Studierende der Georg-August-Universität Göttingen beobachten den ersten Prozess wegen völkerrechtlicher Verbrechen in Gambia

Am 25. April 2022 beginnt vor dem Oberlandesgericht Celle der erste Prozess wegen Völkerrechtsverbrechen, die in den Jahren 2003 und 2006 in Gambia begangen wurden. Bai L., ein 46-jähriger gambischer Staatsangehöriger, ist wegen Verbrechen gegen die Menschlichkeit in drei Fällen angeklagt. Er soll Mitglied der sogenannten „Junglers“ gewesen sein, einer vom ehemaligen gambischen Präsidenten Yahya Jammeh gegründeten paramilitärischen Einheit, die als Todesschwadron berüchtigt war. Die Anklageschrift stützt sich auf das Völkerstrafgesetzbuch und die Zuständigkeit der deutschen Justiz beruht auf dem Weltrechtsprinzip. Dies ist der erste Prozess zur Verfolgung völkerrechtlicher Verbrechen, die während der Amtszeit Jammehs in Gambia begangen wurden.

Im globalen Bestreben um die Ahndung völkerrechtlicher Verbrechen haben Prozesse auf der Grundlage des Weltrechtsprinzips an Bedeutung gewonnen. Deutschland hat bei diesem neuen Trend eine Vorreiterrolle übernommen. Gleichzeitig wurden diese Verfahren jedoch wegen mangelnder Transparenz kritisiert, insbesondere weil Hauptverhandlungen vor deutschen Oberlandesgerichten weder aufgezeichnet noch inhaltlich protokolliert werden und somit der Öffentlichkeit kaum Informationen zugänglich sind. Da dies auch im Prozess gegen Bai L. der Fall sein wird, begleiten Studierende der Georg-August-Universität Göttingen unter der Leitung von Prof. Dr. Kai Ambos und seinem Team den Prozess während der gesamten Verfahrensdauer. Die Studierenden werden die Hauptverhandlung in englischer Sprache protokollieren; auf dieser Grundlage werden online-Veröffentlichungen erfolgen. Durch diese Dokumentation soll die gambische Zivilgesellschaft, insbesondere die Opfer des Jammeh-Regimes, aber auch die interessierte Öffentlichkeit die Möglichkeit erhalten, den Prozess zu verfolgen.

Das Projekt wird in Zusammenarbeit mit Human Rights Watch, TRIAL International, der International Commission of Jurists sowie der Göttinger Sektion der European Law Students’ Association (ELSA) durchgeführt

Bericht des NDR