss nur der Grad der Behinderung nachgewiesen werden. Belege über zusätzliche Kosten vor Ort sind nicht erforderlich.

  • personenbezogener Antrag über zusätzliche Mittel von bis maximal 10.000 EUR
    Bei der Vorbereitung des Erasmus+ Aufenthalts wird eine Einschätzung der Mehrkosten, die voraussichtlich während der Erasmus+ Mobilität bzw. im Gastland entstehen werden und nicht von anderen Kostenträgern abgedeckt werden (Nachweise erforderlich), erwartet. Berücksichtigt werden zum Beispiel Mehrkosten für eine barrierefreie Unterkunft, Unterstützung bei der Reise, medizinische Betreuung im Ausland, Adaptierung von Lernmaterialien oder eine Begleitperson. Diese zusätzlichen Ausgaben müssen spätestens vier Wochen nach dem Aufenthalt durch Originalbelege nachgewiesen werden.

  • Studierende sollten für einen Auslandsaufenthalt mit Erasmus+ - unabhängig von der Beantragung einer Zusatzförderung - auch BAföG in Anspruch nehmen.

Allgemeine Voraussetzungen:

  • Nachweis über die Nominierung für einen Erasmus+ Aufenthalt durch die Fakultät bzw. Göttingen International
  • Nachweis über den Grad der Behinderung: mindestens 30

Antragsstellung
Interessierte melden ihren Bedarf bitte frühzeitig an. Das Erasmus+ KA 103/1310 Team von Göttingen International stellt die Formulare zur Verfügung und unterstützt bei der Antragstellung.

Antragsfrist für Aufenthalte ab Wintersemester 2021/22:
15.07.2021

Datenschutz
Persönliche Daten sind vertraulich und werden entsprechend den jeweiligen Bundesgesetzen nur insoweit weiterverarbeitet als das für Ihr Ansuchen und Ihre Teilnahme am Erasmus+ Programm notwendig ist.