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Zulassungsbedingungen für den Masterstudiengang "Digital Humanities" (78/42 C)

  • B.A.-Abschluss oder vergleichbarer Abschluss
  • Fachliche Einschlägigkeit: Leistungen im Umfang von 60 C aus den Geisteswissenschaften, den Sozialwissenschaften, den Wirtschaftswissenschaften oder der Informatik, darunter Leistungen im Umfang von 21 C aus den Bereichen Digital Humanities, Computerphilologie, Digitale Archäologie oder fachlich eng verwandten Fachgebieten.
  • Sprachvoraussetzungen: Nachweis ausreichender Englischkenntnisse auf Niveau B2