ࡱ> _a^ =bjbjT~T~7j66E5W 82<n|6h@F NoYd06D6 :Wirtschaftswissenschaftliche Fakultt Nach Beschluss des Fakulttsrats der Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultt vom 28.06.2010 und nach Stellungnahme des Senats vom 18.08.2010 hat das Prsidium der Georg-August-Universitt am 08.09.2010 die erste nderung der Studienordnung fr den konsekutiven Master-Studiengang Wirtschafts- und Sozialgeschichte in der Fassung der Bekanntmachung vom 30.03.2010 (Amtliche Mitteilungen Nr. 07/2010 S. 876) genehmigt ( 44 Abs. 1 Satz 2 NHG in der Fassung der Bekanntmachung vom 26.02.2007 (Nds. GVBl. S. 69), zuletzt gendert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 10.06.2010 (Nds. GVBl. S. 242), 41 Abs. 2 Satz 2 NHG; 44 Abs. 1 Satz 3 NHG). Studienordnung fr den Master-Studiengang Wirtschafts- und Sozialgeschichte der Georg-August-Universitt Gttingen, 1 Geltungsbereich Die vorliegende Studienordnung regelt auf Grundlage der Allgemeinen Prfungsordnung fr Bachelor- und Master-Studiengnge sowie sonstiger Studienangebote der Universitt Gttingen (APO) in der jeweils geltenden Fassung, der Rahmenprfungsordnung fr Master-Studiengnge (RPO-MA) der Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultt in der jeweils geltenden Fassung und der Prfungsordnung fr den Master-Studiengang Wirtschafts- und Sozialgeschichte (MPO) in der jeweils geltenden Fassung Ziele, Inhalte und Verlauf des Master-Studiengangs Wirtschafts- und Sozialgeschichte. Ziele, Beginn, Ablauf und Organisation des Studiums 2 Ziele des Studiums (1) Ziel des Studiums ist die wissenschaftliche Durchdringung des Fachgebiets Wirtschafts- und Sozialgeschichte und die Vermittlung einer hervorragenden Berufsfhigkeit in diesem Fachgebiet. (2) Das Master-Studium in Wirtschafts- und Sozialgeschichte dient auch dem Zweck zu berprfen, ob eine ausreichende Eignung und Neigung der oder des Studierenden vorhanden ist, um ein Promotionsstudium zu beginnen. 3 Studienvoraussetzungen und empfohlene Kenntnisse (1) Zum Master-Studium in Wirtschafts- und Sozialgeschichte kann nur zugelassen werden, wer die in der Ordnung ber die Feststellung der Eignung und die Zulassung (Zulassungsordnung) zu diesem Studiengang aufgefhrten Kriterien erfllt. (2) 1Fr das Master-Studium sind insbesondere fundierte Kenntnisse der englischen und deutschen Sprache, sowie Grundlagen der Wirtschaft- und Geschichtswissenschaften erforderlich. 2Studierenden, deren Vorkenntnisse unzureichend sind, wird empfohlen, sich vor Aufnahme des Master-Studiums entsprechend weiterzubilden. 4 Studienbeginn und Studiendauer (1) Das Master-Studium kann sowohl im Wintersemester als auch im Sommersemester begonnen werden. (2) Die Fakultt stellt auf der Grundlage dieser Studienordnung ein Lehrangebot bereit, das es den Studierenden ermglicht, das Studium einschlielich aller Prfungen in der Regelstudienzeit von vier Semestern abzuschlieen. Gestaltung und Gliederung des Studiums 5 Inhaltlicher Aufbau des Studiums (1) 1Das Master-Studium Wirtschafts- und Sozialgeschichte hat einen Umfang von insgesamt 120 C. 2Diese setzten sich wie folgt zusammen: 1. Pflichtbereich Wirtschafts- und Sozialgeschichte 30 C 2. Konvergenzbereich 18 C 3. Wahlpflichtbereich Wirtschafts- und Sozialgeschichte 12 C 5. Profilbereich 30 C 6. Master-Arbeit 30 C 3Die Inhalte der einzelnen Bereiche sind dem digitalen Modulverzeichnis sowie Anlage I der MPO zu entnehmen. (2) 1Der Konvergenzbereich trgt der Tatsache Rechnung, dass der Studiengang von Absolventen mit unterschiedlichen fachlichen Vorqualifikationen studiert wird. 2Studierende mit historischen Vorqualifikationen sollen konomische Grundlagenveranstaltungen besuchen, Studierende mit konomischer Vorqualifikation sollen historische Grundlagenveranstaltungen besuchen. 3Die Wahlpflichtmodule des Konvergenzbereichs sollten mglichst im ersten und zweiten Semester belegt werden. (3) Der Profilbereich bercksichtigt die Interdisziplinaritt der Wirtschafts- und Sozialgeschichte und dient dem gezielten Aufbau von Kompetenzen in einer der theoretisch-methodisch mit der Wirtschafts- und Sozialgeschichte eng verbunden Nachbardisziplinen. Studierende mit Profil Historische Wirtschaftsforschung legen einen Schwerpunkt auf volkswirtschaftliche Module, Studierende mit Profil Historische Unternehmensforschung legen einen Schwerpunkt auf betriebswirtschaftliche Module und Studierende mit Profil Historische Gesellschaftswissenschaft legen einen Schwerpunkt auf geschichtswissenschaftliche und soziologische Module. (4) Die zu belegenden Module sind dem digitalen Modulverzeichnis sowie der Anlage I der MPO zu entnehmen. (5) 1Die Festlegung, welche der angebotenen Module des Konvergenzbereichs durch eine Studierende oder einen Studierenden zu belegen sind, erfolgt durch den Prfungsausschuss auf der Grundlage der bisherigen Studien- und Prfungsleistungen sowie unter Bercksichtigung der Stellungnahme der Fachberaterin oder des Fachberaters. 2Diese Stellungnahme erfolgt auf der Grundlage eines Studienberatungsgesprchs, das die oder der Studierende zu Studienbeginn mit der Fachberaterin oder dem Fachberater zu fhren hat. 3Hierbei sind die bisherigen Studien- und Prfungsleistungen zu bercksichtigen, die im Zeugnis oder einer Zeugnisergnzung eines zuvor absolvierten Studiengangs aufgefhrt sind. 4Nicht belegt werden drfen die Module, die einem der oben aufgefhrten Module in Inhalt und Umfang sowie in den Anforderungen im Wesentlichen entsprechen und in demjenigen Studiengang erbracht wurden, dessen Abschluss Grundlage fr Zugang und Zulassung zu dem studierten weiterfhrenden Studiengang war. 5Die oder der Studierende kann einen Vorschlag unterbreiten, welche der von ihr oder ihm belegbaren Module sie oder er mit dem Ziel der Profilbildung belegen mchte; der Vorschlag begrndet keinen Rechtsanspruch. 6Der Vorschlag der oder des Studierenden ist zusammen mit der Stellungnahme an den Prfungsausschuss zu bermitteln, sofern die Stellungnahme von dem Vorschlag abweicht. 7Die Fachberaterinnen oder Fachberater werden vom Prfungsausschuss aus dem Kreis der wissenschaftlichen Mitarbeiterinnen oder wissenschaftlichen Mitarbeiter der Wirtschafts- und Sozialgeschichte bestellt. (6) Die folgende Graphik gibt einen schematischen berblick ber den Aufbau des Masterstudiums Wirtschafts- und Sozialgeschichte und enthlt einen Vorschlag seines zeitlichen Ablaufs. Intensivmodul WSG I 12 C  Konvergenzbereich (Geschichte bzw. VWL/BWL) 18 C Wahlbereich 18 C 1. Semester 30 C Wahlpflichtbereich VWL/BWL 12 C  Wahl- pflichtbereich WSG 12 C  2. Semester 30 C Intensivmodul WSG II 12 C  Projektseminar WSG 6 C 3. Semester 30 C Master-Arbeit 30 C  4. Semester 30 C 6 Profilbildung und Mentoring (1) Zu Studienbeginn hat die oder der Studierende verpflichtend eine Studienberatung mit einer Fachberaterin oder einem Fachberater zu fhren. In diesem Gesprch werden vor dem Hintergrund der Vorkenntnisse und Interessen des oder der Studierenden mgliche sinnvolle Ausgestaltungen des Konvergenz- und des Profilbereichs errtert. (2) Zum Abschluss der Pflichtstudienberatung whlt der oder die Studierende eines der drei Profile Historische Wirtschaftsforschung, Historische Unternehmensforschung und Historische Gesellschaftswissenschaft gem 5 Abs. 3. Ein Wechsel des Profils im weiteren Studienverlauf ist mglich. Das Profil wird auf dem Master-Zeugnis ausgewiesen. (3) Die Pflichtstudienberatung bildet die Grundlage fr die Stellungnahme der Fachberaterin oder des Fachberaters zur Ausgestaltung des Konvergenzbereichs gem 5 Abs. 5. (4) Die Fachberaterin oder der Fachberater bernimmt fr die Dauer des Studiums die Rolle eines Mentors und begleitet den Studierenden oder die Studierende bei der weiteren Ausgestaltung des Studiums. Zu Beginn jedes Semesters sollte ein Gesprch zwischen Mentor oder Mentorin und dem oder der Studierenden ber die Modulauswahl und Arbeitsplanung fr das betreffende Semester stattfinden. 7 Beschrnkung des Zugangs zu Lehrveranstaltungen oder Modulen (1) Der Zugang zu bestimmten Lehrveranstaltungen oder Modulen (im Folgenden: Veranstaltungen) mit beschrnkter Platzzahl kann durch Beschluss des Fakulttsrates beschrnkt werden. (2) 1Beim Zugang zu Veranstaltungen mit beschrnkter Platzzahl werden fr den Fall, dass mehr Anmeldungen als Pltze vorhanden sind und keine Parallelveranstaltungen angeboten werden knnen, Anmeldungen nach Ranggruppen in folgender Reihenfolge bercksichtigt: a) Anmeldungen von Studierenden fakulttsinterner Studiengnge oder solcher Studiengnge, fr welche die Wirtschaftswissenschaftliche Fakultt Lehrexporte erbringt fr Veranstaltungen, die sich auf Pflicht- oder Wahlpflichtmodule dieses Studiengangs beziehen, b) Anmeldungen von Studierenden nach Buchstabe a) in unmittelbarer Nhe zum Studienabschluss oder im jeweiligen Fachsemester, fr das die Veranstaltung nach Studienordnung oder Prfungsordnung als Pflichtveranstaltung angeboten wird und die diese Veranstaltung noch nicht besucht und erfolgreich abgeschlossen haben, c) Anmeldungen von Studierenden nach Buchstabe a), die wegen Krankheit die Veranstaltung im vorherigen Semester nicht regelmig besuchen oder erfolgreich abschlieen konnten; das Vorliegen einer Erkrankung ist durch rztliches Attest zu belegen. d) Anmeldungen von Studierenden anderer Studiengnge in unmittelbarer Nhe zum Studienabschluss oder im jeweiligen Fachsemester oder Studienabschnitt, fr das die Lehrveranstaltung nach der Prfungs- oder Studienordnung als Wahlveranstaltung angeboten wird. e) sonstige Anmeldungen von Studierenden. 2Knnen nicht alle Anmeldungen einer Ranggruppe bercksichtigt werden, entscheidet das Fachsemester. 3Studierende in hheren Fachsemestern sind dabei vor Studierenden in niedrigeren Fachsemestern zu bercksichtigen. 4Sofern auch in diesem Fall Ranggleichheit zwischen Bewerbern besteht, entscheidet das Los. 5Das Verfahren ist rechtzeitig vorher bekannt zu machen. 6Der Anspruch auf eine Teilnahme an einer Pflichtveranstaltung ist zum Zeitpunkt der Bewerbung geltend zu machen. (3) 1Knnen nicht alle Studierende der Ranggruppen nach Absatz 2 Buchstaben a) bis c) in einem Semester bercksichtigt werden, hat der Fakulttsrat im Rahmen der personellen und sachlichen Mglichkeiten fr das nchste Semester eine ausreichend hhere Platzzahl festzusetzen. 2Dies gilt nicht, wenn eine Teilnehmerzahl zu erwarten ist, die eine Bercksichtigung der Studierenden der Ranggruppen a) bis c) erwarten lsst. Ergnzende Bestimmungen 8 Studienberatung (1) 1Die Studierenden haben die Mglichkeit, whrend des gesamten Studiums die von der Fakultt eingerichtete Studienberatung aufzusuchen. 2Erste Anlaufstelle ist das Service-Center der Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultt. (2) Die Beratung und Untersttzung in Fragen der Studiengestaltung, der Erstellung der persnlichen Studienplne und der Bildung von Studienschwerpunkten erfolgt insbesondere durch die Informationsveranstaltungen. (3) In Prfungsangelegenheiten erfolgt eine Beratung insbesondere durch die Mitarbeiterinnen oder Mitarbeiter des Prfungsamtes der Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultt. (4) Fr die Studienberatung zu speziellen Fachgebieten stehen alle Lehrenden der Fakultt und deren Mitarbeiterinnen oder Mitarbeiter in ihren Sprechstunden zur Verfgung. (5) Die Termine und Orte der Studienberatung bzw. der Sprechstunden der Veranstaltungsleiterin bzw. des Veranstaltungsleiters werden im Vorlesungsverzeichnis und im Studienfhrer der Fakultt sowie durch Ankndigungen im Internet und Aushnge bekannt gegeben. (6) 1Neben der Studienberatung der Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultt steht den Studierenden die Zentrale Studienberatung der Georg-August-Universitt zur Verfgung. 2Sie unterrichtet als allgemeine Studienberatung ber Studienmglichkeiten, Inhalte, Aufbau und Anforderungen eines Studiums und bert bei studienbezogenen persnlichen Schwierigkeiten. 9 Informationsveranstaltungen (1) Zu Beginn jedes Semesters findet eine Informationsveranstaltung zu Planung, Organisation und Ablauf des Master-Studiums statt. (2) Die Termine und Orte der Informationsveranstaltungen werden durch Ankndigungen im Internet und durch Aushnge bekannt gegeben. 10 Digitales Modulverzeichnis und Vorlesungsverzeichnis (1) 1Das digitale Modulverzeichnis enthlt alle Module, die im Rahmen dieses Studiengangs belegt werden knnen sowie deren Beschreibungen. 2Die Modulbeschreibungen umfassen die Bezeichnung des Moduls sowie aller Modulteile in deutscher und englische Sprache, die Zuordnung zu Schwerpunkten, Angaben zum Veranstaltungszyklus, zur Einordnung in den Studienverlauf, zu dem Modulverantwortlichen, zu den erreichbaren C, zu den Lehr- und Lernformen, zu den erforderlichen Leistungsnachweisen, zu den empfohlenen Vorkenntnissen und einen berblick ber die Lernziele des Moduls. (2) 1Jedes Semester verffentlicht die Fakultt ein Vorlesungsverzeichnis zur Information der Studierenden. 2Das Vorlesungsverzeichnis enthlt insbesondere: Angaben ber Termine und Modulzuordnungen der angebotenen Lehrveranstaltungen, Angaben ber Termine und Orte der Sprechstunden der Veranstaltungsleiterinnen bzw. der Veranstaltungsleiter. 11 Inkrafttreten 1Diese Studienordnung tritt am Tag nach ihrer hochschulffentlichen Bekanntmachung in den Amtlichen Mitteilungen der Georg-August-Universitt Gttingen in Kraft. 2Zugleich tritt die Studienordnung fr den Master-Studiengang Wirtschafts- und Sozialgeschichte vom 15.04.2006 (Amtliche Mitteilungen 5/2006 S. 298) auer Kraft.     Verffentlicht in den Amtlichen Mitteilungen Nr. 7 vom 30.03.2010 S. 876 &   2 K L J m n )jkx|QTUɲՑՉՉՉɉ~~~~~~q~ffh<hG^JaJh\PhGNH^JaJh\PhG^JaJhG^JaJhYthGNH^JaJ&hG5B*CJOJQJ^JaJph,hYthG5B*CJOJQJ^JaJphhYthG5^JaJhYthG^JaJh.NH^JaJh.^JaJh hG5>*^JaJ(&   2 m n xQu$dh]a$gdGgdG$dh]a$gdG $dha$gdG $dha$gdG $dha$gdG$dh]a$gdG $dha$gdG()uyz*+gklIJ !z}:;ֲֽ|o|g|o|hK*^JaJh ZhK*NH^JaJh ZhK*^JaJh6^JaJh*|hGH*^JaJh*|hG^JaJh<hG5^JaJh<hG^JaJhcLhGNH^JaJhcLhGH*^JaJhcLhG^JaJhVhG5^JaJhVhG^JaJhG^JaJ(8Bg1TE!$ 8dh]a$gdG 8dh]gdGdhgdG $dha$gdG $dha$gdG$dh]a$gdG $dha$gdG $dh<a$gdGkl$%XY]stxշͷvvh*|hGNH\^JaJh*|hGH*\^JaJh*|hG\^JaJh*|hGNH^JaJh*|hGH*^JaJh*|hG^JaJh`{hG^JaJhK*^JaJhG^JaJh*|hK*^JaJh ZhK*^JaJh ZhK*NH^JaJ.- . 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