Erforderliche Sprachnachweise (für BA-Studierende)

STUDIUM_Voraussetzungen


1. Kenntnisse der englischen Sprache

Wer muss Englischkenntnisse nachweisen?

Alle Studienanfänger, gleich in welchem BA-Studiengang sie sich einschreiben wollen: BA Englisch auf Lehramt, BA English: Language, Literatures and Cultures für Nicht-Lehrämtler, BA Englisch für Wirtschaftspädagogen, BA North American Studies.

Wann müssen die Kenntnisse nachgewiesen werden?

Es handelt sich dabei um eine Studienvoraussetzung. Am besten ist es, noch vor Studienbeginn zu zeigen, dass man ausreichend Englisch kann: also bei der Bewerbung oder bei der Immatrikulation. Geht dies nicht, haben Studierende bis zum 15. Juli des Folgejahrs (=Ende der Rückmeldefrist für das folgende Wintersemester) Zeit, um einen Nachweis zu erbringen. Ist dies auch nicht möglich, kann das gewählte Fach im 3. Semester nicht weiterstudiert werden. Eine Wiedereinschreibung ist allerdings zu einem späteren Zeitpunkt möglich.

Wie werden die Kenntnisse nachgewiesen?

Das Zeugnis oder Zertifikat wird Frau Radtke im Geschäftszimmer des Englischen Seminars vorgelegt. Sie stellt eine Bestätigung aus. Diese Bestätigung reicht der/die Studierende dann weiter:

  • zum Studierendenbüro (BA Lehramt, Nicht-Lehramt; Staatsangehörigkeit EU-Staaten);
  • zum International Students' Office (Staatsangehörigkeit Nicht-EU-Staaten);
  • zum WiWi-Prüfungsamt (BA Wirtschaftspädagogik).

Welche Nachweise werden akzeptiert?

  • Abiturzeugnis: 11 Punkte (ungerundet) im Schnitt über die letzten 4 Halbjahre
  • Auslandsstudium: min. 2 Semester, englischsprachiges Ausland
  • TOEFL iBT ("next generation"): 87 Punkte (543 Punkte)
  • TOEFL ITP (Institutional Testing Program): 87 Punkte (543 Punkte)
  • Cambridge Exam of Advanced English: Note 'C'
  • Cambridge Exam of Proficiency: 'pass'
  • IELTS: Niveau 5.5
  • TOEIC: 785 Punkte, alle 4 Kompetenzen
  • UNICert: Niveau II

(Quelle: Zugangs- und Zulassungsordnung)

Die Nachweise dürfen nicht älter als zwei Jahre sein.

Muss das Zeugnis oder Zertifikat persönlich vorgelegt werden?

Nein. Wir akzeptieren auch Kopien per Post, dann bitte mit frankiertem Rückumschlag. Wir akzeptieren allerdings keine Scans von Zeugnissen, auch nicht auf Mobiltelefonen!

Was ist mit Studienortwechslern?

Wer in ein höheres als das 2. Semester einsteigt, muss Englischkenntnisse bereits bei der Immatrikulation nachweisen. Studierende sollten sich für weitere Informationen mit Dr. Reitemeier in Verbindung setzen.



2. Kenntnisse in weiteren Sprachen

Wer muss weitere Fremdsprachenkenntnisse nachweisen?

Studierende mit Ziel Lehramt an Gymnasien müssen Kenntnisse in einer weiteren als der studierten Fremdsprache nachweisen. Geregelt ist dies in der Verordnung über Master-Abschlüsse für Lehrämter in Niedersachsen (Nds. MasterVO-Lehr) Anlage 4 Sprachanforderungen. Studierende mit Ziel Lehramt an berufsbildenden Schulen müssen keine weiteren Fremdsprachenkenntnisse nachweisen.

Wann müssen die Kenntnisse nachgewiesen werden?

Der Nachweis ist spätestens bei der Anmeldung zur Master-Abschlussprüfung vorzulegen.

Wie werden die Kenntnisse nachgewiesen?

Das Zeugnis oder Zertifikat wird Dr. Reitemeier vorgelegt. Sie stellt eine Bestätigung aus. Diese Bestätigung reicht der/die Studierende dann bei der Anmeldung zur Master-Abschlussprüfung im Sozialwissenschaftlichen Prüfungsamt ein.

Welche Nachweise werden akzeptiert?

  • Abiturzeugnis, auf dem Mittelstufenkenntnisse in einer weiteren Fremdsprache bestätigt werden
  • ZESS-Sprachkurse auf Niveau B2
  • Nachweis über den Abschluss der Module B.Lat.12 und B.Lat.13 (jeweils Modulprüfungen)
  • anderer offizieller Nachweis von Sprachkenntnissen auf Niveau B2

Welche Fremdsprachen werden akzeptiert?

Die MasterVO regelt dies nicht ausdrücklich. Wir akzeptieren daher jede Fremdsprache, gleich ob "alt" oder "modern", solange ein entsprechendes Zertifikat oder Zeugnis vorgelegt wird.

Gibt es für die Zeugnisse oder Zertifikate ein Verfallsdatum?

Nein.