06/08/2013:
Tarifflucht nicht mitverantwortlich für mehr atypische Beschäftigung?

Der Anteil an Beschäftigten, die in Betrieben mit tariflich regulierten Beschäftigungsverhältnissen arbeiten, geht seit Jahren zurück (siehe 03.06.2013). Mit der nachlassenden Tarifbindung schwindet einerseits ein Schutzmechanismus für die Beschäftigten gegen Niedriglöhne und prekäre Beschäftigung. Doch die Flucht der Unternehmen aus den Tarifverträgen scheint umgekehrt nicht zur Ausbreitung atypischer Beschäftigungsverhältnisse beizutragen, das jedenfalls ist ein Ergebnis einer umfassenderen Analyse des Statistischen Bundesamtes zur Tarifbindung, von der FAZ.net berichtet. Ein genauerer Blick zeigt aber auch, dass die Beschäftigungsverhältnisse im öffentlichen Dienst die statistischen Zusammenhänge verzerren.

Wie das Onlineportal der FAZ schreibt, habe eine Befragung von 34.000 Betrieben durch das Bundesamt die These erschüttert, dass die Ausbreitung befristeter Arbeitsverhältnisse und die Zunahme vermeintlich unerwünschter Teilzeitarbeit das Ergebnis einer Flucht der Unternehmen aus den Tarifverträgen sei. Stattdessen habe sich gezeigt, dass für immerhin 61 Prozent aller Arbeitnehmer in befristeten Arbeitsverhältnissen ein Tarifvertrag gelte. Das seien sogar 7 Prozentpunkte mehr als in der Gruppe der Arbeitnehmer, die eine unbefristete Stelle hätten. Ein Vergleich von Arbeitnehmern in Vollzeit- und in Teilzeitarbeitsverhältnissen liefere ähnliche Ergebnisse. So gelte für ebenfalls 61 Prozent der Teilzeitbeschäftigten ein Tarifvertrag. In der insgesamt größeren Gruppe der Vollzeitbeschäftigten seien es 8 Prozentpunkte weniger, also nur 53 Prozent.

Für dieses zunächst überraschende Ergebnis gebe es laut FAZ.net aber eine zentrale Erklärung: den öffentlichen Dienst. Dort gebe es besonders viele Teilzeitbeschäftigte und Arbeitnehmer mit befristeten Stellen. Gleichzeitig sei auch die Tarifbindung im Staatssektor immer noch besonders hoch. Im Kernbereich der öffentlichen Verwaltung fielen laut Statistischem Bundesamt nach wie vor praktisch alle Beschäftigten unter einen Tarifvertrag. In den Berufen des Sozial- und Erziehungswesens seien außerdem typischerweise Frauen deutlich überrepräsentiert. Das führe in der Analyse zur Tarifbindung dazu, dass auch der Anteil der von Tarifverträgen geschützten Frauen im Erwerbsleben mit 57 Prozent um drei Prozentpunkte höher sei als der entsprechende Anteil der Männer.

Quelle: FAZ.net vom 06.08.2013

Weiterlesen:
Statistisches Bundesamt (2013): Verdienste und Arbeitskosten: Tarifbindung in Deutschland 2010, Wiesbaden.