Vorüberlegungen

Diese Informationen sind alle auf dem Stand von Ende September 2021 und werden leider aufgrund personeller Engpässe seither nicht mehr aktualisiert.

Was sollte bedacht werden, bevor nach Fördermöglichkeiten gesucht wird?
Ist für die Zeit der Promotion keine Stelle am Lehrstuhl oder in einem Drittmittelprojekt vorhanden, können Promotionsstipendien eine alternative Finanzierungsmöglichkeit darstellen. Diese werden unter anderem von den Begabtenförderungswerken angeboten, die vom Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) unterstützt werden.


Vorteile...
Stipendien bieten den Vorteil, sich ganz auf das eigene Forschungsprojekt konzentrieren zu können, da Stipendiaten und Stipendiatinnen (in den Gesellschaftswissenschaften) weder zur Mitarbeit in der Lehre noch zur Zuarbeit zu einem Forschungsprojekt, das über ihre eigene Dissertation hinausgeht, verpflichtet sind. Eine Verpflichtung zur Mitarbeit in der Lehre besteht hingegen bei einer Einstellung am Lehrstuhl auf Landesmitteln, zu einer Zuarbeit zu größeren Forschungsprojekten kommt es häufig bei einer Einstellung über Drittmittelprojekte (dazu weiter unten mehr).


...und Nachteile von Stipendien
Auf der anderen Seite sind Stipendien auch mit finanziellen Nachteilen verbunden. In dem Betrag, den Stipendiaten und Stipendiatinnen monatlich erhalten (bei den Begabtenförderungswerken sind dies im Regelfall 1.350 € pro Monat), sind folgende soziale Absicherungen nicht enthalten:


  • Krankenversicherung,
  • Arbeitslosenversicherung und
  • Rentenversicherung.


Des Weiteren werden über Stipendien nicht immer zusätzliche Mittel für Verbrauchsmaterial, Reisekosten, Publikationskosten, Geräte etc. mitfinanziert. Zu den 1.350 € der erwähnten Begabtenförderungswerke kommt eine Forschungskostenpauschale von 100 € im Monat, außerdem können Zuschüsse für Forschungs- und Tagungsreisen ins Ausland beantragt werden. Diese Möglichkeit bieten aber nicht alle Stipendiengeber. Eventuelle Zusatzkosten müssen dann entweder bei anderen Förderinstitutionen beantragt oder unter Umständen vom Stipendiaten selbst getragen werden.


Vor der Beantragung eines Stipendiums empfiehlt es sich daher immer, einen umfassenden Finanzplan für das geplante Promotionsprojekt anzufertigen.


Anhand eines solchen Plans lässt sich leichter erkennen, welche Zusatzkosten voraussichtlich anfallen werden. Daraufhin sollte im Vorfeld (gegebenenfalls mit dem Promotionsbetreuer oder der Promotionsbetreuerin) geklärt werden, wie diese Kosten gedeckt werden können. Möglich wäre hier zum Beispiel eine Finanzierung über den Lehrstuhl oder die Beantragung zusätzlicher Fördermittel.


Drittmittelprojekte als alternative Fördermöglichkeit
Eine dritte sinnvolle Möglichkeit der Promotionsfinanzierung - neben einer Stelle am Lehrstuhl oder einem Stipendium - ist die Finanzierung einer Stelle durch ein Drittmittelprojekt. Diese Option ist besonders dann interessant, wenn voraussichtlich hohe zusätzliche Kosten für Sachmittel oder Reisen anfallen. Durch Drittmittelprojekte, das heißt von einer außeruniversitären Institution geförderte Projekte, können in den Gesellschaftswissenschaften in der Regel eine 50- bis 75%-Stelle für einen wissenschaftlichen Mitarbeiter oder eine wissenschaftliche Mitarbeiterin (TV-L 13) sowie zusätzliche Mittel für Sach-, Reise- und gegebenenfalls auch Druckkosten finanziert werden.


Wie kann man eine Stelle in einem Drittmittelprojekt bekommen?
In manchen Fachrichtungen (wie zum Beispiel den Wirtschaftswissenschaften) werden Stellen aus Drittmitteln häufig von den Fakultäten bzw. Abteilungen ausgeschrieben, weil diese die dafür nötigen Gelder bereits bei externen Geldgebern eingeworben haben. Je nachdem, wie weit das Thema des Drittmittelprojektes dann vom Thema der eigenen Dissertation abweicht, können zusätzliche Arbeiten für das Forschungsprojekt anfallen, die nicht direkt zur eigenen Promotion beitragen. Wenn an der eigenen Fakultät (aktuell) keine Drittmittelstellen ausgeschrieben sind, besteht eventuell die Möglichkeit, dass der Betreuer oder die Betreuerin einen Antrag auf Drittmittelförderung stellt. Dabei muss die antragstellende Person eine bereits abgeschlossene wissenschaftliche Ausbildung vorweisen können (sprich mindestens promoviert sein). (Angehende) Promovierende können an einem solchen Antrag mitarbeiten und so dessen Einreichung unterstützen.


Fazit
Bevor über die Art der Promotionsfinanzierung entschieden wird, ist es in jedem Fall empfehlenswert, eine genaue Auflistung über die voraussichtlichen Kosten des geplanten Promotionsprojektes zu erstellen. Erst anhand einer solchen Übersicht lässt sich sinnvoll abwägen, welche Art der Finanzierung am besten geeignet ist. Dabei helfen wir Ihnen gern weiter!


Weitere Informationen zum Beginn einer Promotion und den damit einhergehenden Vorbereitungen finden Sie in der Broschüre "Ich will promovieren - Anregungen" der Universität Kassel.