08/09/2011: Leiharbeit-Mindestlohn erst 2012?

Obwohl die Regierungskoalition bereits im Februar 2011 beschlossen hatte, für die Leiharbeitsbranche eine Lohnuntergrenze auf der Grundlage von tariflich vereinbarten Mindestlöhnen festzulegen (siehe 21.02.2011), drohe seine Einführung noch in diesem Jahr zu scheitern, das berichtet die Frankfurter Allgemeine Zeitung.

Laut FAZ liege es daran, dass dem Bundesarbeitsministerium immer noch kein Tarifvertrag vorliege, auf dessen Basis eine Lohnuntergrenze für alle in- und ausländischen Unternehmen für allgemeinverbindlich erklärt werden könne. Ein Anfang Juli von den Tarifvertragspartnern eingereichter Vertrag hätte vom Ministerium wegen formaler Mängel zur Überarbeitung zurückgegeben werden müssen. Die Chancen, dass der Mindestlohn noch 2011 eingeführt werden könne, seien damit gering, denn nach Einreichung eines Antrags dauere es etwa drei Monate, bis ein Erlass des Ministeriums in Kraft treten könne.

Quelle: FAZ.net vom 08.09.2011