ࡱ>  bjbj=v74DDDht lDf0}. 8"FQ}}@???D????@ѢWDp?wHf?~"~"?~"?8??f~" :Fakultt fr Geowissenschaften und Geographie: Nach Beschluss der Fakulttsrte der Fakultt fr Geowissenschaften und Geographie vom 15.06.2009, der Fakultt fr Agrarwissenschaften vom 25.09.2009 und der Fakultt fr Forstwissenschaften und Waldkologie vom 14.09.2009 hat das Prsidium der Georg-August-Universitt Gttingen am 26.08.2009 die erste nderung der Prfungsordnung fr den Bachelor-Studiengang kosystemmanagement in der Fassung vom 25.08.2008 (Amtliche Mitteilungen 19/2008 S. 1254) genehmigt ( 44 Abs. 1 Satz 2 NHG in der Fassung der Bekanntmachung vom 26.02.2007 (Nds. GVBl. S. 69), zuletzt gendert durch Artikel 4 des Gesetzes vom 18.06.2009 (Nds. GVBl. S. 280); 37 Abs. 1 Satz 3 Nr. 5 b) NHG). Prfungsordnung fr den Bachelor-Studiengang kosystemmanagement Inhaltsverzeichnis 1 Geltungsbereich 2 Ziel des Studiums, Zweck der Prfung 3 Akademischer Grad 4 Gliederung des Studiums, Regelstudienzeit 5 Orientierungsmodule 6 Zulassung zu Modulprfungen 7 Zulassung zur Bachelorarbeit 8 Wiederholbarkeit von Prfungen 9 Bachelorarbeit 10 Bewertung der Bachelorarbeit 11 Prfungskommissionen, Prfungsamt 12 Gesamtergebnis 13 Prfungsverwaltungssystem 14 Zeugnisse und Bescheinigungen 15 Inkrafttreten Anlagen Anlage 1: Modulbersicht Anlage 2: Modulkatalog Anlage 3: Praktikumsordnung 1 Geltungsbereich 1Fr den Bachelor-Studiengang kosystemmanagement der Georg-August-Universitt Gttingen gelten die Bestimmungen der Allgemeinen Prfungsordnung fr Bachelor- und Master-Studiengnge sowie sonstige Studienangebote an der Universitt Gttingen (APO) in der jeweils geltenden Fassung. 2Diese Ordnung regelt die weiteren Bestimmungen fr den Abschluss des Bachelor-Studiums kosystemmanagement. 2 Ziel des Studiums, Zweck der Prfung (1) 1Der Bachelor-Studiengang kosystemmanagement der Universitt Gttingen vermittelt den Studierenden die wichtigsten Grundlagen und Methoden der Analyse, Bewertung und des Managements von kosystemen sowie weiterfhrende, berufsfeldbezogenene Kompetenzen. 2Dadurch werden die Absolventinnen und Absolventen dieses Studiengangs befhigt, sich fachlich fundierte Urteile zu bilden, Ursache-Wirkungs-Zusammenhnge zu erkennen, interdisziplinre planerische Konzepte des Umweltmanagements zu entwickeln und wissenschaftliche Befunde kritisch zu reflektieren. (2) 1Der Bachelor-Studiengang kosystemmanagement qualifiziert Studierende zum Einstieg in die berufliche Praxis. 2Er bildet zudem eine Grundlage zum Einstieg in fachlich eng verwandte Masterstudiengnge. 3So ist eine Aufnahme in die geo-, forst- und agrarwissenschaftlichen Masterstudiengnge an der Universitt Gttingen grundstzlich mglich, wobei im Einzelfall fachspezifische Zusatzleistungen gefordert werden knnen. 4Auskunft hierber erteilen die zustndigen Prfungskommissionen. (3) Durch die Bachelorprfung wird festgestellt, ob die oder der zu Prfende die fr die Studienziele notwendigen Fachkenntnisse im kosystemmanagement erworben hat, die relevanten Zusammenhnge zwischen den Teildisziplinen berblickt und die Fhigkeit besitzt, nach wissenschaftlichen Grundstzen zu arbeiten und die Ergebnisse dieser Arbeit zu vermitteln. 3 Akademischer Grad Nach bestandener Bachelorprfung verleiht die Georg-August-Universitt Gttingen den Hochschulgrad Bachelor of Science" (abgekrzt: B.Sc.). 4 Gliederung des Studiums, Regelstudienzeit (1) 1Die Regelstudienzeit des Bachelor-Studiengangs kosystemmanagement betrgt 6 Semester. 2Das Studium beginnt zum Wintersemester. (2) Das Studium umfasst mindestens 180 Anrechnungspunkte (ECTS-Credits), die sich folgendermaen verteilen: (a) auf das Fachstudium 120 C, (b) auf den Professionalisierungsbereich 48 C und (c) auf die Bachelorarbeit 12 C. (3) Der Studiengang kann nicht in Teilzeit studiert werden. (4) 1Die Studien- und Prfungsleistungen sind in Pflicht- und Wahlmodulen zu erbringen. 2Die Modulbersicht legt die Pflicht- und Wahlmodule verbindlich fest (Anlage 1). 3Weitere Hinweise ber den Studienverlauf gibt die Studienordnung. 5 Orientierungsmodule Orientierungsmodule i.S.d. 7 APO sind in der Modulbersicht (Anlage I) entsprechend gekennzeichnet. 6 Zulassung zu Modulprfungen (1) 1Die Anmeldung zu schriftlichen Modulprfungen erfolgt schriftlich oder auf elektronischem Wege in der von der zustndigen Prfungskommission festgelegten Form und Frist. 2Der Rcktritt ohne Angabe von Grnden (Abmeldung) ist bis zu einem Tag vor dem Prfungstermin mglich, sofern zwischen dem Fristende fr die Anmeldung und dem Prfungstermin ein Zeitraum von mehr als einem Tag liegt. (2) 1Die Anmeldung zu mndlichen Modulprfungen erfolgt schriftlich oder auf elektronischem Wege in der von der zustndigen Prfungskommission festgelegten Form und Frist. 2Der Rcktritt ohne Angabe von Grnden (Abmeldung) ist bis zu sieben Tage vor dem Beginn des Prfungszeitraums mglich, sofern zwischen dem Fristende fr die Anmeldung und dem Beginn des Prfungszeitraums ein Zeitraum von mehr als sieben Tagen liegt. (3) 1Die Anmeldung zu lehrveranstaltungsbegleitenden praktischen Modulprfungen erfolgt schriftlich oder auf elektronischem Wege in der von der zustndigen Prfungskommission festgelegten Form und Frist. 2Der Rcktritt ohne Angabe von Grnden (Abmeldung) ist bis zu zwei Wochen vor Beginn des Prfungszeitraums dies ist in der Regel der Beginn des Praktikums mglich, sofern zwischen dem Fristende fr die Abmeldung und dem Beginn des Prfungszeitraums mehr als zwei Wochen liegen. (4) 1Die Anmeldung zu anderen lehrveranstaltungsbegleitenden Prfungen muss zu Veranstaltungsbeginn erfolgen. 2Eine Abmeldung ist bei Hausarbeiten bis zur Ausgabe des Hausarbeitsthemas, bei Prsentationen, Referaten und anderen Vortragsformen bis zu zwei Wochen vor dem Termin des Vortrags mglich. 7 Zulassung zur Bachelorarbeit (1) Voraussetzung fr die Zulassung zur Bachelorarbeit ist das Bestehen von Pflicht- und Wahlmodulprfungen des Studiengangs im Umfang von 120 C, darunter des Moduls B.SM.117 (Praxissemester). (2) 1Die Zulassung zur Bachelorarbeit ist in Schriftform bei der zustndigen Prfungskommission zu beantragen. 2Dabei sind folgende Unterlagen beizufgen: a) der Nachweis ber die Erfllung der Voraussetzungen gem Abs. 1, b) der Themenvorschlag fr die Bachelorarbeit, c) ein Vorschlag fr die Erstbetreuerin oder den Erstbetreuer und die Zweitbetreuerin oder den Zweitbetreuer, d) eine schriftliche Besttigung der Erstbetreuerin oder des Erstbetreuers und die Zweitbetreuerin oder des Zweitbetreuers, e) eine Erklrung, dass es nicht der Fall ist, dass die Bachelorprfung in demselben oder einem vergleichbaren Bachelor-Studiengang an einer Hochschule im In- oder Ausland endgltig nicht bestanden wurde oder als endgltig nicht bestanden gilt. 3Der Vorschlag nach lit. b) und lit. c) sowie der Nachweis nach lit. d) sind entbehrlich, wenn die oder der Studierende versichert, keine Betreuenden gefunden zu haben. 4In diesem Fall bestellt die zustndige Prfungskommission Betreuende und legt das Thema der Bachelorarbeit fest. (3) 1Die zustndige Prfungskommission entscheidet ber die Zulassung. 2Diese ist zu versagen, wenn die Zulassungsvoraussetzungen nicht erfllt sind oder die Bachelorprfung in demselben oder einem vergleichbaren Bachelor-Studiengang an einer Hochschule im In- oder Ausland endgltig nicht bestanden wurde. 8 Wiederholbarkeit von Prfungen (1) Nicht bestandene Modulprfungen knnen zweimal wiederholt werden. (2) Bestehen Modulprfungen aus mehreren Teilprfungen, mssen nur diejenigen Teilprfungen wiederholt werden, die mit nicht bestanden bewertet wurden. (3) Eine nicht bestandene oder als nicht bestanden geltende Bachelorarbeit kann nur einmal wiederholt werden. (4) Eine Wiederholung von Prfungen zum Zweck der Notenverbesserung ist nicht mglich. 9 Bachelorarbeit (1) 1Mittels der schriftlichen Bachelorarbeit soll die Kandidatin oder der Kandidat nachweisen, dass sie oder er in der Lage ist, mit wissenschaftlichen Methoden ein fachliches Problem aus dem Bereich kosystemmanagement im festgelegten Zeitraum zu bearbeiten, aufbauend auf methodisch fundierten Aussagen ein selbstndiges, begrndetes Urteil zu entwickeln und die Ergebnisse in sprachlicher wie in formaler Hinsicht angemessen darzustellen. 2Durch die bestandene Bachelorarbeit werden 12 C erworben. (2) 1Das vorlufige Arbeitsthema der Bachelorarbeit ist mit der vorzuschlagenden Betreuerin oder dem vorzuschlagenden Betreuer zu vereinbaren. 2Findet die Kandidatin oder der Kandidat keine Betreuerin oder keinen Betreuer, so wird eine Betreuerin oder ein Betreuer und ein Thema von der zustndigen Prfungskommission bestimmt. 3Bei der Themenwahl ist die Kandidatin oder der Kandidat zu hren. 4Das Vorschlagsrecht fr die Themenwahl begrndet keinen Rechtsanspruch. 5Die Ausgabe des Themas und der Zeitpunkt der Ausgabe ist beim zustndigen Prfungsamt aktenkundig zu machen. (3) 1Die Bearbeitungszeit der Bachelorarbeit betrgt 14 Wochen. 2Auf Antrag der Kandidatin oder des Kandidaten kann die zustndige Prfungskommission bei Vorliegen eines wichtigen, nicht der Kandidatin oder dem Kandidaten zuzurechnenden Grundes im Einvernehmen mit der Betreuerin oder dem Betreuer die Bearbeitungszeit um maximal vier Wochen verlngern. 3Ein wichtiger Grund liegt in der Regel bei einer Erkrankung vor, die unverzglich anzuzeigen und durch ein Attest zu belegen ist. 4Werden Fristen berschritten, ohne dass ein wichtiger Grund nach Satz 2 vorliegt, so gilt die Bachelorarbeit als mit nicht ausreichend (5,0) bewertet; bei Vorliegen eines wichtigen Grundes nach Satz 2 wird im Falle des Ablaufs der maximalen Verlngerungsfrist ein neues Thema ausgegeben. (4) 1Das Thema kann nur einmal und nur innerhalb der ersten 4 Wochen der Bearbeitungszeit zurckgegeben werden. 2Im Falle der Wiederholung der Bachelorarbeit ist die Rckgabe des Themas nach Satz eins nur dann zulssig, wenn die zu prfende Person bei dem ersten Versuch der Anfertigung der Bachelorarbeit von dieser Mglichkeit keinen Gebrauch gemacht hatte. (5) 1Die Bachelorarbeit ist fristgem beim zustndigen Prfungsamt in zweifacher Ausfertigung einzureichen. 2Die Bachelorarbeit ist zudem in elektronischer Form einzureichen. 3Der Zeitpunkt der Abgabe ist aktenkundig zu machen. 4Bei der Abgabe hat die Kandidatin oder der Kandidat schriftlich zu versichern, dass sie oder er die Arbeit selbstndig verfasst und keine anderen als die angegebenen Quellen und Hilfsmittel benutzt hat. (6) 1Die zustndige Prfungskommission leitet die Bachelorarbeit der Erstbetreuerin oder dem Erstbetreuer als Gutachterin oder Gutachter zu. 2Gleichzeitig bestellt sie eine weitere Gutachterin oder einen weiteren Gutachter, die oder der aus dem Kreis der Prfungsberechtigten bestellt werden soll. 3Vor der Bestellung ist die Kandidatin oder der Kandidat zu hren. 4Jede Gutachterin und jeder Gutachter vergibt eine Note. 5Die Dauer des Bewertungsverfahrens soll vier Wochen nicht berschreiten. 10 Bewertung der Bachelorarbeit 1Fr die Bachelorarbeit sind die unabhngig vergebenen Bewertungen der beiden Gutachterinnen oder Gutachter als einzelne Prfungsleistungen zu zhlen. 2Die Note der Bachelorarbeit ergibt sich als arithmetisches Mittel aus der Bewertung der beiden Gutachterinnen oder Gutachter. 3Betrgt die Differenz mehr als 2,0 oder lautet eine Bewertung nicht ausreichend, die andere aber ausreichend oder besser, wird von der zustndigen Prfungskommission eine dritte Gutachterin oder ein dritter Gutachter zur Bewertung der Bachelorarbeit bestimmt. 4Diese oder dieser kann sich fr eine der bisherigen Bewertungen oder fr eine dazwischen liegende Bewertung entscheiden. 11 Prfungskommission (1) 1Fr die Organisation der Prfungen und zur Wahrnehmung aller durch diese Prfungsordnung zugewiesenen Aufgaben bilden die beteiligten Fakultten eine Prfungskommission. 2Der Prfungskommission gehren fnf Mitglieder an, die durch die Gruppenvertretungen in den Fakulttsrten benannt werden, und zwar drei Mitglieder der Hochschullehrergruppe, ein Mitglied der Mitarbeitergruppe und ein Mitglied der Studierendengruppe. 3Zugleich wird fr jedes Mitglied eine Stellvertreterin oder ein Stellvertreter benannt. 4Scheidet ein Mitglied oder eine Stellvertretung vorzeitig aus, wird fr die verbleibende Amtszeit ein Ersatz gewhlt. 5Die Prfungskommission sorgt dafr, dass die gesetzlichen Bestimmungen und die Bestimmungen dieser Ordnung eingehalten werden. (2) 1Die Prfungskommission whlt eine Vorsitzende oder einen Vorsitzenden aus der Hochschullehrergruppe, sowie eine Stellvertreterin oder einen Stellvertreter. 2Der stellvertretende Vorsitz kann auch vom Mitglied der Mitarbeitergruppe ausgebt werden. (3) Die laufenden Geschfte knnen auf die Vorsitzende oder den Vorsitzenden bertragen werden. 12 Gesamtergebnis (1) Die Bachelorprfung ist bestanden, wenn mindestens 180 Anrechnungspunkte erworben wurden und alle erforderlichen Modulprfungen im Rahmen des Fachstudiums und im Professionalisierungsbereich sowie die Bachelorarbeit bestanden sind. (2) Die Gesamtnote der Abschlussprfung errechnet sich als nach Credits gewichtetes arithmetisches Mittel aus den Noten aller benoteten Module und der Note der Masterarbeit. (3) 1Der Prfungsanspruch ist endgltig erloschen, wenn in diesem Studiengang oder einem vergleichbaren Bachelor-Studiengang an einer Hochschule im In- oder Ausland a) ein Pflichtmodul endgltig nicht bestanden wurde oder als nicht bestanden gilt, b) eine Bachelorarbeit im zweiten Versuch nicht bestanden wurde oder als nicht bestanden gilt, c) Wahlmodule nicht oder nicht mehr im erforderlichen Umfang bestanden werden knnen. 2In diesem Fall gilt die Bachelorprfung als endgltig nicht bestanden. (4) ber das endgltige Nichtbestehen der Bachelorprfung wird ein Bescheid erstellt, der mit einer Rechtsbehelfserklrung zu versehen ist. (5) Das Gesamtergebnis Mit Auszeichnung wird vergeben, wenn die Bachelorarbeit mit 1,0 bewertet wurde und der Gesamtdurchschnitt aller brigen Prfungsleistungen mindestens 2.0 betrgt. 13 Prfungsverwaltungssystem (1) Die Studierenden nutzen in eigener Verantwortung Online-Zugnge zu dem Prfungsverwaltungssystem, mit dem die Prfungsdaten sowie die An- und Abmeldung zu Modulprfungen elektronisch verwaltet werden; die Prfungskommission kann nhere Regeln zur Durchfhrung des Verfahrens erlassen. (2) Die Studierenden sind verpflichtet, die Richtigkeit ihres Online-Kontos im Rahmen ihrer Mglichkeiten regelmig zu prfen; bertragungsfehler sollen sofort gergt werden. (3) 1Die Prfenden wirken bei der elektronischen Erfassung der Prfungsergebnisse mit. 2Sie fhren zustzlich zu Kontroll- und Dokumentationszwecken eigene Benotungslisten und bewahren sie mindestens acht Jahre auf. 14 Zeugnisse und Bescheinigungen Die Kandidatin oder der Kandidat erhlt unverzglich, in der Regel innerhalb von 4 Wochen, nach dem erfolgreichen Abschluss des letzten Moduls des Bachelor-Studiengangs ein Zeugnis mit Anlagen nach den Bestimmungen der APO. 15 Inkrafttreten Diese Ordnung tritt am Tag nach ihrer Bekanntmachung in den Amtlichen Mitteilungen der Universitt Gttingen in Kraft. Anlage 1: Modulbersicht fr den Bachelor-Studiengang kosystemmanagement Es mssen Module im Umfang von insgesamt 180 C erfolgreich absolviert werden. 1. Fachstudium Es mssen folgende Pflichtmodule im Umfang von 120 C erfolgreich absolviert werden: Modulnummer C SWS Modultitel B.Forst.103 6 4 Naturwissenschaftliche Grundlagen B.SM.101 6 4 Waldkologie (Orientierungsmodul) B.SM.102 6 4,5 Geowissenschaften B.Geg.16.2 3 2 Wirtschaftsgeographie B.Agr.0001 6 4 Agrarkologie und Umweltgter im lndlichen Raum (Orientierungsmodul) B.Agr.0013 6 4 Mathematik und Statistik B.Forst.108 (SM) 6 4 Bioklimatologie B.Geg.04.1 (SM) 6 3 Geoinformatik 1 B.SM.105 6 6 Karten und Profile B.SM.106 6 3 Naturschutz und Landschaftskologie B.SM.107 6 4 Bodenkunde B.SM.108 6 4 Bewirtschaftung und Schutz von Wldern B.Geg.04.2 (SM) 6 3 Geoinformatik 2 B.SM.110 3 3 Quartrgeowissenschaften B.Agr. 0329 6 4 Pflanzenbau und Pflanzenzchtung B.SM.113 6 4 Geoinformatik 3 B.SM.114 6 4 Ausgewhlte Aspekte des kosystemmanagements B.SM.115 12 9 Energie und Rohstoffe B.SM.116 6 4 Agroforestry B.Agr. 0301 6 4 Agrar- und Umweltrecht Das Modul B.SM.101 ist Orientierungsmodul. 2. Professionalisierungsbereich im Umfang von 48 C Es mssen Module im Umfang von 48 C erfolgreich absolviert werden. a) Es sind Module im Umfang von 30 C erfolgreich zu absolvieren. Diese sind nach Magabe der nachfolgenden Bestimmungen entweder durch die erfolgreiche Absolvierung des Erfahrungssemesters und des Wahlmoduls Schlsselkompetenzen (lit. aa)) zu erbringen oder durch erfolgreiche Absolvierung eines Auslandssemesters im Umfang von mindestens 30 C (lit. bb)): aa) Erfahrungssemester und Wahlmodul Schlsselkompetenzen (30 C) ) Erfahrungssemester Es mssen wenigstens 24 C durch Absolvierung einer der beiden nachfolgenden Leistungen erworben werden: ) Es muss folgendes Pflichtmodul im Umfang von 24 C erfolgreich absolviert werden: Modulnummer C SWS Modultitel B.SM.117 24 4 Praxissemester ) Auf Grundlage einer Kooperationsvereinbarung mit einer Hochschule im Ausland oder individueller Lernvertrge, die der Genehmigung durch die Studiendekanin oder den Studiendekan bedrfen, mssen fachlich einschlgige Leistungen im Umfang von mindestens 24 C durch ein Auslandsstudium erworben werden. ) Wahlmodul Schlsselkompetenzen Einzubringen sind mindestens 6 C nach freier Wahl aus dem Modulhandbuch Schlsselkompetenzen der Universitt Gttingen. Hierfr teilen die Studierenden nach Zulassung zum entsprechenden Studienangebot per E-Mail gegenber der Studienreferentin oder dem Studienreferenten der Fakultt fr Geowissenschaften und Geographie die genaue Bezeichnung des Studienangebots (Modulnummer und Modultitel) mit, woraufhin eine Eintragung in das Online-Prfungsverwaltungssystem vorgenommen wird. bb) Auslandssemester (30 C) Auf Grundlage einer Kooperationsvereinbarung mit einer Hochschule im Ausland oder individueller Lernvertrge, die der Genehmigung durch die Studiendekanin oder den Studiendekan bedrfen, mssen fachlich einschlgige Leistungen im Umfang von mindestens 30 C durch ein Auslandsstudium erworben werden. b) Wahlmodule aus den beteiligten Fakultten (18 C) Es sind Module im Umfang von mindestens 18 C aus dem nachfolgenden Studienangebot erfolgreich zu absolvieren. Weitere Module stehen je nach Angebot als Wahlmglichkeit zur Verfgung. ber dieses Angebot informiert die Internetseite des Studiengangs rechtzeitig auf der Homepage der Fakultt fr Geowissenschaften und Geographie (Studium -kosystemmanagement - Zustzliche Wahlmodulangebote). Modulnummer C SWS Modultitel (Modulbeschreibungen siehe anbietende Fakultt) B.Agr.0323 6 4 Nachhaltigkeit von Produktionssystemen B.Agr.0002 6 4 Biologie der Pflanzen B.Agr.0003 6 4 Biologie der Tiere B.Agr.0316 6 8 Geokologie und abiotischer Ressourcenschutz B.Agr.0339 6 4 Ressourcenkonomie und nachhaltige Landnutzung B.Agr.0347 6 8 Stoffhaushalt des lndlichen Raumes B.Agr.0359 6 4 Agrarkologie und Biodiversitt B.Agr.0337 6 4 Regenerative Energien B.Forst.116 6 5 Technische Produktion im Forstbetrieb B.Forst.118 7 6 Methoden der Erfassung von Waldbestnden B.Forst.119 6 4 Waldwachstum und Forsteinrichtung B.Forst.120 6 4 Forstliche Biometrie B.Forst.301 6 4 Angewandte Waldpflanzenkunde auf kologischer Grundlage B.Forst.302 6 4 Meteorologisches Praktikum mit Feldbungen B.Forst.303 6 4 kologie und genetische Ressourcen tropischer Wlder B.Forst.304 6 4 Waldarbeit und Walderschlieung B.Forst.122 5 4 Politikfeldanalyse Forstwirtschaft B.Forst.305 6 - 9 4 - 6 Waldbau - Praxis B.Forst.306 6 4 Wildbiologische Exkursionen B.Geg.14 6 3 Kulturrumliche Regionalanalyse B.Geg.13 6 3 Physiogeographische Prozessforschung B.Geo.208 7 6 Umweltgeowissenschaften B.Geo.110 7 6 Regionale Geologie B.Geo.201 7 6 Fernerkundung 3. Bachelorarbeit Durch die erfolgreiche Anfertigung der Bachelorarbeit werden 12 C erworben. Anlage 2: Modulkatalog fr den Bachelor-Studiengang kosystemmanagement Hinweis: Dieser Katalog enthlt nur Module, die nicht vollstndig innerhalb anderer Studiengnge existieren. Angaben zu bereits anderweitig bestehenden Pflicht- und Wahlmodulen gem Anlage 1 sind den Modulkatalogen/-handbchern der entsprechenden Studiengnge zu entnehmen. Modulnummer Modul-(und Teilmodul)titelZugangs-voraus-setzungenPrfungsanforderungen Voraussetzungen fr die Zulassung zur PrfungArt & Umfang der PrfungsleistungModul-Umfang (Credits, SWS)B.SM.101 Waldkologie _Grundlagen der kologie, Bioznosen, Sukzession, Bioindikation, kologische Faktoren, terrestrische kosysteme, kologische Wirkungen des Waldes, natrliche Lebensrume der Erde (Waldformationen), Entwicklung von Waldkosystemen, Waldgeschichte, kologische Grundlagen der Waldbewirtschaftung, Baumarten_ Klausur, 90 Min 6 C 4 SWS B.SM.102 Geowissenschaften TM 1: V Geowissenschaften TM 2: G Geowissenschaftliche Gelndebungen_Grundverstndnis der Entstehung und Entwicklung der Erde, Basiskenntnisse der geologischen Prozesse im Erdinneren (Endogene Dynamik) und an der Erdoberflche (Exogene Dynamik, Sedimentologie). _TM 1: Klausur, 90 Min. TM 2: Schriftliche Berichte zu den G (jeweils max. 10 Seiten, unbenotet)6 C 4,5 SWS TM1: 4 C/ 2,5 SWS TM2: 2 C/ 2 SWSB.Forst.108 (SM) Bioklimatologie _Grundverstndnis der chemischen und physikalischen Transportprozesse zwischen Atmosphre und Wald, sowie des Stoff- und Energieaustausches auf globaler, regionaler und Phytoelementebene und deren Einfluss auf Atmosphre und kosystem.eine Hausarbeit, max. 20 Seiten Klausur, 90 Min. 6 C 4 SWSB.Geg.04.1 (SM) Geoinformatik 1_Grundlagen der Geoinformatik mit Schwerpunkt auf GIS-Methoden und praxisorientiertem Einsatz Geographischer Informationssysteme (GIS-Software, geometrisch-topologische Analyse, Geodatenbanken, Web-GIS, etc.)Projektarbeit Klausur (45 Min., 60%), bungsaufgaben (40%), 6 C 3 SWSB.SM.105 Karten und Profile_Kompetenz zur Interpretation und Erstellung geologischer Karten und Profilschnitte, Kenntnis wichtiger geologischer Bau- und Lagerungsformen, Verstndnis grundstzlicher Zusammenhnge zwischen geologischem Untergrund, Geomorphologie, Bodenbildung und Vegetation.Hausaufgaben und Erstellung einer geol. Karte mit Kartierbericht, max. 20 Seiten Klausur, 90 Min.6 C 6 SWSB.SM.106 Naturschutz und Landschaftskologie_Grundkenntnisse zu fachlichen Hintergrnden, Zielen, Konzepten und Regelungen des Naturschutzes in Deutschland. Grundlegende Begriffe der Landschaftskologie und Kenntnisse der Arbeitsmethoden der landschafts-kologischen Analyse und Bewertung. _Klausur 60 Min.6 C 3 SWSB.SM.107 Bodenkunde_Grundbegriffe der Bodenkunde sowie Kenntnis der Pedogenese auf diversen Ausgangssubstraten, Kenntnis der wichtigsten chemischen, physikalischen und biologischen Prozesse in Bden_Klausur, 120 Min.6 C 4 SWSB.SM.108 Bewirtschaftung und Schutz von Wldern_Grundkenntnisse in Vegetations- und Waldkologie, von Eigenschaften und kologischen Ansprchen der Baumarten, von waldbaulichen Zielen, Baumartenwahl, Bestandesbegrndungs- und pflege-verfahren, Gefhrdung und Schutz des Waldes. _Klausur, 120 Min.6 C 4 SWSB.Geg.04.2 (SM) Geoinformatik 2B.Geg.04.1 (SM)Grundlagen der Fernerkundung mit Schwerpunkt auf Methodik der Luft- und Satellitenbildprozessierung und Auswertung (strahlungsphysikalisches Basiswissen, Sensoren und Systeme, digitale Bildverarbeitung, stereoskopische Bildauswertung)Projektarbeit Klausur (45 Min., 60%), bungsaufgaben (40%), 6 C 3 SWSB.SM.110 Quartrgeowissenschaften_Grundlegende Begriffe der Quartrgeologie, und der Geomorphologie, Kenntnisse der geologischen Prozesse der letzten ca. 2 Mill. Jahre und ihrer klimatischen Steuerungsfaktorenschriftliche Berichte zu den G (max. 10 Seiten)Klausur, 60 Min.3 C 3 SWSB.SM.113 Geoinformatik 3B.Geg.04.1 (SM)Fhigkeit zur Nutzung Geographischer Informationssysteme fr die Analyse und Modellierung von kosystemparametern.Projektaufgabe Klausur, 60 Min. 6 C 4 SWSB.SM.114 Ausgewhlte Aspekte des kosystemmanagements_Kenntnisse ber ausgewhlte Aspekte des kosystemmanagements, je nach Lehrveranstaltung_Klausur (90 Min.) oder Referat (15 Min.) mit schriftl. Ausarbeitung (max. 5 Seiten)6 C 4 SWSB.SM.115 Energie und Rohstoffe (1. Teilmodul: Holzbiologie, Holztechnologie; 2. Teilmodul: Fossile Rohstoffe; 3. Teilmodul: Regenerative Energien) _Grundkenntnisse der Entstehung, Exploration, Produktion, und Verwendung nachwachsender und nicht nachwachsender Rohstoffe/Energietrger, Auswirkungen des An- bzw. Abbaus dieser Rohstoffe, politische und kologische Nutzungskonflikten, Strategien des nachhaltigen Ressourcenmanagements._ TM 1: Klausur (60 Min.) TM 2: Klausur (60 Min.) TM 3: Klausur (45 Min.) 12 C 9 SWS TM1: 4C/3SWS TM2: 4C/3SWS TM3: 4C/3SWSB.SM.116 Agroforestry_Prinzipien und Grundformen der Agroforstwirtschaft, moderne Agroforstkonzepte im Bereich der gemigten Klimate, traditionelle Verfahren im Bereich der Tropen, stoffliche Gesichtspunkte der Agroforstwirtschaft, Management von Agroforstsystemen _Referat (15 Min.) mit schriftlicher Ausarbeitung (max. 5 Seiten) 6 C 4 SWSB.SM.117 Praxissemester_Eigenverantwortlichkeit, Techniken der selbststndigen Recherche, Prsentationstechniken und Kommunikationskompetenz Anwesenheits-pflicht in den Begleitsemina-renAusfhrlicher schriftlicher Arbeitsbericht (lt. Praktikums-ordnung; Anlage 3), ein Referat (20 Min.) mit schriftl. Zusammenfassung (Handout, max. 3 Seiten) unbenotet24 C 4 SWS Anlage 3: Praktikumsordnung fr den Bachelor-Studiengang kosystemmanagement 1 Ziele des Praktikums 1Das Modul B.SM.117 (Praxissemester mit Berufspraktikum und Begleitseminaren) soll Fertigkeiten, Kenntnisse und Erfahrungen in dem fr den Studiengang kosystemmanagement mageblichen Berufsfeld vermitteln. 2Die Praktikantin oder der Praktikant soll Einblicke in Arbeits- und Wirtschaftsablufe und die Zusammenhnge in den Praktikumsbetrieben oder -einrichtungen bekommen und zum selbstndigen Planen, Durchfhren und Kontrollieren beruflicher Handlungen befhigt werden. 3Das Praxissemester dient gleichzeitig der Orientierung ber eigene Fhigkeiten und Interessen. 4Mgliche Defizite knnen erkannt und in der verbleibenden Studienzeit korrigiert werden. 2 Organisation 1Das Berufspraktikum kann in Betrieben (z.B. Consulting-Bros, Industriebetrieben), aber auch in Behrden, aueruniversitren Forschungseinrichtungen oder vergleichbaren Institutionen abgeleistet werden. 2Der Praktikumsplatz soll im engen Kontext zu den Studienzielen des Bachelor-Studiengangs kosystemmanagement stehen und ist von den Studierenden eigenverantwortlich in einem geeigneten aueruniversitren Bereich zu organisieren. 3Dem Berufspraktikum vor- und nachgeschaltet sind die Seminare zum Praxissemester I und II (s. 3, Abs. 4). 4Fr die Beratung der Studierenden in allgemeinen Fragen der Organisation (z.B. Vermittlung von Ausbildungsstellen, Vertragsgestaltung, Versicherung u. .), die Durchfhrung der Seminare und die Dokumentation der erbrachten Leistungen ist die oder der Studienreferent oder Studienreferentin der Fakultt fr Geowissenschaften und Geographie als Modulverantwortliche oder Modulverantwortlicher zustndig. 5Die Studierenden whlen zudem selbststndig jeweils eine Mentorin oder einen Mentor aus dem Lehrkrper der beteiligten Fakultten, die oder der als Berater und Ansprechpartner in fachlichen Fragen das Praktikum begleitet und gemeinsam mit der oder dem Modulverantwortlichen die erfolgreiche Durchfhrung berprft und besttigt. 3 Durchfhrung des Praktikums (1) Zeitpunkt: Das Modul wird in der Regel im 4. Semester als Teil des Studiums absolviert. (2) Dauer: Das Berufspraktikum dauert 3 Monate. (3) Nachweise: Zur Anerkennung des Moduls sind folgende vollstndige Unterlagen dem/der Modulverantwortlichen und dem/der Mentor/in vorzulegen: a) Der von der Praktikumsstelle ausgestellte Nachweis ber die Dauer des Praktikums b) Ein ber den gesamten Praktikumszeitraum gefhrtes und von der Ausbilderin oder dem Ausbilder unterzeichnetes Berichtsheft. Das Berichtsheft muss folgende Punkte beinhalten: - Betriebsbeschreibung - Tages- oder Wochenberichte mit allen relevanten Ttigkeiten whrend des Praktikums mit Zeit- bzw. Leistungsangaben, - Erfahrungsberichte zu allen Praktikumsabschnitten im Umfang von maximal 20 Seiten. Diese Berichte sollen sich ausschlielich mit betriebsindividuellen Fragestellungen beschftigen und keine allgemeinen Ausfhrungen enthalten. (4) Praxisbegleitende Lehrveranstaltungen: 1Die begleitenden Seminare zum Praxissemester I und II (je 3 C) bilden das Bindeglied zwischen theoretischer und praktischer Ausbildung und werden als Blockveranstaltungen bzw. nach Erfordernis gemeinsam oder in Arbeitsgruppen durchgefhrt. 2Sie finden unter der Leitung der oder des Modulverantwortlichen in der Regel in der vorlesungsfreien Zeit zu Beginn bzw. am Ende des 4. Fachsemesters statt und werden berwiegend durch Referate der Studierenden gestaltet. 3Die Teilnahme an diesen Seminaren und die Prsentation eines Referats, entweder im Seminar I oder II, ist Pflicht. 4Im dem Berufspraktikum vorgeschalteten Seminar zum Praxissemester I stellen die Studierenden typischerweise mgliche Berufsfelder im Bereich kosystemmanagement vor, whrend im nachgeschalteten Seminar II i.d.R. ber konkrete Erfahrungen in den Praktikumsstellen berichtet wird. 5Dabei sollen Themen aus der praktischen Arbeit vorgestellt und kritisch analysiert werden. 6/  %  # $ 2 P Q R d e  >½|kXkXkJkJh{}CJOJQJ^JaJ$hh{}CJNHOJQJ^JaJ hh{}CJOJQJ^JaJ#hF`rh{}CJH*OJQJ^JaJh{}5^JaJhh{}5^JaJ hDjh{}hPh{}5 hPh{}h{} h{}5hWhh{}5^JaJhWhh{}^JaJhhNH^JaJhh^JaJh{h{}>*CJ^JaJ/  % < g   3 H j  dhgd{} $dha$gd{} $dha$gd{} $dha$gd{}$dh7$8$H$a$gd $dha$gd{}  3 O d H3@Apb dh^gd{} dhxgd{} $dha$gd{} $dhxa$gd{} $dhxa$gd{} $dha$gd{} $dha$gd{}>@AfgLMMN3ABptﱥ辰h{}5^JaJhh{}NH^JaJh;h{}H*^JaJhh{}5^JaJhh{}^JaJ$hh{}CJNHOJQJ^JaJ#hF`rh{}CJH*OJQJ^JaJh{}CJOJQJ^JaJ hh{}CJOJQJ^JaJ.tuJKijlm{|KL&')ĸzzrzizrzizizzh)h{}NHhNh{}H* h)h{} h{}5hX8h{}57^JaJ$hh{}CJNHOJQJ^JaJ hh{}CJOJQJ^JaJhh{}5^JaJh{}h`s*h{}H*hX@dh{}NH hX@dh{}h{}^JaJhh{}^JaJhXh{}H*^JaJ'{|%wwwwrgd{}N$dhxEƀ4Fa$gd{} $dhxa$gd{} $dhxa$gd{} $dha$gd{} $dha$gd{}dhgd{} )*z{$%./"#^_*2  3 4 ?!D!b!!!!!!!,"4""""㪟hNh{}NH^JaJhNh{}^JaJhh{}^JaJ h{}H* h{}NHhh{}H* hmFh{} h{}5 hX8h{}hRh{}H*h{}h)h{}NH h)h{}hh{}H*9_ A!!"#%%'%n% &x&&&&(+%./@1 $dha$gd{} $dha$gd{} $dha$gd{}$dhx^a$gd{} $dhxa$gd{}"""[#\########$$$$%$%'%(%&&&&&(((((i)j)))"*#*e*f*** +!+\+]+++w,x,~,,,,---#.).*.y.z...ϼϟϘ hq`h{} h_ih{}hxWh{}5 hrh{} h[Q6h{} h{}5 h{}NHh_ih{}H*h{}h{}NH^JaJhNh{}^JaJ h{}H*h{}^JaJhh{}^JaJ<.!/C////////<0>0?0C0s0t0D1E1r1y111L2M2j2k222222233132333R3S3T3333344i4j4445 5b5c5r5s5༷hV1mh{}H*h{}5^JaJhxWh{}5^JaJhxWh{}NH^JaJ h{}H*hxWh{}^JaJhD2Mh{}NH hD2Mh{}hbh{}aJ hbh{}huh{}H* h{}NH hBh{}h{}7@10313S355699]:^:r:^; <<=$dhx^a$gd{}N$dhxEƀFa$gd{} $dha$gd{} $dhxa$gd{}s5556 6 6Z6[6666677 8 88888899V9W999:\:^:r:;;^;;;;<<h<i<V=W=e=====>>>>-><>>L?ȻгллШȨȚ hWhh{}hK[?h{}aJ h{}H*hK[?h{}^JaJhh{}H*hWhh{}NH^JaJh{}^JaJhWhh{}^JaJ hK[?h{} h{}NHhV1mh{}H* h{}5h{} hD2Mh{}7=e==>>L?M?l?@>ABB:BCC.CCCC $dha$gd{} $dha$gd{} $dhxa$gd{} $dha$gd{}$dh^a$gd{}$dhx^a$gd{}L?M?l???@@@@@@@=ABACAAAAAB:B[BBBBBCC.CCCCCCʾ߾߹}r`#h&(h5CJOJQJ^JaJh{}5CJ^JaJh]Ch{}5CJ^JaJh"gh{}5CJ^JaJh"gh{}5CJaJhWhh{}NH hWhh{}h{} h{}5h"gh{}H*^JaJh{}^JaJhWhh{}NH^JaJhWhh{}^JaJhWhh{}5^JaJh{}5^JaJ!CC@DODDDD%EHEnEEEEF>FaFF$  p#dh^a$gd$  p#<dh^`hDh <$IfgdD\$<$Ifa$gdD\DhEhOhhh<11 <$IfgdD\kdC$$IfFֈ U"l(38  0Z844 FaytD\hhjhiLi]iaigi <$IfgdD\$<$Ifa$gdD\gihirii<11 <$IfgdD\kd. $$IfFֈ U"l(38  0Z844 FaytD\iijj(j,j2j <$IfgdD\$<$Ifa$gdD\2j3j=jjj<11 <$IfgdD\kd $$IfFֈ U"l(38  0Z844 FaytD\jjljjjjk k&k <$IfgdD\$<$Ifa$gdD\&k'k1kGkk<11& <$IfgdD\ <$IfgdD\kd $$IfFֈ U"l(38  0Z844 FaytD\}k~kkkkulvlll(mMmZm[mtmmm:n;ninnnnnoo2o3ooopp(p+pzp{ppp:q;qdqٷٰٰٰٞxneh&(hNHh&(hH*aJh&(h5h&(h5^JaJ#h&(h5CJOJQJ^JaJ"h&(hhxmCJOJQJ^J h&(h h&(hCJOJQJmH sH  h&(hCJNHOJQJ^Jh&(hCJOJQJ^Jh&(hCJ^Jh&(hCJNH^J'kkkllllm(m-m3m@mMmZm$<$Ifa$gdD\ <$IfgdD\ Zm[memrm<11 <$IfgdD\kd $$IfFֈ U"l(38  0Z844 FaytD\rmtminknnnn <$IfgdD\ <$IfgdD\$<$Ifa$gdD\nnnn<11 <$IfgdD\kd $$IfFֈ U"l(38  0Z844 FaytD\nnIowop"p(p <$IfgdD\$<$Ifa$gdD\(p)p*p+p6p<11)dhgd $dha$gdkd $$IfFֈ U"l(38  0Z844 FaytD\6p7pzp{pp*s+s666666666666666666666666666666666666666666666666hH6666666666666666666666666666666666666666666666666666666666666666662 0@P`p2( 0@P`p 0@P`p 0@P`p 0@P`p 0@P`p 0@P`p8XV~$OJPJQJ^J_HmHnHsHtHH`H {}StandardCJPJ^J_HmHsHtHJA J Absatz-StandardschriftartXi@X 0Normale Tabelle4 l4a 0k 0 0 Keine Liste :`: {} Kopfzeile  p#H/H {}Kopfzeile ZchnCJPJ^JaJtHBB`B {} Textkrper,TA CJOJQJb/!b {}Textkrper Zchn,TA ZchnCJOJPJQJ^JaJtH4>`24 {}Titel$a$5CJ D/AD {} Titel Zchn5CJ PJ^JaJtH8 R8 0Fuzeile  p#>/a> 0 Fuzeile Zchn CJPJ^JPK![Content_Types].xmlj0Eжr(΢Iw},-j4 wP-t#bΙ{UTU^hd}㨫)*1P' ^W0)T9<l#$yi};~@(Hu* Dנz/0ǰ $ X3aZ,D0j~3߶b~i>3\`?/[G\!-Rk.sԻ..a濭?PK!֧6 _rels/.relsj0 }Q%v/C/}(h"O = C?hv=Ʌ%[xp{۵_Pѣ<1H0ORBdJE4b$q_6LR7`0̞O,En7Lib/SeеPK!kytheme/theme/themeManager.xml M @}w7c(EbˮCAǠҟ7՛K Y, e.|,H,lxɴIsQ}#Ր ֵ+!,^$j=GW)E+& 8PK!ZI'Utheme/theme/theme1.xmlYMoE#F{oc'vGuرhR-q;ޝfvg53NjHH8PTj%.H 3މ$i#ZA}Hϼ_3z^!/پlCplxpT0+[}`jzAV2Fi@ 4aE)c"㑠Xs%_-ifH}bȊ~x :rvm$,z=2?/?3q?o <*Ç4&$GhǠ+9Fwl& \*ToN1˼!o U듻HL|#.Enh^%3'IX\Lʸ}xwq7Ira(ލ#É!IB? 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