In publica commoda

Zulassungsbedingungen für den Masterstudiengang "Lateinische Philologie" (42 C)


  • B.A.-Abschluss oder vergleichbarer Abschluss
  • Fachliche Einschlägigkeit: Nachzuweisen sind
    a) Leistungen in der Lateinischen Philologie im Umfang von wenigstens 50 Anrechnungspunkten, darunter Leistungen in der vertieften Grammatik der lateinischen Sprache im Umfang von wenigstens 6 Anrechnungspunkten und Leistungen in der lateinischen Literatur im Umfang von wenigstens 9 Anrechnungspunkten, oder
    b) Leistungen in den Altertumswissenschaften im Umfang von wenigstens 54 Anrechnungspunkten, darunter Leistungen in Lateinischer Philologie im Umfang von wenigstens 42 Anrechnungspunkten.
  • Sprachvoraussetzungen: Latinum, Graecum