03/09/2010: Gesetzentwurf zur Gleichstellung von Zeitarbeitsbeschäftigten

Nach einem Bericht der Frankfurter Rundschau habe das Arbeitsministerium einen Gesetzentwurf vorgelegt, der die Gleichstellung von Zeitarbeitsbeschäftigten mit Stammkräften vorsehe. Damit solle verhindert werden, dass Unternehmen Beschäftigte zu Zeitarbeitsfirmen auslagern und dann über diesen Umweg zu geringerem Lohn dieselbe Arbeit erledigen lassen. Zwar sei die Auslagerung von Arbeitnehmern in Zeitarbeit damit weiter möglich, jedoch müssten sie dann unter gleichen Bedingungen arbeiten wie die Stammbelegschaft.

Quelle: FR-online vom 03.09.2010